Ausgabe 24/2011, Dezember

Abhandlungen

  • Martin Thormann, Warendorf, Kreuz, Kopftuch und Bekenntnisschule – Zum Verhältnis von Staat und Religion im deutschen Schulwesen

    Das Verhältnis von Staat und Religion in der Schule ist eine gesellschaftspolitische Frage, die stets auch zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Zu den alten Debatten um das Kreuz im Klassenraum, das Schulgebet oder den Religionsunterricht sind inzwischen – wo mit dem Islam eine weitere Religion in die bestehenden Strukturen zu integrieren ist – neue Themen hinzugekommen. Der Streit um das Kopftuch oder die Anerkennung eines islamischen Religionsunterrichts sind nur zwei Stichworte in diesem Zusammenhang. Der Beitrag unternimmt zunächst eine Bestandsaufnahme zu diesen und einigen anderen religiösen Inhalten und Symbolen, wie sie heute in der deutschen Schule vorkommen (I.). Dem wird anschließend die bundesverfassungsgerichtliche Dogmatik zu Art. 4, Art. 6 und Art. 7 GG gegenübergestellt (II.). Vor diesem Hintergrund und wegen der heute ganz unterschiedlichen „Präsenz“ der einzelnen Religionen in der Schule stellt der Beitrag abschließend die Frage danach, wie weit Religionsfreiheit im Schulwesen gehen kann (III.).

  • Matthias Hettich, Karlsruhe, Platzverweis und Ingewahrsamnahme nach Auflösung der Versammlung: Erwiderung auf JĂĽrgen Schwabe, DĂ–V 2010, 720

    Jürgen Schwabe hat im letzten Jahr in dieser Zeitschrift zwei Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts besprochen und ist zu dem Ergebnis gekommen, das Gericht knüpfe Platzverweis und Ingewahrsamnahme auf Versammlungen an verfehlte Bedingungen, die den Bedürfnissen der Praxis zuwiderliefen und Polizeibeamte einem nicht akzeptablen Strafrisiko aussetzten. Das vom Bundesverfassungsgericht betonte, von Schwabe kritisierte Erfordernis einer vorangehenden Auflösungs- oder Ausschlussverfügung ist jedoch gerechtfertigt. Dabei sind die Voraussetzungen für eine räumliche Beschränkung von Versammlungen, für Maßnahmen bei nicht versammlungsspezifischen Gefahren und für den Ausschluss einzelner Teilnehmer mit in den Blick zu nehmen.

  • JĂĽrgen Schwabe, Hamburg, Schlusswort: Replik auf Matthias Hettich

    Die nachfolgenden AusfĂĽhrungen sind eine Replik auf den Beitrag von Matthias Hettich in diesem Heft.

  • Hana KĂĽhr, DĂĽsseldorf, Beitragszahlungen von Kandidaten vor der Wahl – Unzulässige Einnahmequelle der Parteien?

    Die Gewohnheit einiger Parteiverbände in Nordrhein-Westfalen, vor Kommunalwahlen von Kandidaten Beiträge zur Wahlkampffinanzierung zu verlangen, ist Mitte des Jahres bekannt geworden und wurde in den Medien heftig diskutiert. Diese neue Finanzierungsart ist ein effizientes und verlässliches Mittel der Parteien, Geld für einen anstehenden Wahlkampf beizutreiben, birgt allerdings auch zahlreiche rechtliche Probleme. Eine Pflicht der Kandidaten zur Entrichtung bestimmter Geldbeträge steht etwa in Konflikt zur ordnungsgemäßen Kandidatennominierung gem. § 17 PartG oder dem Gebot der Allgemeinheit der Wahl. Dieser Beitrag nimmt anlässlich der Medienberichte eine rechtliche Bewertung der neuen Einnahmequelle der Parteien vor, die durchaus auch auf Landes- und Bundesebene von Bedeutung ist.

Bericht

  • Ingrid Piela/Thomas Herwig, Hagen, „Verfassung – Parteien – Unionsgrundordnung“ – Gedenksymposion fĂĽr Dimitris Th. Tsatsos

Buchbesprechungen

  • JĂĽrgen Bast, Aufenthaltsrecht und Migrationssteuerung; Daniel Thym, Migrationsverwaltungsrecht (Jan Bergmann)
  • Martin Will, Selbstverwaltung der Wirtschaft – Recht und Geschichte der Selbstverwaltung in den Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern (Matthias Wiemers)
  • Andreas Gourmelon/Michael MroĂź/Sabine Seidel, Management im öffentlichen Sektor, Organisationen steuern – Strukturen schaffen – Prozesse gestalten (Joachim Wentzel)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

Diese Ausgabe bei beck-online.de lesen

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.