Ausgabe 20/2013, Oktober

Abhandlungen

  • Christian Calliess, Berlin, Die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion als Herausforderung für die Integrationsarchitektur der EU – Europa- und verfassungsrechtliche Ãœberlegungen

    Die Krise im Euroraum hat deutlich gemacht, dass die Währungsunion nur funktionieren kann, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, ihre Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltspolitiken stärker zu europäisieren. Die Stabilisierung des Euroraums durch die sog. Rettungsschirme sollte für die insoweit erforderlichen Reformen Zeit „kaufen“. Welche Schritte diesbezüglich bislang unternommen wurden und noch diskutiert werden, wie sie die Integrationsarchitektur verändern und welche europa- und verfassungsrechtlichen Fragen sie aufwerfen, erörtert der Beitrag, der sich als Versuch einer Bestandsaufnahme aus der „Vogelperspektive“ versteht.

  • Felix Welti, Kassel, Barrierefreiheit als Rechtsbegriff

    Barrierefreiheit für behinderte Menschen ist nach den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern und zahlreichen anderen Regelungen geboten. Sie gewinnt im öffentlichen Recht und über verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben sowie die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) in allen Rechtsgebieten an Bedeutung. In der Rechtsanwendung besteht noch erhebliche Unsicherheit über die Bestimmung des rechtlich gebotenen Maßes an Barrierefreiheit. Der Beitrag verdeutlicht, dass Barrierefreiheit präventive Gestaltung zur Vermeidung von Behinderungen und Benachteiligungen ist und dass ihre Bestimmung empirische, normative und prozedurale Aspekte hat.

  • Jannis Broscheit, Mainz, Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für Inlandseinsätze der Bundeswehr zu anderen als Verteidigungszwecken

    Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, woraus sich die Gesetzgebungsbefugnis des Bundes für Inlandseinsätze der Bundeswehr, die nicht der Verteidigung dienen, ergibt. Dafür wird zunächst auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) rekurriert, um danach abstrakt zu untersuchen, welche geschriebenen und ungeschriebenen Kompetenzen in Betracht kommen.

  • Alfred Scheidler, Tirschenreuth, Die Anordnung kontinuierlicher Messungen nach § 29 BImSchG

    Die Überwachung immissionsschutzrechtlicher Verpflichtungen ist für einen wirksamen Immissionsschutz ebenso bedeutsam wie die Verpflichtung selbst. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) stellt hierfür verschiedene Instrumentarien bereit und setzt neben staatlicher Kontrolle (§ 52 BImSchG) auch auf betriebliche Eigenüberwachung. So können die Betreiber von Anlagen verpflichtet werden, die von ihrer Anlage verursachten Emissionen oder Immissionen zu ermitteln oder ermitteln zu lassen. Die behördlichen Anordnungsbefugnisse hierfür ergeben sich aus den §§ 26, 28 und 29 BImSchG. Letztere Vorschrift ermöglicht eine behördliche Anordnung, wonach bestimmte Emissionen oder Emissionen unter Verwendung aufzeichnender Messgeräte fortlaufend ermittelt werden.

Bericht

  • Bernhard Stüer, Münster/Osnabrück, 17. Deutscher Verwaltungsgerichtstag 2013 in Münster

Buchbesprechungen

  • Christian Meurs, Normenhierarchien im europäischen Sekundärrecht (Matthias Niedobitek)
  • Fritz Thiel/Konrad Gelzer/Hans-Dieter-Upmeier, Baurechtssammlung (BRS), Band 78: Rechtsprechung 2011 (Hansjochen Dürr)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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