Ausgabe 19/2018, Oktober

Abhandlungen

  • Hubertus Gersdorf, Leipzig, Dogmatische Neujustierung des Art. 87e GG? – Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum parlamentarischen Interpellationsrecht vom 7. November 2017

    Mit Urteil vom 7. November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Art. 87e GG das Frage- und Informationsrecht des Bundestages gegenüber der Bundesregierung nicht begrenzt. Die Entscheidung lässt die Strukturelemente des Art. 87e GG unangetastet. Insbesondere kann dem Urteil nicht entnommen werden, dass der Bund seinen Gewährleistungsauftrag nach Art. 87e Abs. 4 GG auf Kosten der Eisenbahnunternehmen erfüllen darf. Die Trennung von unternehmerischen und gemeinwohlbezogenen Aufgaben ist das Fundament der Verfassungsreform und bleibt durch das Karlsruher Urteil unberührt.

  • Ariane Berger, Berlin, Die Digitalisierung des Föderalismus - Zur Verteilung der Vollzugsverantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen

    Die bisherige E-Government-Gesetzgebung in Bund und Ländern führte nicht zu dem politisch erhofften Digitalisierungserfolg, von einer flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung ist Deutschland noch weit entfernt. Der neu eingeführte Art. 91c Abs. 5 GG und das in Ausführung dazu ergangene Onlinezugangsgesetz (OZG) sollen hier einen neuen Impuls geben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten und einen übergreifenden informationstechnischen Zugang zu diesen Verwaltungsleistungen im Sinne von Art. 91c Abs. 5 GG, den sogenannten Portalverbund, zu schaffen. Überaus umstritten ist es, ob und inwieweit durch das Onlinezugangsgesetz unmittelbar auch die Kommunen verpflichtet werden, sich in den Portalverbund einzufügen. Da die Kommunen den weit überwiegenden Teil der Verwaltungsleistungen vollziehen, hat die Beantwortung dieser Frage erhebliche praktische und auch finanzielle Konsequenzen für die Umsetzung der Digitalisierungsagenda des Bundes.

  • Björnstjern Baade, Berlin, „Sehenden Auges dem Tode oder schwersten Verletzungen ausgeliefert“? – Die Verwertung von Lageberichten als Beweismittel zur Feststellung der subsidiären Schutzbedürftigkeit von Asylbewerbern

    Für die Gewährung nationalen wie internationalen subsidiären Schutzes ist der Grad der allgemeinen Gefahr, der dem Antragsteller im Zielstaat droht, maßgeblich. Von entscheidender Bedeutung als Beweismittel sind hierbei in der Praxis Lageberichte des Auswärtigen Amtes, internationaler Organisationen und NGOs. Der Beitrag untersucht die Art ihrer Verwendung und die vielfach an ihnen geäußerte Kritik. Die Untersuchung wendet exemplarisch den Blick auf die Situation in Afghanistan. Denn zu diesem Zielstaat existiert langjährige Rechtsprechung und nach den Anschlägen auf die deutsche Botschaft in Kabul am 31. Mai 2017 war eine Neubewertung der Sicherheitslage durch den Außenminister in Auftrag gegeben worden.

Berichte

  • Boas Kümper, Münster, Großveranstaltungen im öffentlichen (Straßen-)Raum – Bericht über die 10. Speyerer Tage zu kommunalen Infrastrukturen an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften am 19. und 20. April 2018

  • Thomas Blome, Brühl, 2. Symposium zum Recht der Nachrichtendienste – Reform der Nachrichtendienste zwischen Vergesetzlichung und Internationalisierung

Buchbesprechung

  • Sebastian Röger, Finanzhilfemechanismen für die Eurozone – Die vertraglichen, gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Grundlagen von Griechenland-Hilfe, EFSF und ESM (Ulrich Häde)

Rechtsprechung

  • BVerfG, Urteil vom 7.11.2017 – 2 BvE 2/11 – Informationsanspruch des Parlaments zur Deutschen Bahn AG und zur Finanzmarktaufsicht (vgl. Beitrag Gersdorf)

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