Ausgabe 12/2009, Juni

Abhandlungen

  • Rainer Pitschas/Katrin Schoppa, Speyer, Rechtsformen kommunaler Unternehmenswirtschaft

    In Zeiten, in denen die alte Diskussion über den Wert öffentlicher Daseinsvorsorge wieder auflebt, geraten von Neuem auch die Rechtsformen gegenwärtiger kommunaler Unternehmenswirtschaft in den Blick. Der empirische Befund offenbart ein deutliches Übergewicht ihrer privatrechtlichen Verankerung als Folge einer andauernden Organisations- bzw. materiellen Privatisierung einzelner Vorsorgeaufgaben. Demgegenüber stellt sich die Frage, ob die dadurch erwarteten Vorteile (finanzielle Gewinne) langfristig die Nachteile aufwiegen, die daraus entstehen, dass sich die Daseinsvorsorge in den neuen Formen der öffentlichen Kontrolle weitgehend entzieht. Der Beitrag beantwortet diese Frage im Sinne eines Legitimitätsvorsprungs öffentlich-rechtlicher Unternehmensorganisation sowie unter besonderer Würdigung der Vergaberechtsproblematik.

  • Thorsten Kroll, Bremen, Ãœber Untiefen im Finanzmarktstabilisierungsgesetz

    Die Stabilisierung des Finanzmarkts stellt sich schwieriger dar als noch bei Inkraftsetzung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes gedacht. Nicht nur, dass die Vertrauenskrise im Finanzmarkt sich nur allmählich auflöst, es sind auch einzelne, auf den ersten Blick marginal erscheinende technische Regelungen in der Verordnung zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz, die die schnelle Wirksamkeit staatlichen Handelns beeinträchtigen. Dabei ist insbesondere die Rollenverteilung zwischen den Fondsverantwortlichen und dem sog. Lenkungsausschuss sowie dem Bundesministerium der Finanzen nicht optimal abgeschichtet – persönliche Konsequenzen im Lenkungsausschuss zeugen davon. Im folgenden Beitrag soll der Versuch unternommen werden, einige wesentliche institutionelle Mängel des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes aufzuzeigen. Überdies soll ein Blick auf die Verzahnung der sog. Institutssicherungssysteme unter Banken mit dem Finanzmarktstabilisierungsfonds gerichtet werden. Insoweit stellt sich die für die Länder wichtige Frage nach der Möglichkeit der „Sozialisierung von Landesbankrisiken“.

  • Alfred Scheidler, Neustadt (Waldnaab), Der besondere Bestandsschutz für bauliche Anlagen und Einrichtungen der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte

    Seit einer grundlegenden Rechtsänderung im Jahr 1998 unterliegen Baumaßnahmen der in Deutschland stationierten NATO-Streitkräfte nicht nur dem materiellen deutschen Recht, sondern – mit gewissen Modifizierungen – auch den deutschen Verfahrensvorschriften, so dass für Baumaßnahmen der Stationierungsstreitkräfte grundsätzlich dasselbe Verfahren durchzuführen ist, wie auch für Baumaßnahmen der Bundeswehr. Für viele von den Stationierungsstreitkräften betriebene Altanlagen (z.B. Panzerschießbahnen), die vor der Rechtsänderung errichtet wurden und daher nicht dem deutschen Verfahrensrecht unterlagen, stellt sich auch heute noch die Frage, welchen rechtlichen Vorgaben diese Anlagen unterliegen. Die Antwort hierauf gibt eine kaum bekannte Bestandsschutzvorschrift im NATO-Truppenrecht.

  • Volker Busse, Bonn/Hoang Thi Thanh Thuy, Hanoi, Gesetzesfolgenabschätzung im Rahmen rechtlicher Zusammenarbeit zwischen Vietnam und Deutschland

    Gesetzesfolgenabschätzung ist ein Instrument zur Verbesserung der Gesetzgebungsarbeit, das international und national zunehmend an Bedeutung gewinnt. Der nachfolgende Beitrag geht von entsprechenden Initiativen im Bereich der Vereinten Nationen, der OECD und der Europäischen Union aus, stellt Recht und Praxis auf diesem Gebiet in Deutschland dar und veranschaulicht das Thema anhand der deutsch-vietnamesischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechts, die zu entsprechenden Regelungen im vietnamesischen Recht geführt hat, das Anfang 2009 in Kraft getreten ist. Weitere Erfahrungen auf diesem Gebiet im nationalen und internationalen Bereich werden zu beobachten und zu bewerten sein.

Buchbesprechungen

  • Alfred G. Debus, Verweisungen in deutschen Rechtsnormen (Ulrich Karpen)
  • Bernadotte Droste, Handbuch des Verfassungsschutzrechts (Claus Arndt)
  • Burkhard Kämper/Hans-Werner Thönnes (Hrsg.), Die Verfassungsordnung für Religion und Kirche in Anfechtung und Bewährung – Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 42 (Gernot Sydow)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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