Ausgabe 4/2022, Februar

Abhandlungen

  • Till Valentin Meickmann, Passau, Evidenzkontrolle und Folgenabwägung als Voraussetzung einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht

    Seinen Entscheidungen über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung legt das Bundesverfassungsgericht das sog. Folgenabwägungsmodell zugrunde. Die vornehmliche Orientierung an den Folgen der Entscheidung und nicht an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache wird in der Literatur zum Teil vehement kritisiert. Neben generelle Bedenken tritt dabei vermehrt der Vorwurf, dass sich die Rechtsprechung immer weiter einer summarischen Prüfung annähere, eine klare Linie aber vermissen lasse. Der vorliegende Beitrag untersucht, in welchen Fällen die Erfolgsaussichten in der Hauptsache für den Erlass einer einstweiligen Anordnung maßgeblich sein sollten und in welchen Fällen eine Folgenabwägung vorgenommen werden sollte.

  • Valentin Schatz/Emma Bartmann, Hamburg, Die Seebestattung – Ein Beitrag zum Verhältnis von Bestattungsrecht, Wasserhaushaltsrecht und Meeresumweltrecht

    Der Beitrag analysiert für die Seebestattung das Verhältnis von Bestattungsrecht, Wasserhaushaltsrecht und Meeresumweltrecht. Er stellt zunächst die allgemeinen bestattungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Seebestattung vor, soweit sie das Verhältnis von Bestattungsrecht und Umweltrecht betreffen. Anschließend untersucht er die im Küstenmeer und jenseits des Küstenmeers geltenden wasserhaushalts- und meeresumweltrechtlichen Vorschriften. Bei alledem legt der Beitrag besonderes Augenmerk auf die Kohärenz dieser Regelungsregime und das Verhältnis der einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften zum Bestattungsrecht. Eine kurze Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und unterbreitet Vorschläge für Änderungen von bestehenden, die Seebestattung betreffenden Gesetzen.

  • Matthias Knauff/Lennard Lehmann, Jena, Das Registermodernisierungsgesetz – Der BĂĽrger als Nummer oder Verwaltungsvereinfachung durch Digitalisierung?

    Digitalisierung und E-Government sind zentrale Themen der Verwaltungs(rechts)entwicklung. Mit dem Registermodernisierungsgesetz, dessen Kern das Identifikationsnummerngesetz bildet, hat der Bundesgesetzgeber einen weiteren Schritt zur Modernisierung des Verwaltungsrechts mit dem Ziel unternommen, die öffentliche Verwaltung in Zukunft ökonomischer durchzuführen und für die Bürgerinnen und Bürger mehrfache Datenerhebungen und Nachweiserbringungen bei verschiedenen Behörden zu vermeiden. Der nachfolgende Beitrag ordnet das RegMoG zunächst systematisch ein, um anschließend den Regelungsinhalt, insbesondere des IDNrG, darzulegen. Abschließend werden dessen Verfassungsmäßigkeit und Bedeutung für die Verwaltung und das Verwaltungsrecht skizziert und bewertet.

  • Nils-Hendrik Grohmann, Potsdam, RĂĽckholungsansprĂĽche von IS-RĂĽckkehrern im Lichte nationaler und internationaler Rechtsprechungsentwicklungen

    Für deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf Rückholung ergeben. Bei der Erfüllung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss über weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise für eine mögliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entnehmen lassen.

Buchbesprechungen

  • Stephan Klenner, SchĂĽlergrundrechte – Zum Spannungsverhältnis von Grundrechten, Elternrecht und staatlichem Auftrag bei politischer und journalistischer Betätigung minderjähriger SchĂĽler. Zugleich ein Beitrag zur parteienrechtlichen Einordnung politischer SchĂĽlervereinigungen (Christian von Coelln)
  • Ulrich Karpen/Helen Xanthaki, (Hrsg.), Legislation in Europe – A Comprehensive Guide For Scholars and Practitioners | Ulrich Karpen/Helen Xanthaki , (Hrsg.), Legislation in Europe – A Country by Country Guide (Birgit Eberbach-Born)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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