Ausgabe 15/2017, August
Abhandlungen
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Rainer Wernsmann/Ulrich Gatzka, Passau, Befangenheit im Berufungsverfahren bei der Neubesetzung einer Professorenstelle
Der Beitrag untersucht Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Befangenheit von Mitgliedern eines Berufungsausschusses sowie Regelungsspielräume der Universitäten und Rechtsschutzmöglichkeiten.
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Gerrit Hellmuth Stumpf, Bonn, Innere Organisation und Interorganbeziehungen von Hochschulen – Wie veränderungsfest ist die Professorenmehrheit?
Anders als allgemein angenommen ist das Letztentscheidungsrecht der Hochschullehrer in den wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, die sog. Professorenmehrheit, kein sakrosanktes Institut der Hochschulgesetzgebung. Denn ihre dogmatische Grundlage bildet nach herrschender Meinung die wertentscheidende Grundsatznorm des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, die gerade keine „Status-quo-Garantie“, sondern ein entwicklungsoffenes Rechtsinstitut ist. Der vom Bundesverfassungsgericht entworfene Organisationsschutz und die daraus abgeleiteten Vorgaben sind daher – abhängig von den jeweiligen fachspezifischen Rahmenbedingungen, in denen „Wissenschaft“ stattfindet – kontextbezogen zu verstehen; sie begrenzen den Gestaltungsspielraum des Hochschulgesetzgebers somit nicht dauerhaft. Grundgesetzlich steht ihm damit ein weitaus größerer Gestaltungsspielraum zur Verfügung als bislang angenommen.
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Karl Philipp Schmal, Bonn, Die Grundrechtsberechtigung Vergaberechtsgebundener
Die Grundrechte werden im Vergaberecht ĂĽblicherweise aus der Perspektive der Auftragnehmer aktiviert und wirken sich so auf das Vergabeverfahren aus. Der jĂĽngere Begriff des funktionellen Auftraggebers zwingt allerdings auch Privatrechtssubjekte in den Regelungsbereich des Vergaberechts. Damit stellt sich die Frage des Grundrechtseingriffs auch aus der Perspektive der Auftraggeber.
Bericht
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David Kuch, Würzburg, Zur Lage der Verwaltungsrechtswissenschaft – Tagungsbericht über das Symposium am 10. und 11. März 2017 in Würzburg
Buchbesprechung
- Malte Kramme/Christian Baldus/Martin Schmidt-Kessel (Hrsg.), Brexit und die juristischen Folgen – Privat- und Wirtschaftsrecht der Europäischen Union (Alexander Thiele)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 401. EuGH, Urteil vom 26.4.2017 – C-142/16 – Kommission/Deutschland – Kühlwasserentnahme aus der Elbe
- 402. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 – 1 BvR 1314/12 u.a. – Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen
- 404. BayVerfGH, Entscheidung vom 15.2.2017 – Vf. 60-IX-16 – Unzulässigkeit des Volksbegehrens „Nein zu CETA!“
- 408. BVerwG, Urteil vom 25.1.2017 – 9 C 30.15 – Kein Wahlrecht zwischen einer Klage nach dem Anfechtungsgesetz und einem Duldungsbescheid wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens
- 409. BVerwG, Urteil vom 25.1.2017 – 6 C 15.16 – Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnung
- 410. BVerwG, Beschluss vom 7.3.2017 – 9 B 64.16 – Zweitwohnungssteuerpflicht bei unentgeltlicher Überlassung von Wohnungen an Familienangehörige
- 411. BVerwG, Urteil vom 2.2.2017 – 2 C 25.15 – Ruhen von Versorgungsbezügen wegen besonderer persönlicher Nähe zum System der ehemaligen DDR
- 412. BVerwG, Urteil vom 2.2.2017 – 2 C 22.16 – Heranziehung zum Schadensersatz wegen der Falschbetankung eines Polizeifahrzeugs
- 413. OVG NRW, Beschluss vom 21.2.2017 – 6 B 1109/16 – Bevorzugte Beförderung von Frauen
- 415. BVerwG, Beschluss vom 22.3.2017 – 6 B 66.16 – Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule
- 416. HessVGH, NK-Urteil vom 5.4.2017 – 8 C 459/17.N – Teilhabe von Fraktionen verfassungsfeindlicher Parteien an Fraktionszuwendungen der Gemeinde
- 431. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 – 3 C 20.15 – Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens
- 434. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 – 1 C 3.16 – Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK
- 435. BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 – 1 C 27.16 – Ermessen der Ausländerbehörde bei der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots