Ausgabe 16/2009, August

Abhandlungen

  • Utz Schliesky, , Kiel, Von der organischen Verwaltung Lorenz von Steins zur Netzwerkverwaltung im Europäischen Verwaltungsverbund

    Die Diskussion über Netzwerke hat auch das Verwaltungsrecht erreicht. Bei näherem Hinsehen ist die Metapher aber gar nicht so neu: Bis Ende des 19. Jahrhunderts war das Bild von Staat und Verwaltung als Organismus mit unmittelbarer Verknüpfung der einzelnen Organe vorherrschend. Der Beitrag zieht am Beispiel der Verwaltungslehre Lorenz von Steins die Verbindungslinien zwischen Organismus- und Netzwerk-Metapher, um dann die Tauglichkeit des Netzwerk-Begriffs für das Verwaltungsrecht zu untersuchen. Die Betrachtung ausgewählter verfassungsrechtlicher Vorgaben zeigt, dass ein Netzwerkmodell für die Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat tauglich ist. Die faktisch längst praktizierte Netzwerkverwaltung zwingt aber zu einer Weiterentwicklung der einschlägigen organisations- und verfahrensrechtlichen Grundlagen.

  • Michael Droege, Frankfurt (Main)/Speyer, Herrschaft auf Zeit: Wahltage und Übergangszeiten in der repräsentativen Demokratie

    Wann ist innerhalb der Wahlperioden zu wählen? Diese sich im Superwahljahr 2009 aufdrängende Frage wird in Bund und Ländern ganz unterschiedlich beantwortet. Die Bestimmung des Wahltages wird innerhalb der gesetzlichen Fristvorgaben in ein weites Ermessen des jeweils zuständigen Organs gestellt. Der Beitrag plädiert für eine Bindung dieses Ermessens an das für Wahlen in Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen Geltung beanspruchende grundgesetzliche Demokratieprinzip. Wahlen sind in der repräsentativen Demokratie unverzichtbar, um Herrschaft zu legitimieren. Das Demokratieprinzip wirkt in seiner zeitlichen Dimension als Optimierungsgebot. Übergangszeiträume schwächen die demokratische Legitimation der gewählten Vertretungen. Die Wahlentscheidung ist deshalb zeitnah umzusetzen.

  • Günther Macht/André Scharrer, München, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Verhältnis zur Nachbarschaft

    Bund, Länder und Gemeinden haben sich zum Ziel gesetzt, die Tagesbetreuung für unter dreijährige Kinder bis 2013 auf eine Versorgungsquote von 35 % auszubauen. Konkret werden 750.000 Plätze angestrebt (Stand 2008: 364.190 Plätze). Ein Großteil der neuen Plätze soll auch und gerade in Wohngebieten entstehen. Dass damit Konflikte im Verhältnis zur Nachbarschaft tendenziell eher zunehmen, haben verschiedene Verfahren deutlich gemacht, in denen Nachbarn, die sich durch Lärm gestört fühlten, mit Erfolg den Umzug von Kindertageseinrichtungen gerichtlich erzwungen haben (OVG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2008; AG Schöneberg, Beschluss vom 27.11.2007; LG Hamburg, Urteil vom 8.8.2005). In ähnlicher Weise Aufsehen erregten Klagen gegen Kinderspielplätze und Bolzplätze. Solche Gerichtsverfahren sind auch Anlass für aktuelle parlamentarische Initiativen mit dem Ziel, sog. „Kinderlärm“ gegenüber Industrie- und Gewerbelärm besser zu stellen. Im vorliegenden Beitrag soll vor diesem Hintergrund untersucht werden, ob und inwiefern die geltende Rechtslage für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Problemlagen aufweist und welche Lösungen gegebenenfalls denkbar sind.

  • Jan-Dirk Rausch, Karlsruhe, Sind Sportwettbüros „Vergnügungsstätten“ im Sinne der Baunutzungsverordnung?

    Die Zahl privater Sportwettbüros wird in Deutschland auf über 3.000 geschätzt. Ihre ordnungsrechtliche Zulässigkeit ist noch nicht abschließend geklärt; Entscheidungen des EuGH, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts stehen aus. Unabhängig hiervon tun sich Behörden und Gerichte mit der bauplanungsrechtlichen Einordnung von Wettbüros äußerst schwer. Vielfach werden sie ohne weitere Begründung als „Vergnügungsstätte“ im Sinne der Baunutzungsverordnung angesehen. Dieser pauschalen Einordnung ist unter Heranziehung objektiver Kriterien entgegenzutreten.

Buchbesprechungen

  • Werner Jann/Klaus König (Hrsg.), Regieren zu Beginn des 21. Jahrhunderts (Werner Heun)
  • Friedrich Schoch/Eberhard Schmidt-Aßmann/Rainer Pietzner (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung; Loseblatt-Kommentar (Herbert Bethge)

Rechtsprechung

  • VerfGH NRW, Urteil vom 18.2.2009 – VerfGH 24/08 – Vorziehen eines Kommunalwahltermins; Verstoß gegen das Demokratieprinzip (vgl. Abhandlung Droege)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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