Ausgabe 1/2011, Januar

Abhandlungen

  • Pascale Cancik, Osnabrück, Fingierte Rechtsdurchsetzung? – Zum (sukzessiven) Abschied von der Eröffnungskontrolle

    Nationale Verwaltungsreformen und europäische Vorgaben, wie etwa die Dienstleistungsrichtlinie, verändern den Modus der Verwaltungskontrolle und damit die Durchsetzung des öffentlichen Rechts. Neben der Verschiebung in privatrechtliche Durchsetzungskonstellationen sind Tendenzen von der präventiven zur repressiven Kontrolle erkennbar. Dies muss nicht nur in rechtsdogmatischer Hinsicht, sondern insbesondere auch mit Blick auf die Vollzugsrealität der Verwaltungen diskutiert werden. Erfahrungen aus dem Baurecht ermöglichen eine erste Bilanz der rechtsgebietsübergreifenden Tendenzen sowie Thesen zu deren Folgen für die Rechtsdurchsetzung.

  • Walter Haensle, München, Das „Kanzlerduell“: Noch zeitgemäß?

    Der Beitrag setzt sich mit verfassungsrechtlichen Fragen des TV-Duells der Kanzlerkandidaten im Bundestagswahlkampf 2009 auseinander. Das aus den USA stammende Sendekonzept entspricht nur bedingt der verfassungsrechtlichen Lage des Grundgesetzes. Allerdings fügt es sich in den verfassungspolitischen Kontext der Kanzlerdemokratie mit plebiszitären Elementen ein. Aufgrund des Parteienpluralismus erscheint die bisherige Rechtsprechung zur Begrenzung der Teilnehmer auf die zwei aussichtsreichsten Kandidaten nicht mehr zeitgemäß. Insbesondere wenn beide Kandidaten von Parteien aus einer Regierungskoalition stammen, tendiert die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld von Wahlen für eine Erweiterung des Teilnehmerkreises. Insgesamt wird eine Neuausrichtung des verfassungsrechtlichen Maßstabs am Demokratieprinzip angeregt.

  • Clemens Weidemann/Thomas Krappel, Stuttgart, E=(∏/2)r²*p*v³*t oder: Rechtsfragen der Zulassung von Windkraftanlagen im Spannungsfeld zwischen Klima- und Umweltschutz

    Windkraftanlagen befinden sich seit jeher in einem Spannungsfeld. Einerseits sind sie gesetzlich gewünscht. So soll nach der gesetzgeberischen Wertentscheidung in § 1 Abs. 2 EEG der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter erhöht werden. Zudem sind Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich gesetzlich privilegiert. Andererseits erzeugen die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen negative Umwelteinwirkungen. Dieses Spannungsfeld beschäftigt vor allem das Bau- und Raumordnungsrecht, das Immissionsschutzrecht und das Naturschutzrecht. Der vorliegende Beitrag stellt auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die rechtlichen Anforderungen an die Zulassung von Windkraftanlagen im Lichte dieses Spannungsfeldes dar.

  • Martin Kellner, Freiburg (Breisgau), Fallgruppen der culpa in contrahendo im Verwaltungsrecht

    Die öffentliche Verwaltung erfüllt ihre Aufgaben zunehmend in Kooperation mit Privaten oder mit anderen Verwaltungsträgern. Dabei werden öffentlich-private Vereinbarungen regelmäßig in Form des öffentlich-rechtlichen Vertrags geschlossen. Als Folge dieser Entwicklung müssen sich die Gerichte vermehrt mit Schadensersatzfragen im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen befassen. Die culpa in contrahendo (c.i.c.) bildet dabei ein Haftungsinstitut, das in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Der dogmatisch ausgerichtete Beitrag untersucht die Fallgruppen der c.i.c. unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung.

Buchbesprechungen

  • Franz Reimer, Qualitätssicherung – Grundlagen eines Dienstleistungsverwaltungsrechts (Matthias Wiemers)
  • Peter Häberle, Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart (JöR) – Neue Folge; Band 58 (Michael Kilian)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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