Ausgabe 15/2009, August

Abhandlungen

  • Heinrich Amadeus Wolff, Frankfurt (Oder), Die Grenzverschiebung von polizeilicher und nachrichtendienstlicher Sicherheitsgewährleistung - Das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

    Zu Beginn des Jahres 2009 ist die Novelle des BKA-Gesetzes Wirklichkeit geworden. Das BKA besitzt nun in ganz erheblichem Maße polizeiliche Ermittlungsbefugnisse zur Bekämpfung des länderübergreifenden internationalen Terrorismus. Der Beitrag untersucht die Veränderungen innerhalb der deutschen Sicherheitsarchitektur, die durch die Novelle bewirkt werden. Kontinuitätslinien und Neuerungen werden klargestellt und deren Auswirkungen auf die Arbeit der Nachrichtendienste, insbesondere des Bundesamts für Verfassungsschutz untersucht. Als Ergebnis wird die Forderung formuliert, als Reaktion auf die neue Kompetenzlage nun auch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit entsprechenden informationellen Ermittlungsbefugnissen auszustatten.

  • Paul Tiedemann, Frankfurt (Main)/GieĂźen, Vom inflationären Gebrauch der MenschenwĂĽrde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

    In ständiger Rechtsprechung beschreibt das Bundesverfassungsgericht die Menschenwürde als obersten verfassungsrechtlichen Grundwert, der keinen Relativierungen und Einschränkungen durch andere Verfassungsgüter zugänglich ist. Im Widerspruch zu diesem Unabwägbarkeitsdogma erklärt das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Fällen nicht nur den Schutz der Menschenwürde tatsächlich für einschränkbar, sondern sucht solche Einschränkungen auch zu rechtfertigen. Es sind nicht die Rechtsprofessoren, die die Menschenwürde demontieren (siehe der Fall Dreher), sondern es ist entgegen dem Eindruck, der in der Öffentlichkeit herrscht, das Bundesverfassungsgericht selbst. Das müsste nicht sein.

  • Thomas Blome, Köln/Thomas Grosse-Wilde, Bonn, Zur „PrĂĽfungs“-Kompetenz bei der Ausfertigung von Landesgesetzen

    Das landesverfassungsrechtliche Pendant zum Streit um das Prüfungs-„recht“ des Bundespräsidenten fristet bisher ein Schattendasein im staatsrechtlichen Schrifttum. Auch die Staatspraxis ist im Vergleich zur Bundesebene rar gesät. Die Autoren kommen nach umfänglicher Evaluierung der Problematik zu dem Ergebnis, dass sich eine parallele Auslegung zum Grundgesetz gerade verbietet, dem ausfertigenden Organ auf Landesebene vielmehr nur eine zurückgestufte formelle Ausfertigungsverweigerungskompetenz bei verfassungsrechtlichen Fehlern im Gesetzgebungsverfahren zusteht.

  • Sarah Walz, Bonn, Zur Art und Weise des Informationszugangs – Behördlicher Ermessensspielraum im Falle eines „deutlich höheren Verwaltungsaufwands“

    Die zunehmend in Anspruch genommenen Informationszugangsrechte nach dem Umweltinformationsgesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz bedeuten für die Behörden und andere auskunftspflichtige Stellen oftmals einen ganz erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Auskunftserteilung durch Akteneinsicht beantragt wird. Aus behördlicher Sicht stellt sich deshalb oft die Frage, ob die Informationen nicht auf andere Weise als beantragt zur Verfügung gestellt werden können. Nach den gesetzlichen Regelungen darf der Informationszugang nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art als beantragt eröffnet werden, wobei als gewichtiger Grund insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand gilt. Diese Möglichkeit ist jedoch nur unter eng begrenzten Voraussetzungen gegeben. Zudem hat eine solche Vorgehensweise nach der derzeitigen Rechtslage aufgrund der §§ 99 Abs. 1, 100 VwGO vor Gericht keinen Bestand.

Buchbesprechungen

  • Verein der Richter des Bundesverfassungsgerichts (Hrsg.), BVerfGK – Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Eine Auswahl. Bände 9 und 10 (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Detlef Merten (Hrsg.), Justizreform und Rechtsstaatlichkeit – Forschungssymposium anlässlich des 100. Geburtstages von Carl Hermann Ule (26.2.1907 – 16.5.1999) (Matthias Wiemers)
  • Matthias Bohlender, Metamorphosen des liberalen Regierungsdenkens – Politische Ă–konomie (Klaus-Gert Lutterbeck)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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