Ausgabe 4/2023, Februar

Abhandlungen

  • Laura Jung, MĂĽnchen, Schutz der Demokratie durch inhaltsneutrale Regulierung digitaler Medien, Das Beispiel der Hassrede auf Messenger-Diensten

    Die strategische Verbreitung von Hassrede auf Messengern besonders zu Wahlkampfzeiten zeigt, dass Regulierungsansätze die Konvergenz zwischen digitalen Medien adressieren sollten. Binnen kurzer Zeit hat sich die Verbreitung von Hassrede mehr und mehr auf Messenger verlagert. Da Hassrede nicht nur Individualrechtsgüter, sondern auch die Demokratie schädigen kann, sind inhaltsneutrale Regulierungsansätze zu erwägen. Diese knüpfen – anders als das NetzDG und das sog. Digitale-Dienste-Gesetz auf Unionsebene – an die Technik schneller und weiträumiger Verbreitung statt an Meinungsinhalte an. Der Beitrag zeigt Leerstellen bisheriger, an Leitbildern und dem subjektiven Rechtsschutz orientierter Regulierungstechnik auf und regt dazu an, alternative Möglichkeiten näher zu untersuchen.

  • Isa Bilgen, Potsdam, Nachhaltigkeit als Grundpflicht, Zur ökologisch-sozialen Verantwortung der Einzelnen

    Die Umweltkrise zwingt zur Debatte über das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes. Mit dem Klimawandel nehmen nicht nur Extremwetterereignisse, Dürren und Hunger zu, sondern auch Gefahren für Demokratie und Frieden. Dass die Krise menschgemacht ist, bedeutet, dass Menschen ihre Freiheit bewusst oder unbewusst zu willkürlich, exzessiv und rücksichtslos gebraucht haben. Der Beitrag schlägt darum in Abkehr vom bisherigen Freiheitsdogma „tun und lassen, was man will“ eine alternative Interpretation des Art. 2 Abs. 1 GG vor. Erst wenn eine Grundpflicht für einen nachhaltigen Freiheitsgebrauch an die Seite des staatlichen Schutzauftrages gestellt wird, kann das Verfassungsrecht dem Ernst dieser Menschheitskrise gerecht werden.

  • Elisabeth Badenhausen-Fähnle, Ludwigsburg, Der Rechtsrahmen fĂĽr die Stärkung des Radverkehrs in der Verkehrswende

    Die Abhandlung beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen für die Ausgestaltung und Fortentwicklung des Radverkehrs. Dazu präsentiert der Beitrag zunächst die einschlägigen planungs- und verkehrsrechtlichen Vorschriften und analysiert das Zusammenspiel der verschiedenen Rechtsquellen mit ihrer unterschiedlichen Rechtsnatur. Anschließend bewertet er das derzeit geltende Regelwerk und prüft Optionen für die Stärkung des Radverkehrs als Element der Verkehrswende.

Kleinerer Beitrag

  • Maximilian Roth, GieĂźen, Versammlungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen, Zwischen hinreichendem Schutz und unzumutbarer Auslieferung

    Seit einigen Jahren finden vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen verschiedene Veranstaltungen statt, die sich für das Verbot von Abtreibungen einsetzen, aber für Beratungswillige in ihrer Konfliktsituation unangenehme Empfindungen einer „Auslieferung“ auslösen können. Auf beiden Seiten streiten sensible Grundrechte um Beachtung, namentlich die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit einerseits und das allgemeine Persönlichkeitsrecht andererseits. Der Beitrag zeigt in Auseinandersetzung mit aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen, dass mit Versammlungsauflagen im Einzelfall ein hinreichender Schutz erzielt werden kann. Weitergehende rechtspolitische Bestrebungen, den Schutz der Schwangeren abstrakt zu bewirken, wecken hingegen Erwartungen, die nicht zu erfüllen sind.

Buchbesprechungen

  • Maximilian StĂĽtzel, Innerstaatliche Gewaltenteilung und vorvertragliche Pflichten bei völkerrechtlichen Verträgen (Michael Fuchs)
  • AndrĂ© Sangs/Henrik Eibenstein (Hrsg.), Infektionsschutzgesetz, Mit Trinkwasserverordnung (Matthias Wiemers)
  • Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, Bearbeitet von Thorsten F. Barthel, 13. Auflage (Matthias Wiemers)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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