Ausgabe 7/2019, April

Abhandlungen

  • Daniel Timmermann, Berlin, Datenschutz im Wandel der Zeit – Eine Analyse der Entwicklung der Rechtstatsachen, des Rechtsrahmens und der Judikatur

    Datenschutz ist kein starres Konstrukt. Er wird nicht im abstrakten Raum konzipiert. Vielmehr ändern sich die Herausforderungen für Gesetzgeber und Wirtschaft durch die Veränderung von Rechtstatsachen. Der Beitrag analysiert datenschutzrechtliche Aspekte im Wandel der Zeit. Nach einem kurzen historischen Überblick (I) sollen die Schutzgüter des Datenschutzes beleuchtet werden (II). Es folgt eine Analyse ausgewählter Änderungen des regulatorischen Rahmens durch Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (III). Seit dem Geltungsbeginn der DSGVO am 25. Mai 2018 besteht zudem ein brisanter Konflikt im Hinblick auf die Anwendbarkeit verschiedener Grundrechtsräume (IV).

  • Alfred Katz, Ulm/Neu-Ulm, Lokalzeitungen und/oder Amtsblätter? – Zulässigkeit und Grenzen kommunaler Berichterstattung

    Das Thema kommunale Amtsblätter sorgt, ausgelöst durch das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2018, in den Medien erneut für Wirbel. Der Streit zwischen Zeitungsverlegern und Bürgermeistern ist nicht neu. Die Fragen, ob mit dem Urteil das Ende der Amtsblätter eingeläutet wurde, ob ein Stadtblatt örtliche Einwohnerunterrichtung zulässt oder gar ein lokales „Rundum-Angebot“ möglich ist, hat der BGH jetzt im Grundsatz entschieden. Danach ist das Stadtblatt Crailsheim in der bisherigen Form unzulässig und der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinden wurden Schranken gesetzt. Gleichwohl bleibt jedes kommunale Informationskonzept im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung eine Einzelfallentscheidung, die den Gemeinden begrenzte Spielräume belässt. Der nachfolgende Beitrag will dies im Lichte der sich wechselseitig beeinflussenden Art. 5, 20 und 28 Abs. 2 GG demokratie- und pressefreiheitsfördernd und wirkungsorientiert ausloten und bewerten.

  • Laura Katharina Pauli, DĂĽsseldorf, Verfassungsrechtliche Grundlagenfragen zur EinfĂĽhrung einer Individualverfassungsbeschwerde in Nordrhein-Westfalen

    Mit dem Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 hat der nordrhein-westfälische Landtag die Einführung einer Individualverfassungsbeschwerde zum 1. Januar 2019 beschlossen. Der Beitrag untersucht – unter Zugrundelegung verfassungstheoretischer und rechtsvergleichender Ansätze – die dabei aufkommenden Fragen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofs NRW und des Bundesverfassungsgerichts sowie zum Umgang des Verfassungsgerichtshofs mit einer möglichen Flut an neuen Verfahren.

Buchbesprechungen

  • Stefan Schwerdtfeger, Legitimation von Quoren in der direkten Demokratie (Nadja Braun Binder)
  • Philipp Tamme, Die Durchsetzung von EU-Recht durch den Europäischen Gerichtshof fĂĽr Menschenrechte – Stellvertretende Verfassungsgerichtsbarkeit zur Effektivierung des Individualrechtsschutzes (Mehrdad Payandeh)

Rechtsprechung

  • BGH, Urteil vom 20.12.2018 – I ZR 112/17 – Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen „Stadtblatts“ (vgl. Beitrag Katz)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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