Ausgabe 5/2023, März

Abhandlungen

  • Tarik Tabbara, Berlin, Zur Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als EinbĂĽrgerungsvoraussetzung – Anzeichen in der Praxis fĂĽr einen allgemeinen Kulturvorbehalt fĂĽr EinbĂĽrgerungen

    Die Aufnahme der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ als Voraussetzung der Anspruchseinbürgerung war rechtspolitisch höchst umstritten. Drei Jahre danach zeigt sich, dass die Auswirkungen dieser Änderung weit über den konkreten Anlass, den Ausschluss von Einbürgerungen beim Führen einer Mehrehe, hinausgehen. In der Praxis gibt es Anzeichen dafür, dass die verwendete Begrifflichkeit das Potenzial hat, Einbürgerungen unter einen generellen Kulturvorbehalt zu stellen. Der Koalitionsvertrag im Bund stellt Änderungen in Aussicht, die aber absehbar umstritten sein werden, wie die Diskussionen zum ersten bekannt gewordenen Entwurf des Bundesinnenministeriums zeigen. Im Interesse eines republikanisch-demokratischen Staatsangehörigkeitsrechts sollte künftig ganz auf jegliche Formulierungen verzichtet werden, die offen für kulturalistische Interpretationen der Staatsangehörigkeit sind.

  • Anna-Lena Hollo, Hannover, Die Neuausrichtung des Bundesamtes fĂĽr Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – HintergrĂĽnde, Konzeption und verfassungsrechtliche Probleme

    Die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat sich für die 20. Legislaturperiode vorgenommen, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) neu auszurichten, und bereits wesentliche Schritte in die Wege geleitet. Eine eingehende Befassung mit der Katastrophenbewältigung ist notwendig, denn die aktuellen Herausforderungen (z.B. Klimawandel, Überschwemmungen, Dürren, Ukraine-Krieg, Gaskrise) sind mannigfaltig. Umstrukturierungen müssen jedoch die Kompetenzordnung des Grundgesetzes wahren – oder es muss das Grundgesetz geändert werden. Der Beitrag zeigt die wesentlichen Elemente der Neuausrichtung des BBK auf und setzt sich mit den damit einhergehenden verfassungsrechtlichen Problemen auseinander.

  • Carolin Heinzel/Julia Tschwatschal, Leipzig, Unlauteres PrĂĽfungsverhalten bei Open-Book-PrĂĽfungen

    Open-Book-Prüfungen fanden erst mit der Corona-Pandemie in großem Umfang Einzug in die deutschen Universitäten. Viele Detailfragen im Rahmen der Durchführung sind daher bisher nur wenig beleuchtet worden, so etwa das Vorgehen bei Verdachtsfällen mit unlauterem Prüfungsverhalten. Der Beitrag liefert konkrete Anhaltspunkte für die Einzelfallprüfung und analysiert die Durchschlagskraft verschiedener Tatbestandsvarianten und Sanktionsregime. Im Ergebnis wird aufgezeigt, warum die Verantwortlichen auf Open-Book-Prüfungen verzichten sollten und neben den klassischen Präsenzprüfungen Take-Home-Exams mit konkreten und umfassenden Zitationspflichten vorzugswürdig sind.

Kleinere Beiträge

  • Ingo Alda, Bonn, Gesetzliche Festlegung von Ausschlussfristen in Nordrhein-Westfalen im Dritten Gesetz zur Ă„nderung des Gesetzes zur AusfĂĽhrung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen – Rechtsunsicherheit und finanzielle EinbuĂźen fĂĽr die Kommunen in NRW

    In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 wurde deutlich, dass das Recht zur Erhebung von Beiträgen aus Gründen der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit unabhängig von der Entstehung einer endgültigen Beitragspflicht einer absoluten zeitlichen Grenze unterliegt. Im Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen hat das Land Nordrhein-Westfalen die zeitliche Obergrenze für die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen festgelegt. Das Gesetz enthält Rechtsbegriffe, die dem Beitragsrecht bisher fremd waren und die einer näheren Betrachtung und Auslegung bedürfen. Die finanziellen Auswirkungen für die Kommunen in NRW sind erheblich.

Buchbesprechung

  • Thomas Spitzlei, Nichtiges Verwaltungshandeln (Hartmut Bauer

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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