Ausgabe 1/2022, Januar

Abhandlungen

  • Matthias Cornils, Mainz, „Staatsferner“ Jugendmedienschutz als Verfassungsgebot: ein Missverständnis

    Dem Staat ist die inhaltliche Steuerung der gesellschaftlichen Kommunikationsprozesse verwehrt; zugleich ist er aber aus grundrechtlichen Schutzpflichten zu Verboten rechtsgutsverletzender Kommunikation verpflichtet. Für die notwendige Distanz des Staates setzt die Verfassung bei Schutzeingriffen auf deren Meinungsneutralität, für die Verhinderung politischer Instrumentalisierung der Medien auf das Gebot der Staatsferne. Beide Gewährleistungen werden indes in ihren Funktionen nicht immer hinreichend unterschieden. Auch der Jugendmedienschutz unterliegt nicht dem Staatsfernegebot rundfunkverfassungsrechtlicher Prägung; er darf, muss aber nicht staatsfern organisierten Aufsichtseinrichtungen anvertraut werden.

  • Sarah Katharina Stein, MĂĽnchen, Selbstregulierung im Völkerrecht

    Private Militär- und Sicherheitsdienstleister werden von Staaten in bewaffneten Konflikten zur Ausübung von Gewalt eingesetzt. Gegensätzlich zu anderen Privatisierungsbestrebungen gehen mit dem Outsourcing in diesem Falle aber keine Regulierungsanstrengungen einher, da sich staatliche Anreize nur dann bewähren, wenn die Branche nicht gesetzlich gesteuert wird. In dieser Regulierungslücke sind zunehmend Selbstregulierungsbemühungen zu finden. Diese können jedoch keine effektive Überantwortung von Rechten und Pflichten auf militärische Dienstleister bewirken. Dadurch entstehen Verschiebungen in den Machtverhältnissen zwischen Militärdienstleistern, Opfern von Schädigungshandlungen und Staaten.

  • Franz A.M. Koppensteiner, Wien, Unionsrechtliches Dokumentenzugangsrecht und staatliche Informationsfreiheit: Zwei Parallelen, die sich niemals treffen?

    Dem Zusammenspiel von unionsrechtlichem Dokumentenzugangsrecht und staatlicher Informationsfreiheit scheint es ähnlich wie den beiden Parallelen in Christian Morgensterns gleichnamigen Gedicht zu ergehen: Zunächst gehen sie jede für sich selbstbewusst ins „Endlose“ hinaus; je länger aber ihre Reise gen Unendlichkeit dauert, desto mehr zweifeln sie an ihrer Parallelität. Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, wie die Konzepte des unionsrechtlichen Dokumentenzugangs und der staatlichen Informationsfreiheit zueinanderstehen. Hierzu werden allfällige Überschneidungen näher beleuchtet. Dieser Analyse wird eine kurze Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Dokumentenzugangs- sowie des Informationsfreiheitsrechts vorangestellt.

  • Matthias Brugger/Christine Wenzl, MĂĽnchen, Selbstständig oder nicht selbstständig – Das Können und DĂĽrfen eines Eigenbetriebs

    Der Eigenbetrieb – was darf bzw. kann er, was darf bzw. kann er nicht? Keine kommunale Organisationsform wirft in der Praxis so viele Fragen hinsichtlich des rechtlichen Könnens und Dürfens auf wie der Eigenbetrieb. Eigenbetriebe sind gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Selbständigkeit bei gleichzeitig organisatorischer Verselbstständigung wird das rechtliche Können und Dürfen des Eigenbetriebs oftmals überschätzt. Die rechtliche Unselbständigkeit kann zu vielen praktischen Fragestellungen im Umgang mit Eigenbetrieben und zu teils erheblichen Konsequenzen führen. In diesem Beitrag sollen daher häufige, in der praktischen Arbeit auftretende Fragestellungen gesammelt und beantwortet werden, um das Bewusstsein für besonders fehleranfällige Themen zu stärken, Risiken vorzubeugen und die Arbeit in und mit Eigenbetrieben zu erleichtern.

Buchbesprechung

  • Christine Landfried, Das politische Europa – Differenz als Potential der Europäischen Union; 3., aktual. Auflage (Ulrich Karpen)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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