Ausgabe 13/2015, Juli

Abhandlungen

  • Hans Herbert von Arnim, Speyer, Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache: Das Problem ihrer gerichtlichen Kontrolle

    Neuere Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrklauseln und zu Hartz IV lenken den Blick – mit John Hart Ely – auf den Gesetzgebungsprozess. Bei Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache drohen demokratie- und rechtsstaatswidrige Verzerrungen. Diesen muss durch Gesetzesvorbehalt, obligatorische Mindestfristen, Begründungsobliegenheiten und Obergrenzen sowie durch eine strikte Gerichtskontrolle entgegengewirkt werden. Gegen die beharrenden Kräfte der Politik und ihre Eigeninteressen ist Recht allerdings nicht leicht durchzusetzen. Auch Sperrklauseln bei Bundestags- und Landtagswahlen erscheinen inzwischen anfechtbar.

  • Peter Gerrit MĂĽller-Eiselt, MĂĽnchen, Inklusion im Leistungssport: Neue Dimensionen des Gleichstellungsrechts

    Unter welchen Voraussetzungen dürfen Athletinnen und Athleten mit körperlicher Behinderung unter Zuhilfenahme technischer Vorrichtungen an den Wettkämpfen Nicht-Behinderter teilnehmen? Inwieweit sind die Regelwerke der Sportverbände zu modifizieren, um eine derartige Inklusion im Leistungssport zu ermöglichen? Die seit der Pistorius-Entscheidung des CAS von 2008 etablierte Praxis ist nicht frei von Ungereimtheiten. Der Versuch einer analytischen Durchdringung des Themas berührt neben ethisch-moralischen Fragestellungen vor allem rechtliche Problemkreise rund um Diskriminierungsverbote, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder Autonomiebefugnisse der Verbände – und zwingt so auf unwegsames Terrain. Ein Blick auf die einschlägige Judikatur des US Supreme Courts kann weiterhelfen.

  • Thomas Rottenwallner, Landshut, Das Ausbaubeitragsrecht und der „Fall MĂĽnchen“ – oder warum in Bayern die Provinz nicht in den Köpfen, sondern im Geldbeutel stattfindet

    Die bayerische Landeshauptstadt München hat im Dezember 2014 ihre Ausbaubeitragssatzung aufgehoben. Die übrigen bayerischen Städte werden von den staatlichen Behörden dagegen zum Erlass und zur Anwendung solcher Satzungen angehalten, ohne dass die Entscheidung der Landeshauptstadt bisher beanstandet worden wäre. Stattdessen wird von der Bayerischen Staatsregierung scheinbar nach Gründen gesucht, die dortige Vorgehensweise zu rechtfertigen. Der Fall bietet ein Lehrstück für die Verquickung von Recht und Politik.

  • Birger Antholz, Hamburg, ĂśberprĂĽfung der Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung bei Richtern und Polizei

    Die jährlichen Ausgaben für Personalkosten in der öffentlichen Verwaltung betragen für die Polizei 20 Mrd. Euro und für die Richter 2 Mrd. Euro. Die Zahl der ordentlichen Richter wächst von 1965 9.820 auf 2012 14.903 absolut kaum an. Die Polizisten werden von 1965 164.177 auf 1993 313.149 massiv ausgebaut und verharren trotz einer Halbierung der Kriminalität laut nationalen und internationalen Dunkelfelduntersuchungen bis heute auf diesem hohen Niveau mit 2013 310.749 Polizisten. In der Privatwirtschaft geht eine Nachfragehalbierung mit einer Personalhalbierung einher, wie an einem bekannten Beispiel gezeigt wird. Die Richterentwicklung ähnelt eher der Kriminalitätsentwicklung nach Dunkelfelduntersuchungen. Hätte man die Polizistenanzahl genauso erhöht, hätte man 102 Mrd. Euro einsparen können.

Buchbesprechungen

  • Thomas ZĂĽll, Regulierung im politischen Gemeinwesen – Zur demokratischen Legitimation von Wirtschaftsregulierung nach dem Grundgesetz und dem Europäischen Primärrecht (Thorsten Siegel)
  • Wolf-RĂĽdiger Schenke/Kurt Graulich/Josef Ruthig (Hrsg.), Sicherheitsrecht des Bundes - BPolG, BKAG, ATDG, BVerfSchG, BNDG, VereinsG (Heinrich Amadeus Wolff)
  • Alexandra Rauchhaus, Rundfunk und Staat – Das Gebot der Staatsferne des Rundfunks vor neuen Herausforderungen (Stephanie Schiedermair)
  • Andreas Hamacher, Der Rundfunkbegriff im Wandel des deutschen und europäischen Rechts (Stephanie Schiedermair)
  • Martina Wohlan, Das diplomatische Protokoll im Wandel (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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