Ausgabe 22/2016, November
Abhandlungen
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Felix Weber, Konstanz, Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Türkei – Zum Notstand sowie zur Möglichkeit der Wiedereinführung der Todesstrafe
Bei der Diskussion der aktuellen politischen Situation in der Türkei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Jurisdiktionsgewalt des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unterliegt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Notstandsklausel des Art. 15 EMRK im Kontext der aktuellen Ereignisse in der Türkei und beleuchtet die Voraussetzungen einer Suspendierung von Konventionsrechten nach Art. 15 EMRK. Außerdem wird dargestellt, aus welchen Gründen die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei bei Verbleib des Landes in der EMRK unzulässig ist.
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Boas Kümper, Münster, Die öffentliche Antragskonferenz als neues Verfahrensinstrument des Energieplanungsrechts: Grundzüge und Funktion
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) hat mit der öffentlichen Antragskonferenz ein neues Verfahrensinstrument in das Energieplanungsrecht eingeführt und dieses sowohl auf der Stufe der Bundesfachplanung (§ 7 NABEG) als auch auf der Stufe der Planfeststellung (§ 20 NABEG) etabliert. Der Beitrag beleuchtet die verfahrensrechtliche Funktion der Antragskonferenz, zeichnet ihren Ablauf nach und nimmt zu noch offenen Rechtsfragen Stellung.
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Daniel Enzensperger, Kressbronn am Bodensee, Der zweite Atomausstieg im Lichte des Verfassungsrechts
Am 15. und 16. März 2016 fand die mündliche Verhandlung des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts über die drei Verfassungsbeschwerden der Energieversorgungsunternehmen E.ON, RWE und Vattenfall, die sich gegen Vorschriften des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 richten, statt. Die Kläger zweifeln die Verfassungsmäßigkeit des zweiten Atomausstieges an und hoffen, nach einer für sie positiven Entscheidung in weiteren Prozessen auf Entschädigung für den zu erwartenden Ausfall der Gewinne klagen zu können. Aussicht auf Erfolg haben die Entschädigungsprozesse allerdings nur, wenn zuvor das Bundesverfassungsgericht den zweiten Atomausstieg für verfassungswidrig erklärt.
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Julian Gericke, Heidelberg, 30 Jahre Brokdorf-Beschluss – Versammlungsrecht quo vadis?
Wie kein anderes Grundrecht fungiert das Versammlungsrecht gemeinsam mit der eng verzahnten Meinungsfreiheit als eine Art Seismograf für politische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen. Neue Versammlungsarten und Teilnahmeformen, aber auch immer extremere Verläufe von Versammlungen stellen die Gerichte vermehrt vor große Herausforderungen. Seit der Föderalismusreform 2006 ist durch zahlreiche Landesversammlungsgesetze Bewegung in die Materie gekommen. Ob hierdurch alte Probleme beseitigt oder sogar neue geschaffen wurden, soll durch diesen Beitrag beleuchtet und bewertet werden.
Buchbesprechungen
- Friedrich Schoch, Informationsfreiheitsgesetz; 2. Auflage (Heinrich Amadeus Wolff)
- Michael Fehling/Berthold Kastner/Rainer Störmer (Hrsg.), Verwaltungsrecht – VwVfG, VwGO, Nebengesetze, Handkommentar; 4. Auflage (Thomas Drysch)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 656. BVerfG, Beschluss vom 26.7.2016 – 1 BvL 8/15 – Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute
- 658. BVerwG, Urteil vom 15.6.2016 – 9 C 19.15 – Grundsteuer; Duldungsbescheid; Bestreiten des Zugangs mit Nichtwissen
- 660. BVerwG, Beschluss vom 5.7.2016 – 2 B 24.16 – . Indizwirkung des ausgeurteilten Strafmaßes für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen
- 661. BVerwG, Beschluss vom 20.7.2016 – 2 B 17.16 – Einstellung in den Justizvollzugsdienst; Verneinung der charakterlichen Eignung
- 671. BVerwG, Urteil vom 25.5.2016 – 3 C 8.15 – Nutzung externer Lagerräume für heimversorgende Tätigkeiten der Apotheke
- 672. BVerwG, Urteil vom 3.8.2016 – 4 C 3.15 – Wohngebäude im Außenbereich; Bestandsschutz; gemeindliches Einvernehmen
- 673. BVerwG, NK-Beschluss vom 11.8.2016 – 4 BN 23.16 – Öffentliche Auslegung von DIN-Normen
- 683. BVerwG, Urteil vom 9.8.2016 – 1 C 6.16 – Neulauf der Dublin-Überstellungsfrist mit Ende der aufschiebenden Wirkung
- 684. BVerwG, Urteil vom 7.7.2016 – 3 C 23.15 – Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden durch einen Tierschutzverein
- 687. BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 – 10 C 8.15 – Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung