Ausgabe 14/2017, Juli
Abhandlungen
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Hannes Rathke/Sven Vollrath, Berlin, Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages im Rahmen der Gemeinsamen AuĂźen- und Sicherheitspolitik der EU
Außenpolitik ist nach traditioneller Staatsauffassung die Domäne der Exekutive, in der die Rolle des Parlaments funktionsgerecht beschränkt ist. Die zunehmende Integration im Bereich der GASP/GSVP erfordert eine Stärkung parlamentarischer Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte. Diese Parlamentarisierung der Außenpolitik in Angelegenheiten der EU muss sich in der Verfassungspraxis auch und gerade gegenüber dem klassischen Verständnis der Gestaltung auswärtiger Politik behaupten.
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Markus Ogorek, Wiesbaden, Pfadabhängigkeit und strukturelle Flexibilität des Staatskirchenrechts
Das Staatskirchenrecht gilt gemeinhin als „pfadabhängiges“ Rechtsgebiet. Pfadabhängigkeit ist allerdings nicht mit dogmatischer Erstarrung gleichzusetzen. Ebenso wenig lässt sich sagen, die Pfadabhängigkeit des Staatskirchenrechts stelle seine Zukunftsfähigkeit infrage. Im Gegenteil: Raum für eine interpretatorische Neuausrichtung seiner Bestimmungen gewinnt das Staatskirchenrecht auch und gerade aus seiner Widerstandsfähigkeit und seiner hohen gesellschaftlichen Akzeptanz. Gleichwohl stellt die Pluralisierung des religiösen Lebens in Deutschland das Staatskirchenrecht vor große Herausforderungen, was sich u.a. am Rechtsinstitut des Körperschaftsstatus gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV veranschaulichen lässt.
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Heinz G. Bienek, Dresden, BauGB-Novellen 2014/2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen – Erfahrungen bei der Umsetzung aus Ländersicht
Während im Jahre 2015 über 890.000 Asylsuchende nach Deutschland eingereist waren, weisen die Zahlen des Bundesinnenministeriums bei einer Pressekonferenz am 11. Januar 2017 für 2016 nur noch 280.000 Personen aus. Auch wenn der Unterbringungsbedarf aktuell deutlich zurückgegangen ist, ist die Herausforderung des Jahres 2015, für eine so große Zahl von Personen innerhalb kürzester Zeit Unterkunftsmöglichkeiten zu schaffen, noch präsent. Auf das dringende öffentliche Interesse an der Erleichterung der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auch in Abweichung von bauplanungsrechtlichen Standards reagierte der Bundesgesetzgeber mit zwei Novellen des Baugesetzbuches. Der folgende Beitrag zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen erfolgt aus Sicht des Vollzuges in den Ländern.
Kleinere Beiträge
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Florian Edinger, Wiesbaden/Mainz, Landesrechtliche Konnexität und bundesgesetzliche Änderungen kommunaler Aufgaben – Eine Erwiderung auf Rudolf Wendt, DÖV 2017, S. 1 ff.
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Rudolf Wendt, Saarbrücken, Mehrbelastungsausgleichspflicht der Länder für bundesgesetzlich veränderte Aufgaben? – Schlusswort zur Erwiderung von Florian Edinger, DÖV 2017, S. 594
Buchbesprechungen
- Peter Häberle/Markus Kotzur, Europäische Verfassungslehre; 8. aktualisierte und erweiterte Auflage (Michael Kilian)
- Armin von Bogdandy/Christoph Grabenwarter/Peter Michael Huber (Hrsg.), Handbuch Ius Publicum Europaeum – Band VI: Verfassungsgerichtsbarkeit in Europa: Institutionen (Markus Kotzur)
- Volker Epping (Hrsg.), Niedersächsisches Hochschulgesetz, mit Hochschulzulassungsgesetz – Handkommentar (Max-Emanuel Geis)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 361. EuGH, Urteil vom 4.4.2017 – C-544/15 – Fahimian – Verweigerung eines Studienvisums aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
- 363. BVerwG, Urteil vom 7.12.2016 – 6 C 12.15 – Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Inhaber von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen
- 366. BVerwG, Urteil vom 15.11.2016 – 2 C 9.15 – Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen gemäß Ruhensvorschriften
- 367. BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 – 2 C 31.15 – Absenkung der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare in NRW
- 368. BVerwG, Beschluss vom 24.1.2017 – 2 B 75.16 – Entlassung eines Lehrers aus dem Probebeamtenverhältnis wegen mangelnder Eignung nach strafgerichtlichem Freispruch von Pädophilievorwürfen
- 376. BVerwG, Urteil vom 7.12.2016 – 10 C 1.15 – Unvereinbarkeit der Geschäftsführung einer Steuerberatungsgesellschaft mit der Leitung eines Versicherungsvermittlungs- oder Finanzberatungsunternehmens
- 377. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 – 8 C 6.15 – Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin
- 389. BVerwG, Urteil vom 26.1.2017 – 1 C 10.16 – Haftung des Verpflichtungsgebers für Lebensunterhaltskosten von Bürgerkriegsflüchtlingen
- 390. BVerwG, Beschluss vom 21.3.2017 – 1 VR 2.17 – Abschiebungsanordnung gegen einen der radikal-islamistischen Szene zuzuordnenden Gefährder
- 395. BVerwG, Beschluss vom 7.3.2017 – 6 B 53.16 – Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters als Kreistagsmitglied