Ausgabe 2/2018, Januar

Abhandlungen

  • Bettina Gausing/Christiaan Wittebol, MĂŒnster, Die Wirksamkeit von im Ausland geschlossenen MinderjĂ€hrigenehen – Grundrechtsdogmatische Bewertung des neuen Art. 13 EGBGB

    Seit Juli 2017 ist das „Gesetz zur BekĂ€mpfung von Kinderehen“ Bestandteil des deutschen Familienrechts. Der GesetzesbegrĂŒndung zufolge dient es der Rechtsklarheit sowie dem Schutz der betroffenen MinderjĂ€hrigen. Im Ausland geschlossene MinderjĂ€hrigenehen erfahren in Deutschland nach der speziellen Vorbehaltsklausel des Art. 13 Abs. 3 EGBGB n.F. grundsĂ€tzlich keinerlei rechtliche Anerkennung mehr. Das Gesetz lĂ€sst in seiner PauschalitĂ€t daran zweifeln, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Gestaltungsspielraums nicht ĂŒberstrapaziert hat. Der nachfolgende Beitrag nimmt eine kritische Untersuchung der Neuregelungen aus grundrechtsdogmatischer Perspektive vor. Im Vordergrund steht die Frage, ob das Gesetz die Wirksamkeit der betroffenen Ehen im Einzelfall mit Blick auf die unterschiedlichen Grundrechtsdimensionen zu stark beschneidet.

  • Fabian Michl, MĂŒnster, Schleierhafte Schleierfahndung – Zu den unionsrechtlichen Anforderungen an anlasslose Personenkontrollen

    Der Beitrag behandelt die Vereinbarkeit der sog. Schleierfahndung mit dem Unionsrecht im Lichte der jĂŒngsten Entscheidungen des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) zum Schengener Grenzkodex. Er arbeitet ein unionsrechtliches Anforderungsprofil heraus, an dem sich die Rechtsgrundlagen der Schleierfahndung messen lassen mĂŒssen. WĂ€hrend sich die UnionsrechtskonformitĂ€t der bestehenden Befugnisse als Ă€ußerst zweifelhaft erweist, sind kompatible Lösungen de lege ferenda vorstellbar.

  • David Meurers/Constantin Beye, Jena, Rechtsstaatliche Anforderungen an die Öffentlichkeit von Normen – Unter besonderer BerĂŒcksichtigung der Verweisung auf private Normen

    Private Rechtsnormen – etwa die technischen Regelwerke des Deutschen Instituts fĂŒr Normung (DIN) e.V. – werden durch Verweisungen in das staatliche Recht inkorporiert, ohne dass fĂŒr sie Art. 82 Abs. 1 GG gilt. ErgĂ€nzende Anforderungen an die Normöffentlichkeit folgen aus dem Rechtsstaatsprinzip, dessen Konturen im Wege der Verfassungsinterpretation (fort)entwickelt werden mĂŒssen. Die Bestandsaufnahme und kritische WĂŒrdigung der gĂ€ngigen Interpretation in Rechtsprechung und Literatur fĂŒhrt die Verfasser zu dem Ergebnis, dass das tatsĂ€chlich gewĂ€hrleistete Öffentlichkeitsniveau originĂ€r staatlicher Normen das rechtsstaatliche Mindestmaß bildet, hinter dem die PublizitĂ€t privater Verweisungsobjekte gegenwĂ€rtig zurĂŒckbleibt.

  • Thomas Sauerland, BrĂŒhl, Die Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden im Staatsangehörigkeitsrecht − Zugleich ein Beitrag zur Tatbestands- und Feststellungswirkung von Verwaltungsakten

    Dass wirksame Verwaltungsakte ĂŒber ihre Verbindlichkeit inter partes hinaus Tatbestandswirkung gegenĂŒber anderen HoheitstrĂ€gern entfalten, zĂ€hlt zum Gemeingut des Verwaltungsrechts. Eine Feststellungswirkung wird demgegenĂŒber nur selten und vornehmlich bei der Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes ĂŒber die Angelegenheiten der Vertriebenen und FlĂŒchtlinge (BVFG) bejaht. Bei der Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit gemĂ€ĂŸ § 30 StAG hingegen ist die Reichweite der Bindungswirkung ungeklĂ€rt. Der nachfolgende Beitrag zeigt, dass die Feststellungsbescheiden im Staatsangehörigkeitsrecht zugrunde liegenden Tatsachen und ErwĂ€gungen nicht fĂŒr andere Behörden und Gerichte verbindlich sind.

Buchbesprechung

  • Horst Meier/Claus Leggewie/Johannes Lichdi, Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD – Analyse, Prozessreportage, Urteilskritik (Eckart Klein)

Rechtsprechung

  • EuGH, Urteil vom 21.6.2017 – C-9/16 – A – VerdachtsunabhĂ€ngige Personenkontrollen an Schengen-Binnengrenzen (vgl. Beitrag Michl)

Umfangreiche Rechtsprechung in LeitsÀtzen

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