Ausgabe 11/2009, Juni

Abhandlungen

  • Ernst-Hasso Ritter, Düsseldorf/Meerbusch, Das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes (ROG 2009): Weiterentwicklung oder beginnendes Siechtum?

    Die Neufassung des Raumordnungsgesetzes, die nach der Föderalismusreform rechtlich unumgänglich geworden war, stellte den Gesetzgeber vor eine schwierige Aufgabe. Er musste ein zwischen Bund und Ländern ausbalanciertes Gesetzeswerk schaffen, das zugleich den inzwischen offensichtlich gewordenen Anforderungen an eine inhaltliche und institutionelle Modernisierung der Raumordnung genügt. Ob und inwieweit dies gelungen ist, wird in den nachfolgenden Ausführungen untersucht. Das Ergebnis ist zwiespältig.

  • Tobias Linke, Bonn, Der Bundespräsident als Staatsnotar oder das vermeintliche „formelle“ und „materielle“ Prüfungsrecht

    Vor gut 50 Jahren votierte Claus Arndt in dieser Zeitschrift für ein weitgehendes Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung. Überwiegend gilt diese Frage mittlerweile als akademisch, zumal die Amtsinhaber von dieser Befugnis bislang eher sporadischen Gebrauch gemacht haben. Trotz vermeintlich gesicherter Fronten hält eine erneute Untersuchung des präsidentiellen Prüfungsrechts zwei Überraschungen bereit: Einmal zeigt sich die völlige Entbehrlichkeit der vermeintlich zwingenden Differenzierung zwischen „formeller“ und „materieller“ Verfassungsmäßigkeit für diese Frage. Außerdem fallen die Prüfungskompetenzen des Staatsoberhaupts bei enger Anlehnung an den Verfassungswortlaut selbst im „Formellen“ deutlich schmaler aus als bislang üblicherweise angenommen.

  • Daniela Karrenstein, Münster, Die französische Verfassungsreform vom 23. Juli 2008

    Das vom französischen Parlament verabschiedete Verfassungsgesetz vom 23. Juli 2008 ist die umfangreichste Verfassungsreform in Frankreich seit 40 Jahren. Die wesentlichen Neuerungen, die diese Reform einführt, sollen deshalb einer genaueren Betrachtung und ersten Einschätzung unterzogen werden.

  • Hans Willi Weinzen, Eine asymmetrische Sanktion gegen Schulden – Weniger Umsatzsteuer für Länder, mehr Einkommensteuer für den Bund?

    Auch die zweite gemeinsame Kommission von Bundesrat und Bundestag zur Föderalismusreform debattiert die Finanzverfassung, wie sie nach dem Gutachten der Troeger-Kommission seit 1966 in der alten Bundesrepublik entstand. Für eine Novelle des Art. 115 GG legte sogar der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein Sondergutachten vor. Dann bewirkte die von den Vereinigten Staaten ausgehende wirtschaftliche Krise große schuldenfinanzierte staatliche Konjunkturprogramme. Die kurze Phase, in der neue Schuldengrenzen debattiert wurden, schien folgenlos vorüber. Inzwischen wird erneut über Schuldenbegrenzung diskutiert. Ohne Sanktionsregelung bliebe jede neue Schuldengrenze so wirkungsschwach wie die geltende. Deshalb ist die Auseinandersetzung mit den vom Sachverständigenrat vorgeschlagenen Sanktionen notwendig. Die Insolvenz von Ländern ist zwar modisch, aber juristisch nicht zu Ende gedacht. Die minderen Pönalen würden deviante Länder durch Mindereinnahmen bestrafen, den Bund jedoch nach Sündenfall durch automatische Mehreinnahmen belohnen. Sie sind daher nicht zielführend. Eine politische Sanktion, anknüpfend an Art. 37 oder 29 GG, wäre eher zu prüfen.

Buchbesprechungen

  • Friederike Pabst, Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten (Ernst-Rainer Hönes)
  • Jörg Haspel/Dieter J. Martin/Joachim Wenz/Henrik Drewes, Denkmalschutzrecht in Berlin – Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin, mit Hinweisen zum Steuerrecht und zu den Fördermöglichkeiten (Felix Hammer)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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