Ausgabe 21/2016, November

Abhandlungen

  • Thomas Blome/Dirk Sellmeier, BrĂĽhl/Heimerzheim, Die neuen Regeln fĂĽr den Einsatz von Vertrauensleuten durch das Bundesamt fĂĽr Verfassungsschutz

    Am 21. November 2015 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ in Kraft getreten. Dadurch soll „extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegengetreten werden können“ (BT-Drs. 18/4654, S. 1), indem die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden verbessert wird, die Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) innerhalb des Verfassungsschutzverbundes gesetzlich ausgeformt und speziell die IT-gestützte Analysefähigkeit ausgebaut wird. Als zentrale gesetzliche Änderung können zudem §§ 9 a, 9 b BVerfSchG angesehen werden. Deren Regelungsgegenstand hat mit dem Einsatz von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten für rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskurs gesorgt.

  • Nadja Braun Binder, Speyer, Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes und Bekanntgabe ĂĽber Behördenportale – Anmerkungen zu den §§ 24 Abs. 1 Satz 3, 35 a und 41 Abs. 2 a VwVfG

    Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird in allen drei Verfahrensordnungen die Grundlage für vollautomatisierte Verwaltungsverfahren geschaffen. Elektronische Verwaltungsakte können damit ausschließlich automationsgestützt erlassen und durch (Bereitstellung zum) Datenabruf bekannt gegeben werden. Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit den entsprechenden Änderungen im VwVfG auseinander und vergleicht sie mit den Parallelbestimmungen in der AO.

  • Maria Wilhelm, MĂĽnster, AuskunftsansprĂĽche in der Informationsgesellschaft – Zur Pfadabhängigkeit der individuellen Rechtsdurchsetzung

    In der heutigen Gesellschaft bestehen vielfältige Möglichkeiten der freien Persönlichkeitsentfaltung. Dennoch ist der Einzelne gegenüber Angriffen auf sein Persönlichkeitsrecht weitgehend schutzlos gestellt. Wirksame Abhilfe kann nur durch staatliche Regulierung geleistet werden. Der Beitrag untersucht den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch als Instrument zur Realisierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Um bestehende Pfadabhängigkeiten offenzulegen, werden Reichweite, Effizienz sowie die allgemeine Struktur des Rechtssystems analysiert. Die folgende Untersuchung und Bewertung alternativer Ordnungsmodelle hat die Durchbrechung der aufgedeckten Pfadabhängigkeiten zum Ziel. Der Beitrag schließt mit einem Reformvorschlag, der die Erhöhung von Transparenz durch Übertragung von Teilen des Informationsregimes der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) 1907/2006) beinhaltet.

  • Marco Penz, Köln, Pressetätigkeit von Studierendenschaften: Voraussetzungen und Grenzen – Zugleich Besprechung des Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 7. Januar 2016, 16 W 63/15

    Äußerungen von Studierendenvertretern/-vertreterinnen waren in der Geschichte schon häufig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Meist wandten sich Studierende gegen eine Überschreitung der den Studierendenschaften übertragenen Aufgaben. In einem vom OLG Frankfurt/Main entschiedenen Fall wandte sich hingegen ein Studierender gegen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Studierendenschaft. Die Entscheidung gibt Anlass, die Grenzen studentischer Pressetätigkeit näher zu beleuchten.

Buchbesprechungen

  • Rolf Stober/Nicola Ohrtmann (Hrsg.), Compliance – Handbuch fĂĽr die öffentliche Verwaltung (Maximilian Wallerath)
  • Thomas Fritsche, Der Kulturbegriff im Religionsverfassungsrecht (Heinrich de Wall)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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