Ausgabe 24/2010, Dezember

Abhandlungen

  • Arnd Uhle, Dresden, Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus – Anmerkungen zu Art. 73 Abs. 1 Nr. 9 a GG

    Seit der Föderalismusreform von 2006 enthält der in Art. 73 Abs. 1 GG normierte Katalog der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeiten des Bundes einen Kompetenztitel für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt. Während dessen Einfügung in das Grundgesetz jene Herausforderungen reflektiert, denen sich der Verfassungsstaat zu Beginn des dritten Jahrtausends durch den internationalen Terrorismus gegenübergestellt sieht, verfolgt seine detaillierte Ausgestaltung das Ziel, die neue Bundeszuständigkeit im Lichte der vorgefundenen bundesstaatlichen Kompetenzverteilung zu begrenzen. Hieraus resultieren Fragen, die die inhaltliche Reichweite des neuen Kompetenztitels und sein Verhältnis zur Zuständigkeit der Länder für das Recht der Gefahrenabwehr betreffen. Diesen geht der nachfolgende Beitrag nach.

  • Dominik Richers/Matthias Köpp, Greifswald, Wer nicht arbeitet, soll dennoch essen – Ein-Euro-Jobs: Die verfassungsrechtliche Problematik der neuen (Massen-)Pflichtarbeit

    Zwei wesentliche Elemente der sog. Hartz-Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht bereits beanstandet: erstens die Förderung der Hilfeempfänger in gemeinsamer Trägerschaft von Bund und Kommunen („Verbot der Mischverwaltung“), zweitens die Berechnung und die ausnahmslose Pauschalisierung der Regelleistung für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Nunmehr könnte drittens das Instrument der sog. Ein-Euro-Jobs in den Fokus rücken. Die aktuelle Sprachfassung der diesbezüglichen Sanktionsregelungen genügt teilweise nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz. Erhebliche Bedenken bestehen außerdem hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Sanktionsnormen mit den Grundrechten der Leistungsempfänger – namentlich Art. 1 Abs. 1, Art. 12 sowie Art. 3 Abs. 1 GG.

  • Åžirin Özfirat-Skubinn, Konstanz, Der Rechtsweg im Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich

    Dass der in einem öffentlichen Auftragsvergabeverfahren unterlegene Bieter auch unterhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte einen Anspruch auf Primärrechtsschutz hat, ist mittlerweile weitgehend anerkannt. Die gleichwohl umstrittene Frage, vor welcher Gerichtsbarkeit dieser Rechtsschutz stattfinden soll, beantwortete das Bundesverwaltungsgericht am 2. Mai 2007 zugunsten des Zivilrechtswegs. Der folgende Beitrag erörtert, weshalb im Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit einer öffentlichen Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich besser der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sein sollte. Dies gewährt dem Bieter nicht zuletzt den von Art. 19 Abs. 4 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz und enthebt von der Aufgabe, den zivilgerichtlichen Rechtsschutz öffentlich-rechtlich zu modifizieren.

  • Stephan Schill, Heidelberg, Öffentlich-rechtliche Schiedsverfahren zwischen Risikobewältigung und Rechtsrisiko

    Öffentlich-rechtliche Schiedsverfahren werden bisher nur wenig beachtet. Allerdings wird diese Form der Streitbeilegung mittelfristig steigende Bedeutung haben, da vertragliche Kooperation zwischen Verwaltung und privaten Investoren im Rahmen von Public Private Partnerships (PPPs), und mit ihr die Vereinbarung von Schiedsklauseln, zunimmt. Das derzeit anhängige Schiedsverfahren zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Autobahnmautbetreiberkonsortium Toll Collect deutet diese Entwicklung bereits an. Der Aufsatz diskutiert die Chancen und Risiken dieser Entwicklung aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht.

  • Alfred Scheidler, Tirschenreuth, Der Verkauf von Eintrittskarten vor Fußballstadien als unerlaubtes Reisegewerbe

    Gem. § 56 Abs. 1 Nr. 1 h GewO ist im Reisegewerbe unter anderem der Vertrieb von Wertpapieren verboten. Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur sind „Wertpapiere“ in diesem Sinne auch Eintrittskarten, mithin auch Eintrittskarten für Fußballspiele. Wer daher vor einem Fußballspiel außerhalb des regulären Kartenverkaufs beim Stadion Eintrittskarten anbietet, handelt unter Umständen verbots- und damit ordnungswidrig. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kartenverkauf gewerbsmäßig erfolgt, so wie dies bei „Schwarzmarktanbietern“ regelmäßig der Fall ist.

Buchbesprechungen

  • Reinhard Mehring, Carl Schmitt – Aufstieg und Fall (Hans-Christof Kraus)
  • Benedikt Speer, Grenze und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im historischen Kontext – Eine explorative politikwissenschaftliche Studie am Fallbeispiel des Pyrenäenraums (Michael Kilian)
  • Bundesverfassungsgericht (Hrsg.)/Karin Graßhof (Bearb.), Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; Loseblattwerk (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Friedhelm Hufen, Staatsrecht II: Grundrechte (Josef Franz Lindner)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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