Ausgabe 14/2015, Juli

Abhandlungen

  • Andreas Dietz, Augsburg, „Frieden schaffen ohne Waffen“? – Die Widerspruchspflicht des Bundesministers der Verteidigung gegen militärisch unerfĂĽllbare Einsatzaufträge nach Art. 65 a GG

    Die Bundeswehr wird zum Allzweckinstrument deutscher Weltpolitik und nutzt sich dabei ab: Den bisherigen militärischen Engagements gleichermaßen eigen sind unklare oder zu hoch gesteckte politische Ziele und unzureichende militärische Mittel. Lang dauernde weil nicht enden wollende Auslandseinsätze binden enorme Personal- und Materialressourcen der Streitkräfte. Obwohl die Bundeswehr so an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geführt wird, erwägen Regierungs- und Parlamentskreise noch eine Ausweitung der militärischen Einsätze. Spätestens jetzt müsste die Bundesministerin der Verteidigung neuen Einsatzwünschen entschieden widersprechen. Dass sie hierzu von Verfassungs wegen nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, soll der folgende Beitrag zeigen.

  • Martin Heidebach, MĂĽnchen, Die NSA-Affäre in Deutschland – Stößt der Grundrechtsschutz an seine Grenzen?

    Die Enthüllungen Edward Snowdens im Juni 2013 deckten auf, in welchem Umfang der US-amerikanische Geheimdienst NSA den internationalen Kommunikationsverkehr überwacht. Angesichts des beispiellosen Ausmaßes drängt sich die Frage geradezu auf, inwieweit die Grundrechte den Überwachungspraktiken Grenzen setzen. Die Abhandlung untersucht, welchen Beitrag die deutschen Grundrechte dazu leisten können. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dabei die Weitergabe von Daten an deutsche Sicherheitsbehörden als möglicher Anknüpfungspunkt für den deutschen Grundrechtsschutz. Diskutiert werden etwaige Beschränkungen für die Weiterverwendung der Daten in Deutschland.

  • Andreas Hitzel, Frankfurt am Main, Die Beschränkung des Unbeschränkbaren – Zu den Grundlagen eines möglichen Insolvenzrechts fĂĽr Staaten

    Mehr denn jemals zuvor erscheint die Schaffung eines Insolvenzrechts für Staaten heute als realitätsferne Utopie. Diese Diagnose muss nicht nur deswegen verblüffen, weil das Projekt zur Schaffung eines Staateninsolvenzrechts noch vor nicht allzu langer Zeit international auf der aktuellen politischen Agenda stand. Vielmehr hat sich seitdem auch kaum etwas an den zugrundeliegenden Problemen geändert: Überschuldete Staatshaushalte und drohende Staatspleiten stehen noch immer im Zentrum des politischen Horizontes, während man dem Projekt des Staateninsolvenzrechts offenkundig nicht mehr zuzutrauen scheint, einen Beitrag zur Lösung dieser Probleme bereitzuhalten. Der folgende Aufsatz versucht die Ursachen zu ergründen, die zu dieser Entwicklung geführt haben und entwirft einen neuen Blickwinkel auf mögliche Aufgaben und Funktionen eines Staateninsolvenzrechts.

Kleinere Beiträge

  • Tobias Schmalzhaf, Ludwigshafen am Rhein, EPSAS und der Weg zum doppischen GlĂĽck?! – Erwiderung auf Ralf Gerhards, DĂ–V 2015, 319 ff.

    In einem kürzlich in der DÖV veröffentlichten Beitrag spricht sich Ralf Gerhards gegen eine Entwicklung von European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) aus. Sie sei weder sinnvoll noch zu begrüßen. Gerhards sieht sich dabei in einer (Argumentations-)Linie mit bedeutenden Institutionen und Meinungsführern in Deutschland, u.a. mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Er beklagt zudem, dass es an einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit EPSAS mangelt. Nachfolgend werden Gerhards zentrale Thesen hinterfragt und kommentiert. Dabei wird deutlich, dass die von Gerhards vertretenen Sichtweisen oftmals zu pauschal sind und der Fokus der Diskussion in der Tat mehr ins Detail gehen sollte.

  • Ralf Gerhards, Mannheim, EPSAS – Die EU auf dem Irrweg! Eine abschlieĂźende Bemerkung zur Replik von Tobias Schmalzhaf (in diesem Heft, S. 609 ff.)

    Dass die Diskussion über die angestrebte, verbindliche Umsetzung Europäischer Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor (EPSAS) in den EU-Mitgliedstaaten bis Ende des Jahres 2020 verstärkt geführt wird, kann nur positiv beurteilt werden. Es ist nämlich festzustellen, dass es genau daran bisher weitgehend gemangelt hat. Tobias Schmalzhaf stellt in seiner Replik dar, dass die inhaltliche Argumentation des kritisierten Beitrages oftmals zu pauschal sei und die Diskussion mehr ins Detail gehen solle. Wie nachfolgend darzulegen ist, wird Schmalzhaf dabei seinen eigenen Maßstäben nicht gerecht.

Buchbesprechungen

  • Stefan Städter, Noch HĂĽter der Verfassung? – Das Bundesverfassungsgericht und die europäische Integration (Stefan Korioth)
  • Theresa Ilgner, Die DurchfĂĽhrung der Rechtsakte des europäischen Gesetzgebers durch die Europäische Kommission – Art. 290 und Art. 291 AEUV und deren Auswirkungen auf die Komitologie (Wolfgang WeiĂź)

Rechtsprechung

  • BVerwG, NK-Urteil vom 26.11.2014 – 6 CN 1.13 – Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen; Normenkontrolle; Antragsbefugnis

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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