Ausgabe 03/2018, Februar
Abhandlungen
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Paulina Starski, Heidelberg/Hamburg, Der „schweigende Staat“ und die Dynamik des Gewaltverbots – „Normative Volatilität“ und „Legislative Verantwortung“
Zu einem der drängendsten Probleme der internationalen Ordnung zählt die Modifikation des Gewaltverbots und des zu diesem komplementären Selbstverteidigungsrechts im Rahmen des Kampfes gegen nicht-staatliche terroristische Akteure, die ihre Aktivitäten in Staaten entfalten, die nicht willens oder fähig sind, diese zu unterbinden. Das Schweigen von Staaten nimmt im Rahmen normativer Dynamik eine nicht zu vernachlässigende Stellung ein. In der Völkerrechtswissenschaft ist es jedoch untertheoretisiert. Ziel dieses Beitrags ist es, ausgehend von der US-amerikanisch geführten Intervention gegen den sog. Islamischen Staat (im Folgenden: „Daesh“) in Syrien Kriterien zur Diskussion zu stellen, die als Leitlinie dienen können, um der normmodifizierenden Wirkungen des Schweigens habhaft zu werden.
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Bernd Grzeszick, Heidelberg, Beschäftigung beurlaubter Beamter als Mitarbeiter von Bundestagsfraktionen
Die Beschäftigung beurlaubter Beamter als Mitarbeiter von Fraktionen des Deutschen Bundestags ist bekannte und bewährte Staatspraxis. Die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen dieses Vorgehens werden allerdings gelegentlich infrage gestellt, wobei vor allem auf verfassungsrechtliche Bedenken verwiesen wird. Eine nähere Auseinandersetzung mit den einschlägigen Vorgaben vermag hier für Klarheit zu sorgen.
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Fabio Longo, Wettenberg/Marburg, Klimaschutz im Städtebaurecht – Globaler Anspruch und kommunale Wirklichkeit der Energiewende durch Bauleitplanung
Im Baugesetzbuch wird seit der sog. Klimaschutznovelle 2011 das Klima in seiner globalen Dimension großgeschrieben. Damit sollte im Zuge der Post-Fukushima-Gesetzgebung die Energiewende durch Bauleitplanung beschleunigt werden. In der Wirklichkeit stagniert der Beitrag der Bauleitplanung zur Energiewende. Die Abhandlung geht der Frage nach, ob für den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger die Hervorhebung einer städtebaulichen Aufgabe des globalen Klimaschutzes rechtlich notwendig, und für die Erreichung dieses Ziels überhaupt förderlich ist.
Buchbesprechungen
- Mehrdad Payandeh, Judikative Rechtserzeugung – Theorie, Dogmatik und Methodik der Wirkungen von Präjudizien (Ulrich Karpen)
- Friedrich Schoch/Jens-Peter Schneider/Wolfgang Bier (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung; Loseblatt-Kommentar, 32. Lfg. Oktober 2016 (Herbert Bethge)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 61. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 10.10.2017 – 1 BvR 617/14 – Begrenzung auf Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung
- 62. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 22.10.2017 – 1 BvR 1822/16 – Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
- 63. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 13.11.2017 – 2 BvR 1381/17 – Effektiver Rechtsschutz in Auslieferungssachen
- 64. VerfGH Rheinl.-Pf., Beschluss vom 27.10.2017 – VGH B 37/16 – Informationszugangsanspruch; Offenlegung der Identität bei Antragstellung
- 65. BVerwG, Urteil vom 28.9.2017 – 5 C 10.16 – Beihilfengewährung bei einem Erkrankungsrisiko; prophylaktische Mastektomie
- 72. BayVGH, Urteil vom 20.9.2017 – 7 B 16.1319 – Medienrechtliches Programmänderungsverlangen
- 73. BayVGH, Beschluss vom 6.11.2017 – 7 CS 17.1899 – Widerruf einer Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung eines bundesweiten Fernsehspartenprogramms über das Internet; Zuverlässigkeit des Veranstalters
- 74. BVerwG, Beschluss vom 14.9.2017 – 3 C 4.16 – Verhängung von Flugverboten
- 80. BVerwG, Urteil vom 24.8.2017 – 5 C 1.16 – Einheitliche Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte bestehend aus einer Haupt- und einer Nebenstelle an unterschiedlichen Orten
- 88. BGH, Urteil vom 7.9.2017 – RiZ (R) 2/15 – Maßnahmen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern
- 89. BGH, Urteil vom 7.9.2017 – RiZ (R) 1/15 – Dienstaufsicht gegenüber Richtern; Anfechtung vorbereitender Verfahrenshandlungen
- 90. BGH, Urteil vom 7.9.2017– III ZR 618/16 – Haftung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs für eine fehlerhafte Abstandsflächenberechnung