Ausgabe 22/2016, November

Abhandlungen

  • Felix Weber, Konstanz, Die Europäische Menschenrechtskonvention und die TĂĽrkei – Zum Notstand sowie zur Möglichkeit der WiedereinfĂĽhrung der Todesstrafe

    Bei der Diskussion der aktuellen politischen Situation in der Türkei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Jurisdiktionsgewalt des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unterliegt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Notstandsklausel des Art. 15 EMRK im Kontext der aktuellen Ereignisse in der Türkei und beleuchtet die Voraussetzungen einer Suspendierung von Konventionsrechten nach Art. 15 EMRK. Außerdem wird dargestellt, aus welchen Gründen die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei bei Verbleib des Landes in der EMRK unzulässig ist.

  • Boas KĂĽmper, MĂĽnster, Die öffentliche Antragskonferenz als neues Verfahrensinstrument des Energieplanungsrechts: GrundzĂĽge und Funktion

    Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) hat mit der öffentlichen Antragskonferenz ein neues Verfahrensinstrument in das Energieplanungsrecht eingeführt und dieses sowohl auf der Stufe der Bundesfachplanung (§ 7 NABEG) als auch auf der Stufe der Planfeststellung (§ 20 NABEG) etabliert. Der Beitrag beleuchtet die verfahrensrechtliche Funktion der Antragskonferenz, zeichnet ihren Ablauf nach und nimmt zu noch offenen Rechtsfragen Stellung.

  • Daniel Enzensperger, Kressbronn am Bodensee, Der zweite Atomausstieg im Lichte des Verfassungsrechts

    Am 15. und 16. März 2016 fand die mündliche Verhandlung des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts über die drei Verfassungsbeschwerden der Energieversorgungsunternehmen E.ON, RWE und Vattenfall, die sich gegen Vorschriften des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 richten, statt. Die Kläger zweifeln die Verfassungsmäßigkeit des zweiten Atomausstieges an und hoffen, nach einer für sie positiven Entscheidung in weiteren Prozessen auf Entschädigung für den zu erwartenden Ausfall der Gewinne klagen zu können. Aussicht auf Erfolg haben die Entschädigungsprozesse allerdings nur, wenn zuvor das Bundesverfassungsgericht den zweiten Atomausstieg für verfassungswidrig erklärt.

  • Julian Gericke, Heidelberg, 30 Jahre Brokdorf-Beschluss – Versammlungsrecht quo vadis?

    Wie kein anderes Grundrecht fungiert das Versammlungsrecht gemeinsam mit der eng verzahnten Meinungsfreiheit als eine Art Seismograf für politische, soziale und gesellschaftliche Veränderungen. Neue Versammlungsarten und Teilnahmeformen, aber auch immer extremere Verläufe von Versammlungen stellen die Gerichte vermehrt vor große Herausforderungen. Seit der Föderalismusreform 2006 ist durch zahlreiche Landesversammlungsgesetze Bewegung in die Materie gekommen. Ob hierdurch alte Probleme beseitigt oder sogar neue geschaffen wurden, soll durch diesen Beitrag beleuchtet und bewertet werden.

Buchbesprechungen

  • Friedrich Schoch, Informationsfreiheitsgesetz; 2. Auflage (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Michael Fehling/Berthold Kastner/Rainer Störmer (Hrsg.), Verwaltungsrecht – VwVfG, VwGO, Nebengesetze, Handkommentar; 4. Auflage (Thomas Drysch)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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