Ausgabe 16/2009, August
Abhandlungen
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Utz Schliesky, , Kiel, Von der organischen Verwaltung Lorenz von Steins zur Netzwerkverwaltung im EuropÀischen Verwaltungsverbund
Die Diskussion ĂŒber Netzwerke hat auch das Verwaltungsrecht erreicht. Bei nĂ€herem Hinsehen ist die Metapher aber gar nicht so neu: Bis Ende des 19. Jahrhunderts war das Bild von Staat und Verwaltung als Organismus mit unmittelbarer VerknĂŒpfung der einzelnen Organe vorherrschend. Der Beitrag zieht am Beispiel der Verwaltungslehre Lorenz von Steins die Verbindungslinien zwischen Organismus- und Netzwerk-Metapher, um dann die Tauglichkeit des Netzwerk-Begriffs fĂŒr das Verwaltungsrecht zu untersuchen. Die Betrachtung ausgewĂ€hlter verfassungsrechtlicher Vorgaben zeigt, dass ein Netzwerkmodell fĂŒr die Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat tauglich ist. Die faktisch lĂ€ngst praktizierte Netzwerkverwaltung zwingt aber zu einer Weiterentwicklung der einschlĂ€gigen organisations- und verfahrensrechtlichen Grundlagen.
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Michael Droege, Frankfurt (Main)/Speyer, Herrschaft auf Zeit: Wahltage und Ăbergangszeiten in der reprĂ€sentativen Demokratie
Wann ist innerhalb der Wahlperioden zu wĂ€hlen? Diese sich im Superwahljahr 2009 aufdrĂ€ngende Frage wird in Bund und LĂ€ndern ganz unterschiedlich beantwortet. Die Bestimmung des Wahltages wird innerhalb der gesetzlichen Fristvorgaben in ein weites Ermessen des jeweils zustĂ€ndigen Organs gestellt. Der Beitrag plĂ€diert fĂŒr eine Bindung dieses Ermessens an das fĂŒr Wahlen in Bund, LĂ€ndern und Kommunen gleichermaĂen Geltung beanspruchende grundgesetzliche Demokratieprinzip. Wahlen sind in der reprĂ€sentativen Demokratie unverzichtbar, um Herrschaft zu legitimieren. Das Demokratieprinzip wirkt in seiner zeitlichen Dimension als Optimierungsgebot. ĂbergangszeitrĂ€ume schwĂ€chen die demokratische Legitimation der gewĂ€hlten Vertretungen. Die Wahlentscheidung ist deshalb zeitnah umzusetzen.
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GĂŒnther Macht/AndrĂ© Scharrer, MĂŒnchen, Einrichtungen fĂŒr Kinder und Jugendliche im VerhĂ€ltnis zur Nachbarschaft
Bund, LĂ€nder und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, die Tagesbetreuung fĂŒr unter dreijĂ€hrige Kinder bis 2013 auf eine Versorgungsquote von 35 % auszubauen. Konkret werden 750.000 PlĂ€tze angestrebt (Stand 2008: 364.190 PlĂ€tze). Ein GroĂteil der neuen PlĂ€tze soll auch und gerade in Wohngebieten entstehen. Dass damit Konflikte im VerhĂ€ltnis zur Nachbarschaft tendenziell eher zunehmen, haben verschiedene Verfahren deutlich gemacht, in denen Nachbarn, die sich durch LĂ€rm gestört fĂŒhlten, mit Erfolg den Umzug von Kindertageseinrichtungen gerichtlich erzwungen haben (OVG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2008; AG Schöneberg, Beschluss vom 27.11.2007; LG Hamburg, Urteil vom 8.8.2005). In Ă€hnlicher Weise Aufsehen erregten Klagen gegen KinderspielplĂ€tze und BolzplĂ€tze. Solche Gerichtsverfahren sind auch Anlass fĂŒr aktuelle parlamentarische Initiativen mit dem Ziel, sog. âKinderlĂ€rmâ gegenĂŒber Industrie- und GewerbelĂ€rm besser zu stellen. Im vorliegenden Beitrag soll vor diesem Hintergrund untersucht werden, ob und inwiefern die geltende Rechtslage fĂŒr Einrichtungen fĂŒr Kinder und Jugendliche Problemlagen aufweist und welche Lösungen gegebenenfalls denkbar sind.
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Jan-Dirk Rausch, Karlsruhe, Sind SportwettbĂŒros âVergnĂŒgungsstĂ€ttenâ im Sinne der Baunutzungsverordnung?
Die Zahl privater SportwettbĂŒros wird in Deutschland auf ĂŒber 3.000 geschĂ€tzt. Ihre ordnungsrechtliche ZulĂ€ssigkeit ist noch nicht abschlieĂend geklĂ€rt; Entscheidungen des EuGH, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts stehen aus. UnabhĂ€ngig hiervon tun sich Behörden und Gerichte mit der bauplanungsrechtlichen Einordnung von WettbĂŒros Ă€uĂerst schwer. Vielfach werden sie ohne weitere BegrĂŒndung als âVergnĂŒgungsstĂ€tteâ im Sinne der Baunutzungsverordnung angesehen. Dieser pauschalen Einordnung ist unter Heranziehung objektiver Kriterien entgegenzutreten.
Buchbesprechungen
- Werner Jann/Klaus König (Hrsg.), Regieren zu Beginn des 21. Jahrhunderts (Werner Heun)
- Friedrich Schoch/Eberhard Schmidt-AĂmann/Rainer Pietzner (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung; Loseblatt-Kommentar (Herbert Bethge)
Rechtsprechung
- VerfGH NRW, Urteil vom 18.2.2009 â VerfGH 24/08 â Vorziehen eines Kommunalwahltermins; VerstoĂ gegen das Demokratieprinzip (vgl. Abhandlung Droege)