Ausgabe 18/2018, September

Thematischer Schwerpunkt: Zur Tagung 2018 der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

Abhandlungen

  • Angela Schwerdtfeger, Berlin/Leipzig, Der Grundsatz der Solidarität im europäischen Asylrecht – Ein Stabilisator fĂĽr Unionsrechtsakte

    Im europäischen Asylrecht hat der unionsrechtliche Solidaritätsgrundsatz eine besondere normative Verankerung gefunden. Anhand des EuGH-Urteils vom 9. September 2017 zum zweiten Umsiedlungsbeschluss lässt sich veranschaulichen, dass der Solidaritätsgrundsatz Unionsrechtsakte in ihrem Bestand stabilisieren kann. Dagegen können über Art. 67 Abs. 2, 80 AEUV weder solidarische Rechtsakte erzwungen werden, noch können existierende Rechtsakte aufgrund einer unzureichenden solidarischen Ausrichtung für nichtig erklärt werden. Die vollständige Verwirklichung von Solidarität im europäischen Integrationsprozess erfordert vor allem eine Rückbesinnung auf die prägenden Elemente der Gegenseitigkeit und des Gleichgewichts von Vorteilen und Lasten.

  • Johannes Saurer, TĂĽbingen, Die Rolle von Bundesbehörden im Regulierungsrecht der digitalisierten Energiewende

    Wie in anderen Bereichen des Rechts der Energiewende kommt es auch im wettbewerblich organisierten Prozess der Digitalisierung der Stromnetze zu einem Zuwachs von Verwaltungsaufgaben beim Bund. Das Messstellenbetriebsgesetz bezieht Bundesnetzagentur, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Physikalisch-Technische Bundesanstalt und Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit mit dem je spezifischen Leistungsprofil in die Aufgabenerfüllung ein. Die starke Rolle der Bundesbehörden ist rechtfertigungsbedürftig vor den Anforderungen der Artikel 83 ff. GG an die föderale Ordnung der Verwaltungskompetenzen.

  • Johannes Heck/Matthias Heffinger, SaarbrĂĽcken, Die Bildung der Bundesregierung in Krisensituationen

    Die Bundesregierung ist das Herzstück der Exekutive. Bei ihrer Bildung kann es verschiedentlich zu Schwierigkeiten kommen. Diesen begegnet das Grundgesetz im Zusammenspiel mehrerer Normen und Akteure. Im Hinblick darauf, dass die politischen Verhältnisse die Regierungsbildung auf Bundesebene in der Zukunft erschweren könnten, will der Beitrag mögliche Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten näher beleuchten.

  • Astrid Wiik, Heidelberg, Von der passiven zur aktiven Teilhabe? – Gericht und Gesellschaft in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Der Beitrag untersucht das Verhältnis von Gesellschaft und Gericht im Verwaltungsgerichtsverfahren. Das seit April 2018 geltende Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren hat die passive Teilhabe vorsichtig ausgedehnt, erreicht seine Regelungsziele jedoch nur teilweise. Europäische und internationale Prozessordnungen zeigen, wie ein liberaler Umgang mit der Medienöffentlichkeit gelingen kann. Über die passive Teilhabe hinaus sollte die Schaffung von Möglichkeiten der aktiven Teilnahme an Verwaltungsgerichtsverfahren erwogen werden. § 27 a BVerfGG und das Prozessinstrument des amicus curiae dienen als Grundlage für die Erörterung eines Bedarfs sowie möglicher Regelungsansätze.

Bericht

  • Boas KĂĽmper, MĂĽnster, „Die normative Kraft der Verfassung“: 100 Jahre Konrad Hesse, 60 Jahre Antrittsvorlesung Konrad Hesses – Bericht zur Tagung an der Universität Bochum am 1. und 2. März 2018

Buchbesprechungen

  • Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, Band 77: Fragmentierungen – Berichte und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in SaarbrĂĽcken vom 4. bis 7. Oktober 2017 (Klaus Rennert)
  • Angela Schwerdtfeger, Krisengesetzgebung – Funktionsgerechte Organstruktur und Funktionsfähigkeit als MaĂźstäbe der Gewaltenteilung (Michael Fuchs)
  • Christina Federer-Meyer, Finanzielle Solidarität im Bundesstaat – Der horizontale Länderfinanzausgleich des Grundgesetzes und die bundesstaatliche Solidargemeinschaft (Rudolf Wendt)
  • Gerald Spindler/Peter Schmitz/Marc Liesching, Telemediengesetz: TMG, mit Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) – Kommentar; 2. Auflage (Frank Fechner)

Rechtsprechung

  • EuGH, Urteil vom 6.9.2017 – C-643/15 u. C-647/15 – Slowakische Republik/Rat u. Ungarn/Rat – Europäische FlĂĽchtlingsquoten (vgl. Beitrag Schwerdtfeger)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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