Ausgabe 6/2016, März

Abhandlungen

  • Michael Ronellenfitsch, TĂĽbingen/Wiesbaden, Der Datenschutz bei fluiden Widerstandsbewegungen

    Als Erscheinungsform der als gemeinsames Ziel verfolgten Auflehnung gegen die Rechtsordnung ist der fluide Widerstand, der lokal nicht festzumachen ist und ĂĽberall aufflackern kann, illegal und muss staatlich unterbunden werden. Als AbwehrmaĂźnahmen kommen Internet-Streifen, der Umgang mit und die Nutzung von sozialen Netzwerken, Polizei-Aktionen gegen Cyber-Angriffe und unter engen Voraussetzungen eine Variante der Vorratsdatenspeicherung in Betracht.

  • Steffen Kommer, Bremen, Private Gefahrenabwehr auf Hoher See – Die Zulassung maritimer Bewachungsunternehmen im Spiegel völkerrechtlicher und grundgesetzlicher Privatisierungsschranken

    Die steigenden Angriffe durch moderne Piraten vor der Küste Somalias haben Reedereien veranlasst, ihre Seeschiffe verstärkt durch private Sicherheitskräfte schützen zu lassen. Der deutsche Gesetzgeber hat 2013 ein Zulassungsverfahren für maritime Bewachungsunternehmen eingeführt, das verbindliche Qualitätsstandards festlegt. Allerdings ist fraglich, ob diese Regulierung ausreichend ist, um etwaiges Fehlverhalten bewaffneter Sicherheitskräfte an Bord deutscher Seeschiffe zu verhindern bzw. eine nachträgliche Aufklärung zu ermöglichen. Eine gesetzliche Regelung, die den Schusswaffengebrauch durch private Sicherheitskräfte einschränkt, fehlt.

  • Rainer Fehr, Bielefeld/Heike Reinecke, DĂĽsseldorf/Frank Stollmann, DĂĽsseldorf/Rudolf Welteke, Bielefeld, Zur Entwicklung kommunaler „Fachpläne Gesundheit“ – Rechtliche und fachliche Aspekte

    Kommunale Fachpläne als systematisierte Zielaussagen bringen begründete Anliegen in Planungsverfahren und andere kommunale Prozesse ein und übernehmen häufig Steuerungsfunktionen für die jeweiligen Handlungsfelder. Eine Entwicklungsoption sind kommunale „Fachpläne Gesundheit“ mit belastbaren Prognosen für Gesundheitsschäden und -gewinne im Sinne von Planungsfolgen. Das bestehende Recht des öffentlichen Gesundheitsdienstes bietet vielfältige Bezugspunkte. Aus Fachgesprächen und Erprobungsphasen in Nordrhein-Westfalen sind Grundsätze und fiktionale Prototypen für die künftige Fachplanentwicklung samt Verbindung zur Gesundheitsberichterstattung und kommunalen Gesundheitskonferenz erwachsen; diese Ansätze könnten zum Gelingen eines überfälligen Innovationsschubs im Gesundheitswesen beitragen.

  • Steffen Rittig, Mainz, Dienstpostenbewertung: Der aktuelle Stand in Rechtsprechung und Literatur

    Das in der Praxis unbeliebte und bei der Umsetzung mit vielen Aufwänden verbundene Thema Dienstpostenbewertung beschäftigt die Verwaltung regelmäßig. Gerade im Rahmen gerichtlicher Konkurrentenstreitverfahren kann eine unterlassene oder fehlerhafte Dienstpostenbewertung für die Behörde zum bis dahin unerwarteten Problem werden. Der Beitrag beleuchtet anhand aktueller Rechtsprechung und Literatur die wichtigsten Fragestellungen zur Erforderlichkeit, zur gerichtlichen Kontrolle und zu den Methoden der Dienstpostenbewertung.

Buchbesprechungen

  • Jonathan Bauerschmidt/Bardo Fassbender/Michael Wolfgang MĂĽller/Angelika Siehr/Christopher Unseld, (Hrsg.), Konstitutionalisierung in Zeiten globaler Krisen (Matthias Ruffert)
  • Helmut Sauter (Begr.), Landesbauordnung fĂĽr Baden-WĂĽrttemberg, Kommentar; 3. Auflage, Gesamtwerk bis 47. Erg.-Lfg., Stand: Juli 2015 (Wolfgang Ziegler)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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