Ausgabe 9/2018, Mai

Abhandlungen

  • Sabrina Ragone, Bologna, Das Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien – Wie ist der Stand aus vergleichender und kontextualer Perspektive?

    Am 1. Oktober 2017 fand in Katalonien das „1-O“ Referendum über die Unabhängigkeit der Autonomen Gemeinschaft statt. Bereits 2014 gab es einen Versuch, durch einen – wenn auch erfolglosen – Bürgerbeteiligungsprozess und eine Volksabstimmung die Unabhängigkeit zu erreichen. Seitdem befindet sich Katalonien in einer andauernden Auseinandersetzung mit der spanischen Regierung. Eine Rekonstruktion der katalanischen Bestrebungen und ein Vergleich mit anderen spanischen und internationalen Beispielen ermöglichen ein besseres Verständnis der gegenwärtigen angespannten Situation.

  • Andrea Edenharter, Regensburg, Vollverschleierungsverbote im Bildungs- und Erziehungsbereich

    Seit 1. August 2017 gelten in Bayern bereichsspezifische Vollverschleierungsverbote im Bildungs- und Erziehungsbereich, die das Tragen von Burka und Niqab in Kitas, Kindergärten, Schulen und Universitäten untersagen. Derartige Verbote stellen einen Eingriff u.a. in die Glaubens- und Berufsfreiheit betroffener muslimischer Frauen dar, der nur durch kollidierendes Verfassungsrecht gerechtfertigt werden kann. Als kollidierende Verfassungsrechtsgüter kommen dabei vor allem die negative Religionsfreiheit, die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates sowie die Funktionsfähigkeit der Verwaltung in Betracht. Allerdings ist für jede der genannten Institutionen gesondert zu untersuchen, ob und inwieweit Vollverschleierungsverbote wie die in Bayern geltenden Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

  • Felix Rhein, Berlin, Der unautorisiert angestrahlte Reichstag – EntwĂĽrdigung eines Staatssymbols?

    Liegenschaften des Deutschen Bundestages werden vermehrt in den politischen Meinungskampf eingespannt. Unter anderem werden politische Aussagen an die Fassade des Reichstages gestrahlt. Der Beitrag untersucht am Beispiel des Reichstages, wie Projektionen auf staatliche Gebäude zu behandeln sind. Gegen die Meinungsfreiheit der anstrahlenden Personen können dabei die Symbolfunktion des Reichstages und die Würde des Deutschen Bundestages angeführt werden. Beide Institute werden vertieft behandelt. Zuletzt enthält der Beitrag rechtspolitische Erwägungen zum Umgang mit ungenehmigten Projektionen auf die Fassade von Gebäuden des Bundestages.

Kleinerer Beitrag

  • Benedikt Beckermann, Hannover, „Vizekanzler“ – Wer ist das und wenn ja, wie viele?

    Der Vizekanzler vertritt den Bundeskanzler im Falle seiner Verhinderung. Wenn auch die rechtliche Bedeutung dieses Amtes begrenzt ist, ist es doch von hohem symbolischen Wert für seinen Inhaber. Jüngst zeigte sich dies in der Debatte um eine mögliche „Jamaika-Koalition“ in der Frage, ob nicht zwei Parteien dieses Amt besetzen könnten. Art. 69 Abs. 1 GG jedenfalls verbietet dies nur auf den ersten Blick.

Buchbesprechungen

  • Lisa-Karen Mannefeld, Verfassungsrechtliche Vorgaben fĂĽr die europäische Integration – Die Rechtsprechung des deutschen und des italienischen Verfassungsgerichts (Cristina Fraenkel-Haeberle)
  • Hubertus Schulte BeerbĂĽhl, Ă–ffentliches Baunachbarrecht (Hansjochen DĂĽrr)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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