Ausgabe 23/2010, Dezember

Abhandlungen

  • Albert Janssen, Hildesheim, Die verfassungsrechtliche Bedeutung des Volkswillens für die Legitimation der Staatsgewalt – Ein Beitrag zur Auslegung des Art. 20 Abs. 2 GG

    Da alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, bedarf ihre parlamentarisch-demokratische Legitimation der ständigen Rechtfertigung durch die politische Willensbildung des Volkes. Diese schon unter der Weimarer Reichsverfassung vertretene Rechtsansicht gilt auch für die Legitimation der Staatsgewalt nach dem Grundgesetz, wie sich durch eine Auslegung des Art. 20 Abs. 2 GG (und Art. 79 Abs. 3 GG) zeigen lässt. Allerdings beeinflusst (systembedingt) die daraus folgende verfassungsrechtliche Bedeutung des Volkswillens die parlamentarische Entscheidungsfindung in der heutigen Parteienstaatsdemokratie kaum. Deshalb ist der Bundspräsident zur öffentlichen Artikulation des Volkswillens und zu seinem Schutz verfassungsrechtlich verpflichtet.

  • Frank Selbmann/Franziska Drescher, Leipzig, Zur Europarechtskonformität von Regelungen der Bundesländer zur Hochschulzulassung in höhere Fachsemester

    In den letzten Jahren hat die Anzahl der Studienbewerber in den medizinischen Studiengängen, die die ersten Fachsemester ihres Studiums im Ausland absolviert haben und das Studium an deutschen Hochschulen fortsetzen möchten, ständig zugenommen. Die Rückkehr erweist sich als zunehmend schwieriger, weil im klinischen Studienabschnitt bedingt durch die Verringerung der Anzahl der Patientenkapazitäten in den Universitätskliniken immer weniger Studienplätze zur Verfügung stehen. Der Beitrag untersucht Regelungen des Landesrechts zum Hochschulzugang in höhere Fachsemester auf deren Europarechtskonformität. Nach diesen Regelungen werden in der Mehrzahl der Bundesländer Ortswechsler von deutschen Hochschulen bei der Auswahl gegenüber Quereinsteigern, die ausschließlich Leistungen im Ausland erbracht haben, bevorzugt.

  • Esther Hartwich, Berlin, Das Berufsbildungsrecht und das öffentliche Recht – Zum Einbezug des Berufsbildungsrechts in eine „Theorie des Bildungsrechts“

    Die Kultusministerkonferenz hat 2009 einen Beschluss über den „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ gefasst, um das im Rahmen der sog. Qualifizierungsinitiative Deutschland gesetzte Ziel, den Anteil der beruflich qualifizierten Studienanfänger ohne Hochschulzugangsberechtigung bis 2012 deutlich zu erhöhen, umzusetzen. Gleichzeitig wurde in der Wissenschaft die Bildung einer öffentlich-rechtlichen Theorie des Bildungsrechts gefordert, ohne jedoch die berufliche Bildung mit einzubeziehen. Dies erstaunt nicht nur wegen der zunehmenden Verzahnung zwischen hochschulischer und beruflicher Bildung, sondern auch, weil ein großer Teil des Berufsbildungsrechts dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist. Daher wird im folgenden Beitrag neben der Bedeutung der beruflichen Bildung, der öffentlich-rechtliche Teil des Berufsbildungsrechts anhand des hoheitlichen Überwachungs- und Beratungsauftrags der Kammern in der beruflichen Bildung dargestellt und die Bildung einer Theorie des Bildungsrechts unter Einbezug der beruflichen Bildung gefordert.

  • Simon Kempny, Münster, Die obersten Fachgerichte der Weimarer Republik als Wegbereiter des richterlichen Prüfungsrechts – Das Aufkommen der Ãœberprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit in der höchstrichterlichen deutschen Rechtsprechung

    Das richterliche Prüfungsrecht, unter dem Grundgesetz als notwendige Bedingung der abstrakten und konkreten Normenkontrolle unbestrittenermaßen anerkannt, setzte sich in Deutschland erst in den 1920er Jahren durch. Der Beitrag zeigt, wie die Anerkennung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vollzogen wurde, und dass die besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit dabei die Vorreiterrolle einnahm.

Buchbesprechungen

  • Kay Waechter (Hrsg.), Grundrechtsdemokratie und Verfassungsgeschichte (Michael Kilian)
  • Walter Frenz/Hans-Jürgen Müggenborg (Hrsg.), EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz; Berliner Kommentar (Wilfried Erbguth)
  • Peter Dieners/Ulrich Reese (Hrsg.), Handbuch des Pharmarechts – Grundlagen und Praxis (Heinrich Amadeus Wolff)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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