Ausgabe 24/2021, Dezember

Thematischer Schwerpunkt: Klimaschutz

Abhandlungen

  • Monika Polzin, Wien, Menschenrechtliche Klimaklagen: Kreative Justiz und ĂĽberforderte Grundrechte – Zugleich eine Anmerkung zum Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021

    Menschenrechtlich begründete Klimaklagen liegen im Trend. Die bereits entschiedenen Klimaklagen zeigen dabei zwei unterschiedliche gerichtliche Herangehensweisen. Einige Gerichte haben die Klagen im Einklang mit der bestehenden Rechtsprechung behandelt und zurückgewiesen. Andere Gerichte, wie das Bundesverfassungsgericht, haben das Recht neu und kreativ ausgelegt, um Klimaklagen zumindest teilweise stattgeben zu können. Der Beitrag untersucht den innovativen Ansatz des Bundesverfassungsgerichts. Er kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der methodischen und grundrechtsdogmatischen Mängel der Beschluss juristisch nicht überzeugen kann und sich im Graubereich zwischen zulässiger Rechtsfortbildung und unzulässiger Verfassungsänderung bewegt.

  • Thies Wahnschaffe/Felix LĂĽcke, Hannover, Die eingriffsähnliche Vorwirkung auf Freiheitsrechte als Ansatz intertemporaler Freiheitssicherung – Zeitliche Entgrenzung des Eingriffs- und RechtfertigungsmaĂźstabs fĂĽr kĂĽnftige Freiheitsbeschränkungen im Bereich des Klimaschutzes

    Das Bundesverfassungsgericht lässt an den gesetzgeberischen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels „kein gutes Haar“. Der Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18 u.a.) ist in der Sache ein gehöriger „Paukenschlag“, der die politische Agenda nun verstärkt auf eine Forcierung der Klimaschutzbemühungen lenkt. Doch auch aus grundrechtsdogmatischer Perspektive wohnt der Entscheidung das Potenzial inne, die verfassungsrechtliche „Plattentektonik“ zu verschieben. Ob und inwieweit sich die Ausführungen des Gerichts zur intertemporalen Freiheitssicherung in die überkommenen Grundrechtsgewährleistungen einordnen lassen, soll hier näher beleuchtet werden.

  • Alexander Wellerdt, Frankfurt a.M., Der Legislativvorschlag fĂĽr eine Verordnung zu Europäischen Green Bonds – Ein Beitrag zum Klimaschutz oder ein Ausweis des Greenwashing?

    Der Legislativvorschlag für eine Verordnung zu Europäischen Green Bonds legt in der Europäischen Union einheitliche, verbindliche Regeln für ein freiwilliges (Vermarktungs-)Etikett für die Ausgabe von grünen Anleihen fest. Zur Finanzierung der globalen und unionalen Klima- und Umweltziele müssen grüne Anleihen an den sechs Umweltzielen der Taxonomie ausgerichtet werden. Die Verwendung von Finanzmitteln für wirtschaftliche Tätigkeiten und deren Auswirkungen auf die Umwelt müssen konkret dargelegt und regelmäßig von unabhängigen Dritten geprüft werden. Perspektivisch können Europäische Green Bonds einen Meilenstein setzen, um unternehmerisches Greenwashing zu vermeiden und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

  • Elena Sofia Ewering/Andreas Gutmann, Bremen/Berlin, Landesgrundrechte fĂĽr die Natur? – Eine Betrachtung des bayerischen Volksbegehrens „Rechte der Natur – Das Volksbegehren!“

    Der Name des bayerischen Volksbegehrens „Rechte der Natur – Das Volksbegehren!“ ist Programm. Was mittlerweile bereits an verschiedenen Orten der Welt Realität ist, möchten die Initiierenden des Volksbegehrens nun auch im Freistaat verwirklichen: Einklagbare Eigenrechte für die Natur. Mit dem Volksbegehren „Rechte der Natur – Das Volksbegehren!“ soll die bayerische Verfassung so geändert werden, dass neben den menschlichen auch die Interessen der Natur mitgedacht und beachtet werden müssen. Dabei drängt sich die Frage auf, inwieweit solche – für die deutsche Rechtsdogmatik bisher unbekannte – Rechte der Natur mit dem deutschen Verfassungsrecht vereinbar sind. Im Folgenden soll gezeigt werden, dass hier jedenfalls keine unüberwindbaren Hindernisse zu erwarten sind.

Buchbesprechungen

  • Tristan Barczak, Der nervöse Staat – Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft (Dieter Kugelmann)
  • Hans Peter Bull, Die Krise der politischen Parteien – Eine Streitschrift (Martin Morlok)
  • Irene Strenge, 30. Januar 1933 bis 2. August 1934 – Juristische Aspekte der Revolutionszeit des NS-Regimes (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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