Ausgabe 6/2023, März

Abhandlungen

  • Klaus MeĂźerschmidt, Berlin/Erlangen-NĂĽrnberg, Quantitative Vorgaben in der Gesetzgebung und ihre judikative Kontrolle

    Die Bedeutung von Zahlen und Quantifizierungen im Recht geht weit über ihre Verwendung in Rechtssätzen und ihre Ableitung durch die Rechtsprechung hinaus, sondern signalisiert vielfach einen neuartigen Rechtsetzungsmodus. Besonders deutlich wird dies beim Zusammentreffen von Zielvorgaben und Zahlenangaben. Entgegen dem ersten Anschein ist diese Kombination rechtlich nicht unproblematisch, wie am Beispiel des Klimaschutzbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts gezeigt wird. Zu beklagen sind sowohl Einbußen rechtsstaatlicher und demokratischer Kontrolle als auch die Anpassung an vermeintlich objektive Daten und wirtschaftliche oder wissenschaftliche Logiken einerseits und das Risiko utopischer Rechtsetzung andererseits. Der Beitrag versucht, den Anschluss an die internationale, insbesondere französische Diskussion um „gouvernance par les nombres“ zu finden.

  • Paul D. Lorenz, Frankfurt am Main, Abtreibungskritische Versammlungen vor Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz

    Nach wie vor kommt es vor Beratungsstellen im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zu Versammlungen von Abtreibungsgegnern. Treffen sie hier auf Beratungssuchende, kommt es regelmäßig zu einer Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dem Recht, frei über die Auswahl des Versammlungsortes zu bestimmen. Vor diesem Hintergrund skizziert der Beitrag, wie sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der jüngeren Vergangenheit um die einzelfallorientierte Herstellung eines adäquaten Interessenausgleichs bemüht hat, um von hier aus der Frage nachzugehen, ob es nicht doch am Gesetzgeber liegen könnte, die zugrundeliegende Spannungslage aufzulösen.

  • Tim Seidel, Passau, FFP2-Maskenpflicht „von O bis O“ – der Herbst- und Winterfahrplan in die Verfassungswidrigkeit? - Ein Beitrag zu den Anforderungen an die Wirksamkeitsprognose von Corona-MaĂźnahmen

    Am 8. September 2022 hat der Bundestag mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) neue Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus für den Zeitraum von „Oktober bis Ostern“ festgelegt. Während die Maske in vielen Staaten Europas langsam von der Bildfläche verschwindet, hat Deutschland u. a. im Personenfernverkehr auf den Standard FFP2 verschärft und zugleich die Basis für eine Ausweitung der Maskenpflichten gelegt. Trotz der laborbestätigten Schutzwirkung von Masken werden vermehrt Zweifel geäußert, ob Maskenpflichten so wirksam sind, wie in der Vergangenheit häufig aus der Politik verlautbart wurde. Weil sich diese Zweifel durch den Evaluationsbericht des Sachverständigenausschusses und die neuerliche Gesetzesbegründung nur bedingt ausräumen lassen, drängt sich die Frage auf, welche Anforderungen mittlerweile an die Prognose der Wirksamkeit und die Verhältnismäßigkeit von Maskenpflichten zu stellen sind.

  • Julien Berger, Berlin, Eid und Amt – mit und ohne Gottes Hilfe

    Der im Grundgesetz für den Bundespräsidenten und die Mitglieder der Bundesregierung vorgesehene Amtseid wird zunehmend ohne die religiöse Beteuerung „so wahr mir Gott helfe“ geleistet. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Bedeutung dieser Beteuerung sowie den möglichen Implikationen auf Inhalt und Bedeutung des Amtseides, wenn dieser ohne die bisherige oder eine inhaltlich vergleichbare Beteuerung geleistet wird. Dabei wird schließlich auch eine Erweiterung der Eidesformel im Wege der Verfassungsänderung erwogen.

Kleinere Beiträge

  • Detlef Merten, Speyer, Glosse: Wider den tyrannischen Dativ

    Der Genitiv wird aussterben und der Akkusativ siecht dahin. Ursache ist ein umgangssprachliches Dativ-Virus, das auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erfasst. Deutschland bedarf einer verlagsfernen, unabhängigen Akademie, die nur mit ausgewiesenen Sprachgelehrten besetzt ist.

Buchbesprechungen

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.