Ausgabe 8/2019, April

Abhandlungen

  • Karl-Peter Sommermann, Speyer, Entwicklungsperspektiven der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Europa

    Die Debatte über einen Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland, die in den vergangenen Jahren im Kontext der Umsetzung der Århus-Konvention geführt wurde, hat die großen Anpassungsleistungen anderer europäischer Staaten zur Verwirklichung eines effektiven Individualrechtsschutzes in den Hintergrund treten lassen. Angesichts wachsender Anforderungen an die gerichtliche Kontrolle bei hochkomplexen Sachfragen und schwierig zu erfassender Interessenvielfalt gewinnen zudem neue Formen der Konfliktlösung und Überlegungen zu einer veränderten Rollenverteilung zwischen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter an Bedeutung. Im Kontext der europaweiten Ansätze zur Entwicklung von „E-Justice“ intensiviert sich die Debatte, inwieweit die Digitalisierung zur Funktionsfähigkeit des Verwaltungsrechtsschutzes und zu einer Steigerung der Verfahrensrationalität beitragen kann.

  • Lukas Hentzschel, Köln, Das Verhältnis des Selbstbestimmungsrechts der Religionen und die Freiheit der Wissenschaft – Sind die Beiräte fĂĽr islamische Theologie zukunftsfähig?

    Spätestens seit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung von Theologie und religionsbezogenen Wissenschaften im Jahr 2010 wird die Einrichtung bekenntnisgebundener islamischer Studien an deutschen Hochschulen diskutiert. Akademische islamische Theologie ist eine notwendige Voraussetzung für den islamischen Religionsunterricht an Schulen. Die dazu an einigen Universitäten konstituierten Beiräte, zuletzt an der Humboldt-Universität zu Berlin, werden jedoch von muslimischen Vertretern im Grunde wegen einer behaupteten Missachtung ihres religiösen Selbstverständnisses schwer kritisiert. Der nachfolgende Beitrag möchte Grundlagen und Schwächen des Beiratsmodells aufzeigen und zugleich auf den notwendigen Willen aller Kooperationspartner zu Veränderungen und Akzeptanz hinweisen.

  • Sebastian Klappert, Köln/Berlin, Die kriegsfolgenrechtliche Richtlinie ĂĽber eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter – Eine Bilanz

    Am 27. November 2015 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine kriegsfolgenrechtliche Anerkennungsrichtlinie beschlossen, die zivilen deutschen Zwangsarbeitern, die kriegs- oder kriegsfolgenbedingt durch eine ausländische Macht zu Zwangsarbeit herangezogen wurden, eine symbolische Anerkennungsleistung in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Der Richtliniengeber hat festgelegt, dass Anträge nach der sog. ADZ-Anerkennungsrichtlinie bis zum Ablauf des Jahres 2017 zu stellen sind. Über 46.000 Anträge wurden bis Fristende gestellt; über 100 Mio. Euro Haushaltsmittel wurden dafür veranschlagt. Der vorliegende Beitrag bilanziert ein Jahr nach Ablauf der Antragsfrist den Verwaltungsvollzug der Richtlinie und bewertet den Erfolg der Richtlinie aus rechtspraktischer und rechtspolitischer Perspektive.

Kleinerer Beitrag

  • Amadou Korbinian Sow, Hamburg, Ăśber Wissen und Nichtwissen im Verwaltungsrecht – Zugleich eine Anmerkung zum Beschluss des BVerfG v. 23.10.2018, 1 BvR 2523/13 u. 1 BvR 595/14

    Mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 (1 BvR 2523/13) hat das Bundesverfassungsgericht über das Ausmaß fachgerichtlicher Kontrolle rechtswissenschaftsexternen Wissens entschieden. Stößt die gerichtliche Kontrolle an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung die plausible Einschätzung der Behörde zugrunde zu legen. (Ls. 1).

Buchbesprechungen

  • Stefan Mieth/Jörg Spennemann, Die Zumutbarkeit im Denkmalrecht – Eigentumsgrundrecht und Denkmalschutz in der Praxis; 2. Auflage (Ernst-Rainer Hönes)
  • Hans Lisken/Erhard Denninger, Handbuch des Polizeirechts – Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, Rechtsschutz; 6. Auflage, hrsgg. v. Matthias Bäcker/Erhard Denninger/Kurt Graulich (Heinrich Amadeus Wolff)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 – 1 BvR 2523/13 u. 1 BvR 595/14 – Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft (vgl. Beitrag Sow)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.