Ausgabe 14/2024, Juli

Abhandlungen

  • Arne Pilniok, Bielefeld, Unionsrechtliche Regulierung des Einsatzes von KI-Systemen in der öffentlichen Verwaltung

    Mit der Verabschiedung der Verordnung der Europäischen Union über Künstliche Intelligenz hat die Diskussion über die Regulierung dieser Technologien einen wichtigen Meilenstein erreicht. Sie etabliert ein komplexes Regelungsregime für diese Fragen und wird auch erhebliche Auswirkungen auf den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung haben. Im öffentlichen Sektor werden nämlich schon seit längerem die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wie auch die potenziellen Risiken intensiv in den Blick genommen. Aus dieser Perspektive erörtert der Beitrag Grundfragen der Verordnung und analysiert die Pflichten, die den administrativen KI-Einsatz betreffen. Dabei wird auch die Einbettung der KI-Verordnung in den Regelungsverbund mit der DSGVO und dem mitgliedstaatlichen Verwaltungsrecht untersucht.

  • Andreas Hamacher, Neuss, Die Trennungsanforderungen nach § 50 BImSchG im Spannungsfeld zwischen immissionsschutzrechtlicher Konfliktregulierung und kommunaler Planungshoheit

    Der Beitrag wirbt für eine stärkere materielle Profilierung und Durchsetzung der immissionsschutzrechtlichen Trennungsanforderungen nach § 50 BImSchG in der Bauleitplanung, um der Gefahr zu begegnen, dass ihr materielles Gewicht in der Rechtsanwendung zu einem bloßen Programmsatz degradiert werden könnte. Anzeichen hierfür erkennt der Verfasser etwa in der derzeit gängigen Auslegungspraxis auch durch Ober- und Höchstgerichte. Grundrechtliche Implikationen werden dabei ebenso erörtert, wie Gestaltungsmöglichkeiten de lege ferenda ausgelotet werden.

  • Andreas Gutmann, Kassel, Die ILO-Konvention 169 und das Verwaltungsprozessrecht

    Der Beitrag untersucht die Auswirkungen der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) durch Deutschland auf das Verwaltungsprozessrecht. Das Übereinkommen sieht bestimmte gruppenspezifische Rechte für indigene Völker vor. Aufgrund der internationalen Verflechtungen sind unabhängig von der Existenz indigener Völker in Deutschland Konstellationen denkbar, in denen die Rechte aus dem Übereinkommen vor deutschen Verwaltungsgerichten zum Tragen kommen. Der gruppenbezogene Menschenrechtsschutz stellt das individualrechtlich geprägte deutsche Rechtsschutzsystem vor gewisse Herausforderungen, die eine völkerrechtskonforme Auslegung des Prozessrechts erforderlich machen.

Buchbesprechungen

  • Hinnerk Wißmann, Verwaltungsrecht (Jürgen Held)
  • Jan Helbig, Fehler im Gesetzgebungsverfahren (Wito Schwanengel)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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