Ausgabe 17/2009, September

Abhandlungen

  • Claus Dieter Classen, Greifswald, Die MenschenwĂĽrde ist – und bleibt – unantastbar

    Die jahrzehntelang allgemein konsentierte Aussage, dass die Menschenwürde unantastbar sei, wird zunehmend in Zweifel gezogen. Elementare Bedrohungen (Terrorismus) und neue Entwicklungen (Biotechnologie) führen immer wieder zur Frage, ob diese Aussage auch in Extremsituationen tragfähig ist. Dem wird hier die Grundthese entgegengehalten, dass die Menschenwürde ihre Funktion im demokratischen Verfassungsstaat des Grundgesetzes nur dann erfüllen kann, wenn sie ihre Unantastbarkeit behält. An mehreren konkreten Beispielen wird gezeigt, dass sich diese These auch widerspruchsfrei durchhalten lässt – durch Zurückhaltung bei ihrer Anwendung einerseits, durch gegebenenfalls auch strikte Begrenzung staatlichen Handelns andererseits.

  • Cathrin Correll, Berlin/Julius Wagner, Wiesbaden, Die Nichtraucherschutzgesetze der Länder vor der Novellierung – Eine Bestandsaufnahme nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008

    Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2008 steht die Novellierung des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie auf der Agenda sämtlicher Landesparlamente. Da die bestehenden Regelungen durch das Urteil für teilweise verfassungswidrig erklärt wurden, müssen bis Ende 2009 Neuregelungen geschaffen werden. Sie haben insbesondere die Belange der kleinen „Eckkneipen“ besser zu berücksichtigen. Bis dahin gilt Übergangsrecht, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil für die Länder Baden-Württemberg und Berlin vorgegeben hat und das praktisch auch für alle anderen Bundesländer relevant ist. Sowohl die Entscheidung selbst, als auch das Interimsrecht wirft zahlreiche – rechtsdogmatische und praktische – Fragen auf. Der Beitrag arbeitet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kurz auf und stellt die internationalen Vorgehensweisen und Vorgaben auf dem Gebiet des Nichtraucherschutzes dar. Danach werden besonders relevante Fragen (Bindungswirkung der Entscheidung, Auswirkung auf bestehende Landesgesetze, praktische Umsetzung des Übergangsrechts im gastronomischen Bereich, aktueller Stand der Umsetzung in den Bundesländern) behandelt.

  • Stefan Schnöckel, Karlsruhe/Stuttgart, Die gerechte Entschädigung fĂĽr Enteignungen – Oder: Weshalb eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts auch im Interesse der Allgemeinheit ist

    Nach Ansicht der Rechtsprechung muss die Entschädigung für Enteignungen nicht zum Verkehrswert erfolgen, sondern kann auch geringer ausfallen. Das gibt aus zweierlei Gründen Anlass zur Besorgnis: Zum einen stimmt es mit Blick auf den von der Eigentumsgarantie bezweckten Individualrechtsschutz bedenklich, einzelnen Eigentümern ein Sonderopfer aufzubürden. Zum anderen läuft solch ein Vorgehen aber auch dem Interesse der Allgemeinheit zuwider. Denn falls die Entschädigung hinter dem Verkehrswert zurückbleibt, steht zu befürchten, dass vom Mittel der Enteignung allzu häufig Gebrauch gemacht werden wird, dass es also selbst dann zu Enteignungen kommen wird, wenn die neue Nutzung der enteigneten Sache geringwertiger ist als die vorherige. Anders gesagt: Im Regelfall streitet nicht nur das in Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG genannte Interesse der Beteiligten, sondern auch das dort genannte Interesse der Allgemeinheit für eine Entschädigung zum Verkehrswert.

  • Wolfgang Kugele, MĂĽnchen, Mit dem Prinzip „Auto finanziert StraĂźe“ aus dem Investitionsstau – Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zur Verstetigung und Verbreiterung der finanziellen Basis der BundesfernstraĂźen

    Einen guten Zustand der Straße im Sommer und im Winter, möglichst wenig Staus, eine Minimierung der Behinderungen durch Baustellen – der Nutzer erwartet und verlangt ein sicheres, funktionierendes und vor allem bedarfgerechtes Bundesfernstraßennetz. In Anbetracht täglicher Staus und eines wachsenden Substanzverzehrs im Fernstraßennetz ist es offensichtlich, dass dessen Finanzierung den Anforderungen an ein modernes Verkehrssystem nicht mehr entspricht. Vor dem Hintergrund der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte wird seit Jahren intensiv über eine Neuordnung der Bundesfernstraßenfinanzierung diskutiert. Der ADAC hat sich mit dem Prinzip „Auto finanziert Straße“ in die Diskussion mit einem eigenen Vorschlag zur Verstetigung und Verbreiterung der finanziellen Basis der Bundesfernstraßen eingebracht.

Bericht

  • Susanne Degenhardt, SaarbrĂĽcken, Kolloquium „Elektronische VerkĂĽndung von Rechtsvorschriften im Internet“ – Bericht ĂĽber das Kolloquium vom 17. und 18. Februar 2009 in der Vertretung des Saarlandes beim Bund in Berlin

Buchbesprechungen

  • Konrad Walter, Rechtsfortbildung durch den EuGH – Eine rechtsmethodische Untersuchung ausgehend von der deutschen und französischen Methodenlehre (Matthias Wiemers)
  • JĂĽrgen Brandt/Michael Sachs (Hrsg.), Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess (Josef Franz Lindner)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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