Ausgabe 19/2013, Oktober
Abhandlungen
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Sarah Schweizer, München/Sören Wolkenhauer, Berlin, Mitwirkungsverbote in Konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG - Personelle Verflechtung von Kommunen und kommunalen Bewerbern
In Konzessionierungsverfahren nach § 46 Abs. 3 EnWG kann eine Kommune neutrale „Vergabestelle“ und zugleich mit einem kommunalen Unternehmen Bewerberin um die Strom- oder Gaskonzession sein. Obwohl es häufig zu personellen Verflechtungen zwischen den Kommunen und ihren Unternehmen kommt, gibt es keine Regelungen zu Mitwirkungsverboten für Personen mit Doppelmandat. Da der Gesetzgeber auch für kommunale Unternehmen die Teilnahme an einem wettbewerblichen Verfahren vorsieht, geht er insofern davon aus, dass die handelnden Personen in der Lage sind, eine diskriminierungsfreie Entscheidung zu treffen. Aufgrund der weiterhin unsicheren Rechtslage zu Konzessionierungsverfahren sollten Kommunen jedoch Möglichkeiten prüfen, den bösen Schein der Parteilichkeit“ zu vermeiden.
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Otmar Jung, Berlin, Zur Bedeutung der „Abstimmungen“ in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG – Eine Erwiderung auf Klaas Engelkens Beitrag in DÖV 2013, 301 ff.
Klaas Engelken kommt zu dem Ergebnis, die Worte „Wahlen und Abstimmungen“ in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG hätten keine normative Bedeutung. Dies will er durch grammatische und systematische Auslegung zeigen und meint, die genetische Auslegung würde dies bestätigen. Auf die letzte Behauptung konzentriert sich diese Erwiderung. Sie zeigt die forschungsstrategische Fehlentscheidung, dass Engelken nach mehr als 60 Jahren Grundgesetz immer noch genetisch auszulegen versucht, anstatt bei den Ergebnissen der methodisch überlegenen Juristischen Zeitgeschichte anzuknüpfen. Mit dieser ist das schiefe Bild vom Parlamentarischen Rat und von der Entstehung des Grundgesetzes, das Engelken an diesem Punkt gibt, zu korrigieren.
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Klaas Engelken, Winterbach, Schlusswort: Replik auf Otmar Jung
Otmar Jung widerspricht nur meiner Auslegung der Entstehungsgeschichte und setzt sich nicht mit meiner (vorrangigen) grammatisch-normativen und systematischen Auslegung auseinander. Daher kann die Antwort relativ kurz ausfallen.
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Tim René Salomon/Sebastian tho Pesch, Hamburg, Das Zulassungsregime für bewaffnete Sicherheitsdienste auf Handelsschiffen
Das auf bewaffnete Sicherheitsdienste an Bord von deutschen Handelsschiffen anwendbare Rechtsregime ist lange als rechtliche Grauzone empfunden worden. Nun hat der Gesetzgeber eine Zulassungspflicht für das maritime Bewachungsgewerbe eingeführt. Die Autoren stellen die Änderungen im Gewerbe- und Waffenrecht vor und analysieren die Stärken und Schwächen des neuen Zulassungsregimes.
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Benjamin Herz, Berlin, Der EuGH als gesetzlicher Richter - Friktionen in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
Letztinstanzliche Gerichte legen das materielle Unionsrecht häufig eigenständig aus, wenn es insoweit noch keine eindeutige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gibt. Der Beitrag zeigt, dass diese Rechtsprechungspraxis nicht nur die unionsrechtliche Vorlagepflicht, sondern auch den verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt. Dabei befasst er sich eingehend mit den verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstäben, die je nach Zuständigkeit des Ersten oder des Zweiten Senats unterschiedlich ausfallen. Zudem gibt er praktische Hinweise für Beschwerdeführer, die eine Verletzung ihres Anspruchs auf den gesetzlichen Richter geltend machen möchten.
Bericht
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Andreas Walus, Berlin, Wechselwirkungen in Extremismus und Terrorismus – Bericht zum 10. Symposium des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Berlin
Buchbesprechungen
- Walter Schmitt Glaeser, Der freiheitliche Staat des Grundgesetzes, Eine Einführung, 2., erg. und akt. Auflage (Klaus Schönenbroicher)
- Rudolf Steinberg/Martin Wickel/Henrik MĂĽller, Fachplanung; 4. Auflage (Thorsten Siegel)
- Friedrich Schoch/Jens-Peter Schneider/Wolfgang Bier (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung; Loseblatt-Kommentar, 24. Erg.-Lfg. Aug. 2012 (Herbert Bethge)