Ausgabe 18/2013, September

Thematischer Schwerpunkt: Zur Tagung 2013 der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer

Abhandlungen

  • Dietrich Budäus, Hamburg/Dennis Hilgers, Linz, Mutatis mutandis: Rekommunalisierung zwischen Euphorie und Staatsversagen

    Ausgehend von den charakteristischen Merkmalen und dem empirischen Stand der Rekommunalisierung werden deren bisherige Analysedefizite in diesem Beitrag aufgezeigt. Zentral ist dabei die Frage nach der über Allgemeinplätze hinausgehenden Erklärung der behaupteten Überlegenheit eines öffentlichen Managements von Leistungsprozessen. Hierfür bedarf es einer stärkeren Einbeziehung wissenschaftstheoretischen und methodischen Wissens zur Erfassung der Problemstruktur öffentlicher, multipler und i.d.R. konfliktärer Zielsysteme und deren Umsetzbarkeit.

  • Karl-Peter Sommermann, Speyer, Integrationsgrenzen des Grundgesetzes und europäischer Verfassungsverbund: Brauchen wir eine neue Verfassung?

    Eine Erweiterung der Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik scheint unausweichlich, wenn die Wirtschafts- und Währungsunion Bestand haben soll. Der vorliegende Beitrag fragt nach den Spielräumen, die das Grundgesetz für weitere Integrationsschritte eröffnet, und nach den Grenzen, die nur mit einer neuen Verfassung überwunden werden können. Er kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der restriktiven Linie der Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch erhebliche Integrationsreserven verbleiben.

  • Claudio Franzius, Berlin/Hamburg, Die Bundesnetzagentur zwischen politischer Steuerung und gerichtlicher Kontrolle

    Die Bundesnetzagentur ist kein Vollzugsautomat politischer und rechtlicher Vorgaben. Vielfach geht es um die Beurteilung außerrechtlicher, insbesondere ökonomischer Wertungen. Dargestellt werden die Grenzen politischer Steuerung und Verschiebungen der gerichtlichen Kontrolle. Die These lautet, dass mit der Einbindung der Bundesnetzagentur in den europäischen Regulierungsverbund eine im Prinzip tragfähige Governance-Struktur geschaffen wurde. Gegenüber Verallgemeinerungen ist jedoch Vorsicht geboten.

  • Reine Wakote, Metz, Die Entwicklung des principe de légalité im französischen Verwaltungsrecht

    Das principe de légalité ist einer der Kernbegriffe des französischen Verwaltungsrechts. Der Gedanke rührt von der Aufklärung her und war Ausdruck der Unterordnung der Exekutive unter das Gesetz (soumission de l’administration à la loi) im engeren Sinne. Daher war er von besonderer Bedeutung für das Handeln der Verwaltung und den verwaltungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab. Das principe de légalité ist auch heute noch ein verbreiteter Begriff, jedoch inhaltlich nicht mehr deckungsgleich mit seiner ursprünglichen Bedeutung. Dieser Begriff umfasst eine Bedeutungsvielfalt und bringt leider nicht mehr die Rechtsentwicklung in Frankreich zum Ausdruck. Ziel dieses Beitrages ist es, die umfassende Bedeutung des principe de légalité in Frankreich darzustellen, eine inhaltlich korrekte Übersetzung in die deutsche Rechtssprache vorzuschlagen und seine Übertragung in das deutsche Verwaltungsrecht zu bestimmen. Das principe de légalité bedeutete ursprünglich die Vorherrschaft des Parlamentsgesetzes (I.), wandelte sich jedoch zur Vorherrschaft der Verfassung (II.). Heute erscheint der Begriff daher ungeeignet, und es stellt sich die Frage nach möglichen Begriffsalternativen (III.).

Bericht

  • Andrea Schelle/Tilman Herbrich, Leipzig, Versorgungssicherheit in der Energiewende: Anforderungen des Energie-, Umwelt- und Planungsrechts - Tagungsbericht zum 18. Umweltrechtlichen Symposion des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung am 18./19. April 2013

Buchbesprechungen

  • Toshiyuki Ishikawa, Deutschsprachige Staatsrechtslehrer - Profile von 1003 Mitgliedern der Vereinigung der deutschen Staatsrechtslehrer (Monika Böhm)
  • Peter Häberle (Hrsg.), Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Neue Folge; Band 60 (Michael Kilian)
  • Gerold Ambrosius, Hybride Eigentums- und Verfügungsrechte, Öffentlich-private Kooperationen in systematisch-theoretischer und historisch-empirischer Perspektive (Margrit Seckelmann)
  • Peter M. Lynen, Kunstrecht; Band 1–3 (Friedhelm Hufen)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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