Ausgabe 16/2018, August

Thematischer Schwerpunkt: Haushalt und Finanzen

Abhandlungen

  • Matthias Rossi/Sebastian Pfahl, Augsburg, Spekulationsverbote im kommunalen Haushaltsrecht – BegrĂĽndung, Inhalt, Tragweite

    Die Finanzkrise hat auch den Haushalt mancher Kommunen durcheinandergebracht, die sich wie Private u.a. auf derivative Finanzgeschäfte eingelassen haben und deren Gewinnerwartungen am Ende extreme Verluste entgegenstanden. Die zivil- und strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle dauert an – jüngst etwa wurden die ehemalige Oberbürgermeisterin und die Kämmerin von Pforzheim zu Freiheitsstrafen verurteilt, die im Falle der Kämmerin nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Doch die entscheidende Frage ist öffentlich-rechtlich zu beantworten: Die Frage, ob und mit welchem Inhalt es überhaupt ein kommunalrechtliches Spekulationsverbot gibt und welche Konsequenzen sich aus seiner Missachtung ergeben können.

  • Eugen Mehlhaf, OsnabrĂĽck, BerĂĽcksichtigungsgebot des Art. 107 Abs. 2 Satz 1 GG alter und neuer Fassung – Zur Argumentationslinie des sogenannten Autonomieabschlags

    Unlängst einigten sich Bund und Länder auf die Reform ihrer Finanzbeziehungen. Kernpunkt der Änderung des Ausgleichs zwischen den Ländern ist die Abkehr vom zweischichtigen System aus Umsatzsteuervorwegausgleich und Länderfinanzausgleich hin zum einschichtigen Finanzkraftausgleich. Dieser hält zum Teil an den Maßstäben des Länderfinanzausgleichs fest und führt seine Kritikpunkte fort. Zu diesen gehört die nur anteilige Berücksichtigung kommunaler Finanzen bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit der Länder. Der Beitrag zeigt die Funktion des Berücksichtigungsgebots im Ausgleich auf (I.), stellt die finanzpolitische Bedeutung des Berücksichtigungsumfangs heraus (II.) und würdigt eine in jüngerer Zeit entwickelte Argumentationslinie zur Legitimation der anteiligen Einbeziehung kritisch (III.).

  • Stephan StĂĽber, Hamburg, Die Schuldenbremse im Haushaltsvollzug

    Art. 109 Abs. 3 GG – die sog. Schuldenbremse – verlangt, „die Haushalte“ von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Aus dieser Formulierung wird gefolgert, die Vorschrift binde nicht nur den Haushaltsgesetzgeber bei der Feststellung des Haushaltsplans, sondern auch den „Haushaltsvollzug“. Der Beitrag weist nach, dass mit der Formulierung nur der Haushaltsplan gemeint ist, nicht aber die Haushaltsrechnungen des Bundes und der Länder. Auf die Ausführung des Haushaltsplans hat die sog. Schuldenbremse nur mittelbare Wirkungen.

  • Boris Weirauch/Matthias Fischer, Mannheim, Cash-Pooling im kommunalen Konzern

    Der Beitrag analysiert die Liquiditätssteuerung im Spannungsfeld zwischen kommunaler Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 28 Abs. 1 GG und der Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Kleinerer Beitrag

  • Patrick Eckner, Hamburg, Finanz- und Haushaltsplanung des Bundes – Betrachtung der finanzplanerischen Resilienz zur Haushaltsplanung

    Im Zuge der jährlichen Haushaltsplanung ist die zugrunde liegende Annahme, dass die vorangegangen Ergebnisse und Eckwerte der Finanzplanung als initiale Basis für eben diese haushälterische und planerische Abbildung eines Referenzjahres heranzuziehen sind. Diese ideale Anforderung an die Resilienz der Finanzplanung lässt die kritische Betrachtung der tatsächlich beobachtbaren Praxis bei der Aufstellung der Haushalts- und Finanzpläne im Folgenden zu. Hierbei werden mit Bezug zu einer früheren Betrachtung Haushalts- und Finanzpläne deskriptiv aufbereitet, um Rückschlüsse auf den prognostischen Charakter von Finanzplänen im Allgemeinen zu ziehen.

Buchbesprechungen

  • Helmut Sauter (Begr.), Landesbauordnung fĂĽr Baden-WĂĽrttemberg, Kommentar; 3. Auflage, Gesamtwerk bis 50. Erg.-Lfg., Stand: August 2017 (Wolfgang Ziegler)
  • Fritz Thiel/Konrad Gelzer/Hans-Dieter Upmeier/Ralf Redeker, Baurechtssammlung, Band 84: Rechtsprechung 2016 (Hansjochen DĂĽrr)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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