Ausgabe 2/2022, Januar

Abhandlungen

  • Klaus MeĂźerschmidt, Berlin/Erlangen-NĂĽrnberg, Faktisches RĂĽckreiseverbot fĂĽr Deutsche aus Hochrisikogebieten – Grundrechte, MenschenwĂĽrde und Staatsangehörigkeitsrechte im pandemierechtlichen Stresstest

    Der neue § 36 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 lit. a IfSG ermächtigt zu einem Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Verkehr mit Hochrisikostaaten und ermöglicht so ein faktisch weitgehendes Einreiseverbot für ungeimpfte oder nicht negativ getestete Personen mit Wohnsitz in Deutschland und damit zwangsläufig auch für deutsche Staatsbürger. Die darauf fußende Rechtsverordnung verzichtet in § 9 Abs. 2 CoronaEinreiseV sogar auf das floskelhafte, in der Praxis tendenziell leerlaufende Bekenntnis zur Einreisefreiheit. Verordnungsermächtigung und Verordnung verstoßen gleichermaßen gegen das den Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 11 oder 2 Abs. 1 GG zuzuordnende Grundrecht der Rückreisefreiheit, das im Recht der Staatsangehörigkeit i. S. v. Art. 16 GG angelegte Aufenthaltsrecht und die in Art. 1 Abs. 1 GG vorbehaltslos garantierte Menschenwürde und verweigern den Reisenden darüber hinaus den ihnen zustehenden Gesundheitsschutz nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG.

  • Foroud Shirvani, Bonn, Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Coronaschutz-Verordnungen

    Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, erließen die Bundesländer in den Jahren 2020 und 2021 Coronaschutz-Verordnungen, durch die die Öffnung diverser Betriebe und Geschäfte verboten wurde. Die durch die Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen haben nicht selten erhebliche ökonomische Nachteile erlitten. Bislang nicht abschließend geklärt ist allerdings die Frage, ob und inwieweit ihnen staatshaftungsrechtliche Ansprüche zustehen. Sollten die Coronaschutz-Verordnungen im Einzelfall rechtswidrig gewesen sein, könnten die Betroffenen einen Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff geltend machen. Der vorliegende Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Anspruch bestehen könnte.

  • Timur Husein, Berlin, Unterschriftensammlungen im Volksgesetzgebungsverfahren in Zeiten der Coronapandemie – Rechtsfragen und Regelungsmöglichkeiten

    Die Volkgesetzgebung ist Teil der direkten Demokratie und in den Landesverfassungen sowie den entsprechenden Ausführungsgesetzen normiert. Integraler Bestandteil der Volksgesetzgebung ist das Sammeln von Unterstützungsunterschriften von Stimmberechtigten durch die Initiatoren, um einen verbindlichen Volksentscheid herbeizuführen. Zur Eindämmung der Coronapandemie haben die Bundesländer zahlreiche Regelungen erlassen. Dazu gehören u.a. Abstandsgebote, die bei der Unterschriftensammlung zu beachten sind. Der Beitrag analysiert die tatsächlichen und (verfassungs-)rechtlichen Auswirkungen dieser Regelungen auf die Unterschriftensammlung und führt aus, unter welchen Voraussetzungen ein effektives Volksgesetzgebungsverfahren unter Pandemiebedingungen möglich sein könnte.

  • A. Katarina Weilert, Heidelberg, „Hinzugezogene“ und „Beigeladene“ als „Dritte“ im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess

    Die Institute der „Hinzuziehung“ im Verwaltungsverfahren und „Beiladung“ im Verwaltungsprozess dienen sowohl Individualinteressen „Dritter“ als auch dem öffentlichen Interesse. Sie ähneln sich in ihrer rechtlichen Ausgestaltung in wesentlichen Zügen, sind aber entsprechend der unterschiedlichen Funktionen und Wirkungen von Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren nicht deckungsgleich. Der vorliegende Beitrag stellt beide Institute vergleichend dar, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu verdeutlichen und das äußerst praxisrelevante Phänomen der Drittbeteiligung, das mit einigen rechtsdogmatischen Problemfeldern behaftet ist, systematisch zu ergründen.

Buchbesprechungen

  • Thomas Kleinlein, Grundrechtsföderalismus – Eine vergleichende Studie zur Grundrechtsverwirklichung in Mehr-ebenen-Strukturen – Deutschland, USA und EU (Dieter Kugelmann)
  • Leyla Davarnejad, Menschenrechtsverantwortung multinationaler Unternehmen und Corporate Social Responsibility (CSR) – Zugleich ein Beitrag zur Verbindlichkeit von Verhaltenskodizes internationaler Organisationen als Soft Law (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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