Ausgabe 1/2012, Januar
Abhandlungen
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Matthias Knauff, Wiesbaden, Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren
Anlässlich der Proteste gegen Stuttgart 21 ist die Frage nach der Einbeziehung der Öffentlichkeit in Verwaltungsverfahren in den Fokus des Interesses gerückt. Bei einer übergreifenden Betrachtung erweist sich, dass eine solche nur ausnahmsweise und zudem in unterschiedlichen Ausprägungen vorgesehen ist. Sie ist überdies grundsätzlich restriktiv ausgestaltet. Soll die Öffentlichkeitsbeteiligung ihren Zielen wie auch den Beteiligungsbedürfnissen der Bevölkerung besser gerecht werden, bedarf es ihrer Neukonzeption, die zugleich die damit einhergehenden Risiken berücksichtigen muss.
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Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Die Grundlagen des kommunalen Finanzausgleichs
Die meisten deutschen Kommunen sind abhängig von Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich. Dabei bleiben die Struktur und Wirkungsweise dieses Finanzverteilungssystems indes vielfach unklar. Der nachfolgende Beitrag stellt daher die grundlegenden Strukturen des kommunalen Finanzausgleichs dar.
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Gisela Meister-Scheufelen, Stuttgart, Gesundheitsmanagement in der öffentlichen Verwaltung
Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg mit über 23.000 Beschäftigten hat 2003 mit einem Pilotprojekt zum Gesundheitsmanagement in der damaligen Oberfinanzdirektion Stuttgart begonnen. 2008 wurde das Gesundheitsmanagement in allen Verwaltungsbereichen, das heißt vor allem im Finanzministerium, in der Steuer- und Bauverwaltung, dem Landesamt für Besoldung und Versorgung sowie dem Statistischen Landesamt als Teil des Personalmanagements eingeführt. Die dabei gemachten Erfahrungen werden in diesem Beitrag wiedergegeben und in den Kontext der Gesamtentwicklung des Themas gestellt.
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Udo Kornblum, Leonberg, Alle kaufmännischen öffentlichen Unternehmen müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen
Seit dem 1. Juli 1998 besteht für alle kaufmännischen öffentlichen Unternehmen, auch für die rechtlich unselbstständigen kaufmännischen Eigen- und Regiebetriebe von Kommunen und Landkreisen, eine entsprechende Eintragungspflicht. Dennoch zeigt ein Blick in die deutschen Handelsregister, dass bislang nur wenige Kommunen und Kreise dieser Pflicht nachgekommen sind. Es wird dargelegt, dass die für diese Abstinenz vermutlich maßgeblichen Gründe nicht stichhaltig sind. Außerdem wird klargestellt, dass für alle eintragungspflichtigen Unternehmen auch das Gebot besteht, ihre konkrete Rechtsform in ihrer Firmierung unmissverständlich anzugeben.
Berichte
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Maximilian Tallich/Jakob Tischer, Kiel, Die Erneuerung des arbeitenden Staates: Die Orientierung an Geschäftsprozessen in der öffentlichen Verwaltung – Bericht zur Jahrestagung der Deutschen Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften am 12. und 13. Mai 2011 in Kiel
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Nicole Wolf, Bonn, Selektion und Gerechtigkeit in der Schule – Tagungsbericht zum Gründungssymposium des Instituts für Bildungsforschung und Bildungsrecht e.V. als An-Institut der Ruhr-Universität Bochum
Buchbesprechungen
- Wolfgang Schuller (Hrsg.), Carl Schmitt Tagebücher 1930 bis 1934 (Gerd Roellecke †)
- Simon Kempny, Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung, Eine Untersuchung des Finanz- und Steuerverfassungsrechts der Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849 (Michael Droege)
- Andreas Spickhoff (Hrsg.), Medizinrecht, Kommentar mit AMG, ApoG, BGB, GentG, KHG, MBO, MPG, SGB V, SGB XI, StGB, TFG, TPG (Matthias Wiemers)