Ausgabe 16/2017, August
Abhandlungen
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Margrit Seckelmann, Speyer, Mit Verständnis für den „Verwaltungsmann”: Fritz Morstein Marx – Die späten Jahre (1961–1969)
Transnationale Netzwerke gewinnen zunehmend an Aufmerksamkeit. Eine besondere Rolle spielen darin diejenigen Wissenschaftler und Verwaltungspraktiker, die nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ emigrieren mussten oder aber aus eigenem Entschluss emigriert sind, weil sie im nationalsozialistischen Deutschland nicht mehr leben wollten. Teilweise fanden diese nach 1945 den Weg in die Bundesrepublik Deutschland und brachten in ihrem intellektuellen Reisegepäck Vorstellungen und Methoden mit, die durch ihre Kombination von Verwaltungsvorstellungen aus der Weimarer Zeit mit den in den USA erlernten und weiterentwickelten Methoden eine „transatlantische Bereicherung“ für Regierung und Verwaltung der jungen Bundesrepublik darstellten.
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Benjamin Fadavian, Aachen, Kommunale Strukturen in den Niederlanden
Das niederländische Kommunalverfassungsrecht, das im deutschsprachigen Raum kaum beleuchtet wird, weist einige bemerkenswerte Besonderheiten auf. Es ordnet etwa an, dass der Bürgermeister niederländischer Städte und Gemeinden nicht von der wahlberechtigten Bevölkerung oder vom Rat der jeweiligen Körperschaften gewählt, sondern durch königliches Dekret ernannt wird. Zudem sieht es mit einem magistratsähnlichen „Kollegium aus Bürgermeister und Beigeordneten“ ein drittes Organ neben Rat und Bürgermeister für die Gemeindeverfassung vor. Der folgende Artikel untersucht mit einem Schwerpunkt auf der gemeindlichen Ebene die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen der niederländischen Kommunalverfassung und reflektiert sie auf Basis einschlägiger, rechtsvergleichender Einwürfe. Eine charakterisierende Einordnung der niederländischen Gemeindeorganisation auf Basis der verschiedenen Ratsverfassungsmodelle und Ansätze einer historischen Herleitung schließen sich hieran an.
Bericht
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Petra Lea Láncos/Eljalill Tauschinsky, Speyer, „Die Wahl des Unionsgesetzgebers zwischen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten“ – Bericht über einen Speyerer Workshop
Am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung fand im Rahmen eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsprojektes am 20. März 2017 der Workshop Legislative Choice between Delegated and Implementing Acts statt. Unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Weiß und Dr. Eljalill Tauschinsky setzten sich die rund 30 Teilnehmer einen Tag lang intensiv mit den rechtlichen und den auf Governance bezogenen Fragen der delegierten und durchführenden Rechtsakte des unionalen Tertiärrechts auseinander. In den zehn Vorträgen wurde insbesondere den Fragen nachgegangen, ob und nach welchen Kriterien der Anwendungsbereich der delegierten Rechtsakte und Durchführungsakte zu unterscheiden ist, wie sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in diesem Bereich entwickelt und welche Praxis sich in ausgewählten Unionsrechtsgebieten seit Lissabon hierzu eingestellt hat.
Buchbesprechungen
- Katharina Krisor-Wietfeld, Rahmenbedingungen der Grundrechtsausübung – Insbesondere zu öffentlichen Foren als Rahmenbedingung der Versammlungsfreiheit (Klaus Schönenbroicher)
- Katrin Böttger/Mathias Jopp (Hrsg.), Handbuch zur deutschen Europapolitik (Marcus Hornung)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 441. EuGH, Urteil vom 10.5.2017 – C-133/15 – Chavez-Vilchez u.a. – Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Elternteils
- 442. EuGH, Urteil vom 1.6.2017 – C-529/15 – Folk – Haftung für Umweltschäden; nationale Regelung, die durch eine Bewilligung gedeckte Schäden ausnimmt
- 443. EuGH, Urteil vom 8.6.2017 – C-541/15 – Freitag – Namensänderung im Ausland
- 444. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 11.4.2017 – 1 BvR 452/17 – Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung
- 445. HessStGH, Urteil vom 10.5.2017 – P.St. 2545 – Keine Zuerkennung eines über Art. 9 Abs. 3 GG hinausreichenden Streikrechts nach Landesverfassungsrecht
- 446. BVerwG, Beschluss vom 8.3.2017 – 9 B 19.16 – Vereinbarkeit von Anschlussbeiträgen mit dem Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit
- 451. BVerwG, Urteil vom 15.3.2017 – 6 C 46.15 – Vorübergehend fortgeltende Anwendung von nicht dem Gesetzesvorbehalt genügenden Prüfungsbestimmungen einer berufsbezogenen Prüfung
- 457. BVerwG, Urteil vom 9.2.2017 – 4 C 4.16 – Festsetzung einer Durchführungsfrist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- 468. BVerwG, Urteil vom 26.1.2017 – 3 C 21.15 – Fahreignungs-Bewertungssystem
- 471. BVerwG, Urteil vom 23.3.2017 – 1 C 14.16 – Zeitpunkt für Prognoseentscheidung nach § 51 Abs. 2 AufenthG
- 474. BVerwG, Urteil vom 15.3.2017 – 10 C 3.16 – Kurze Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche
- 476. BVerwG, Beschluss vom 28.3.2017 – 2 B 4.17 – Beiordnung eines Notanwalts; erfolglose Bemühungen um einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt; Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung
- 477. BVerwG, Beschluss vom 24.4.2017 – 1 B 22.17 – Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlich bedeutsamer Tatsachenfrage