Ausgabe 10/2018, Mai

Abhandlungen

  • Claudio Franzius, Bremen, Der Kampf um Demokratie in Polen und Ungarn – Wie kann und soll die Europäische Union reagieren?

    Erstmals in der Geschichte des europäischen Integrationsprojekts hat die Europäische Kommission am 20. Dezember 2017 ein Verfahren nach Art. 7 EUV (gegen Polen) eingeleitet. Der Beitrag erläutert die Schwierigkeiten, schwerwiegende Verstöße eines Mitgliedstaates gegen die gemeinsamen Werte zu sanktionieren und fragt nach Alternativen. Statt alle Hoffnungen in das Art. 7-Verfahren zu setzen, sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, innerstaatliche Akteure im Kampf um Demokratie und Rechtsstaat zu unterstützen.

  • Koba Kalichava, Tiflis, Europäisierung des georgischen Verwaltungsrechts – Die Transformation des modernen georgischen Verwaltungsrechts

    Die Entwicklung des modernen georgischen Verwaltungsrechts begann in den 1990er Jahren im Wege der Europäisierung. Somit wurde ein nachhaltiger Rahmen der Reform des georgischen Verwaltungsrechts von Beginn an geschaffen. Dieser Prozess wurde im Jahre 2014 durch das Assoziierungsabkommen mit der EU weiter gefestigt. Die historisch geprägte Orientierung Georgiens an den universalistischen Werten sowie die politische Aufgeschlossenheit gegenüber grundsätzlichen Reformen schaffen reale Möglichkeiten für die Transformation des georgischen Verwaltungsrechts im Lichte der sogenannten „assoziierten Europäisierung“.

  • Henry Hahn, Kritzmow, Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen nach MaĂźgabe der Neuregelung des § 13a BauNVO

    Am 13. Mai 2017 ist § 13a BauNVO in Kraft getreten. Dies ist Ausfluss der jahrzehntelangen und aufgrund neuerer Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte ihren Höhepunkt erreichenden Streitigkeiten um die bauplanungsrechtliche Einordnung der Ferienwohnungen. Durch die Neuregelung hat sich die Problematik freilich (noch) nicht erledigt. Der vorliegende Beitrag versucht, die verschiedenen Konstellationen und Problemlagen darzustellen sowie insoweit die Relevanz der Neuregelung einzubinden. Analysiert wird auch die praxisrelevante Frage nach einer etwaigen Rückwirkung einschließlich der dazu jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2017 (4 CN 6.17).

  • Fabian Dietl, MĂĽnchen, Die kommunale Netzgesellschaft – Kommunalwirtschaftliche Vorgaben fĂĽr eine Betätigung im Bereich des Netzbetriebs

    Viele Kommunen erkennen im Zuge anstehender Konzessionierungsverfahren im Strom- und Gasbereich die wirtschaftliche Rentabilität einer derartigen Betätigung. Um an der Wertschöpfung in diesem Bereich teilhaben zu können, werden daher kommunale Netzgesellschaften gegründet bzw. beteiligen sich Kommunen an bestehenden Gesellschaften. Da für eine derartige wirtschaftliche Betätigung die kommunalrechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnungen/Kommunalverfassungen einzuhalten sind, wird dies häufig gegen eine beabsichtigte „Gründung“ vorgebracht. Viele der kommunalrechtlichen Vorgaben können jedoch bei einer Betätigung im Netzbetrieb problemlos eingehalten werden.

Buchbesprechung

  • Tristan Barczak (Hrsg.), BVerfGG – Mitarbeiterkommentar zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Heinrich Amadeus Wolff)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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