Ausgabe 1/2018, Januar

Abhandlungen

  • Veith Mehde, Hannover, Gerichtliche Entscheidungen im Vorfeld von G20 in Hamburg – Rekonstruktion und Analyse

    Der G20-Gipfel im Juli 2017 in Hamburg war auch fĂĽr die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Stadt eine besondere Herausforderung. Die erstaunlich groĂźe Zahl der kurz vor dem Gipfel ergangenen Entscheidungen gibt einen interessanten Einblick in unterschiedliche Positionen zur Anwendbarkeit wie zur Anwendung des Versammlungsrechts. Der nachfolgende Beitrag rekonstruiert und analysiert die gerichtlichen Auseinandersetzungen. Das GroĂźereignis gibt auch in rechtlicher Hinsicht Anlass zu Fragen zum Umgang mit Versammlungen, die auf einen ganz bestimmten Termin bezogen sind.

  • Edzard Schmidt-Jortzig, Kiel, IT-Revolution und Datenschutz

    Nicht nur in Deutschland befindet sich das Datenschutzrecht in schwerem Wasser. Dies beruht nicht allein auf der immer schwierigeren Durchsetzbarkeit seiner Vorgaben, weil Digitalisierung eben die vertrauten Hoheitsräume, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sprengt. Vielmehr hat sich Datenschutz auch bereits konventionell zunehmend als irgendwie quer stehend erwiesen. Oft zeigte sich, dass eigentlich sinnvolle Initiativen oder Vorgehensweisen unterbleiben mussten, weil „datenschutzrechtliche Bedenken“ geltend gemacht werden. Und immer häufiger meldet sich andererseits das Gefühl, dass wirkliche Fragwürdigkeiten oder Zweifel, die bei der täglichen Datengenerierung aufkommen, vom geltenden Datenschutzrecht im Grunde gar nicht erfasst werden.

  • Michael Fuchs, Berlin, FĂĽr ein völkerrechtliches Verbot von „bad governance“

    Bad governance kommt weltweit vor, hat vielfältige Ursachen und zahlreiche negative vor allem innerstaatliche Auswirkungen. Im Zeitalter der Globalisierung sind jedoch auch dritte Staaten davon betroffen. Diese Betroffenheit kann unterschiedlichster Natur sein. Bisher unbeteiligte dritte Staaten können von den Folgen schlechter Regierungsführung im Ursprungsstaat mittelbar oder unmittelbar berührt sein und sich veranlasst sehen, zu deren Beseitigung möglicherweise erhebliche Aufwendungen tätigen zu müssen. Das hat die Frage nach Schutz vor bad governance entstehen lassen. Im folgenden Beitrag soll erörtert werden, ob ein völkerrechtliches Verbot von bad governance derartigen Schutz bieten kann.

  • Jens Brauneck, Neuss, Keine ausschlieĂźliche Zuständigkeit der EU bei allen Investitionsabkommen mit Drittstaaten? – Zugleich Bemerkungen zu EuGH, Gutachten v. 16.5.2017, 2/15, Kommission, ECLI:EU:C:2017:376

    Darf die EU alle Handelsabkommen nur mit Zustimmung der Mitgliedstaaten abschließen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Gutachten zum geplanten Freihandelsabkommen mit Singapur festgestellt, dass dieses in seiner derzeitigen Form nicht von der EU allein geschlossen werden kann. Ihr fehle in zwei Bereichen dieses Abkommens die ausschließliche Abschlusskompetenz, weil mit der unionalen Kapitalverkehrsfreiheit kein Sekundärrecht beeinträchtigt bzw. ein EU-Vertragsziel betroffen sei, das in die geteilte Zuständigkeit falle. Dieser Beitrag kommt dagegen zu dem Ergebnis, dass die EU sehr wohl über eine ausschließliche Abschlusskompetenz verfügt, weil eine Beeinträchtigung der Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ausreichen kann, eine ausschließliche Abschlusskompetenz zu begründen, der die allgemeine Handelspolitik (Art. 207 Abs. 1 AEUV) nicht entgegensteht.

Kleinerer Beitrag

  • Roland Derksen, Neuenhagen, AnsprĂĽche Dritter auf Zugang zu vertraulichen Informationen der Bundesregierung nach Art. 23 Abs. 2 GG?

    Zahlreiche verwaltungsgerichtliche Verfahren befassten sich mit der Frage, ob und in welchem Maße der Deutsche Bundestag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet ist, Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren. Der Beitrag geht der bislang ungeklärten Frage nach, ob ein entsprechender Anspruch auf Zugang zu solchen vertraulichen Dokumenten der Unionsorgane besteht, die die Bundesregierung im Rahmen ihrer Unterrichtungspflichten in Angelegenheiten der Europäischen Union dem Deutschen Bundestag übersendet.

Buchbesprechungen

  • Matthias Herdegen, The Dynamics of International Law in a Globalised World – Cosmopolitan Values, Constructive Consent and Diversity of Legal Cultures (Michael Fuchs)
  • Helmut Schnellenbach/Jan Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis; 9., neubearbeitete Auflage (Thomas Drysch)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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