Ausgabe 9/2019, Mai

Abhandlungen

  • Jens Brauneck, Neuss, EU-USA: Zollverhandlungen durch deutsche Unternehmen?

    Die Positionierung industrieller Interessen beim Erlass von Rechtsakten der EU ist nicht neu – die eigenständige Führung von Zollverhandlungen durch deutsche Unternehmen gegenüber einem Drittstaat hingegen schon. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und US-Präsident Donald Trump haben im Sommer 2018 vereinbart, in einem Handelsabkommen die allermeisten Industriezölle abschaffen zu wollen. Auf Stahl- und Aluminiumimporte hatten die USA bereits Sonderzölle erhoben, worauf die EU mit Vergeltungszöllen auf US-Produkte reagiert hatte. Zwischenzeitlich führen deutsche Autohersteller selbst direkte Gespräche mit der US-Administration, bei denen auch die Abschaffung bzw. Verhinderung von Einfuhrzöllen auf ihre Produkte durch die Ankündigung von ausländischen (Direkt-)Investitionen erreicht werden soll. Ist ein solches Vorgehen mit den Regeln der europäischen Verträge vereinbar? Wie kann gegen solches Verhalten vorgegangen werden?

  • Daniela Haarhuis/Alexander Harfousch, DĂĽsseldorf, Islamische Glaubensvorstellungen in der deutschen und europäischen Rechtsprechungspraxis

    Angesicht des zunehmenden Rechtspopulismus in Europa stellt sich in politischen Debatten immer mehr die Frage, ob der Islam mit den grundlegenden Werten, die unsere Gesellschaft ausmachen, wie der Achtung und dem Schutz der Menschenwürde, der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie dem Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, vereinbar ist. Der Beitrag gibt einen Überblick über die deutsche und europäische Rechtsprechungspraxis zu ausgewählten islamischen Glaubensvorstellungen und analysiert ihre Vereinbarkeit mit der deutschen sowie der europäischen Gesetzeslage.

  • David Rauber, Ehringshausen, Kommunale Entschuldung und Haushaltsrecht

    In Hessen ist jüngst mit der Hessenkasse ein zweites Programm zur Entschuldung von Kommunen umgesetzt worden. Die Hessenkasse nimmt dabei zielgerichteter und umfassender als das Vorgängerprogramm, der Kommunale Schutzschirm, die kommunale Kassenkreditverschuldung in den Blick und geht dabei weit über die bisherigen Instrumentarien zur Unterstützung finanziell notleidender Kommunen hinaus. Mit erheblich verschärften haushaltsrechtlichen Vorgaben soll künftig ein erneuter Aufwuchs kommunaler Kassenkredite unterbunden werden. Die hessischen Erfahrungen mit den Anstrengungen zum Abbau kommunaler Verschuldung sind durchaus auch für die bundespolitische Diskussion um Lösungsansätze zur kommunalen Altschuldenproblematik von hohem Interesse.

Kleinerer Beitrag

  • Walter Leisner, Erlangen-NĂĽrnberg, „Repräsentation“ im Ă–ffentlichen Recht – Vertretung – Verkörperung – Machtdarstellung

    „Repräsentation“ begegnet als Wort im Allgemeinen Sprachgebrauch laufend, in Politik wie in Politologie häufig. Es fehlt jedoch an Vertiefungsversuchen seines Inhalts. Gängig ist eine Gleichsetzung des Begriffs mit „Stellvertretung“, häufig verstanden als „Organ-Vertretung einer juristischen Person“, so jedenfalls mit der Bedeutung „Abgeordneter als Volksvertreter“. Hier erscheint dann „Repräsentation“ als eine „Verkörperung des Volkes“, als etwas wie eine „Personifizierung“ desselben verfassungsrechtlich in einem „Demokratischen Personalismus“. Demokratische Volksvertretung darf aber nicht missverstanden werden als eine „personhafte Macht“, als deren Personifizierung. Vielmehr verweist „repräsentativ“, als eine persönliche und sachliche Qualitätsbestimmung, auf eine „Ordnung in Werten“, also auf eine Ausstrahlung von Werten in die Staatsorganisation: „Repräsentation“ ist ein Wort für Wert-Gehalt. In ihr wird Jurisprudenz zu einer Wert-Lehre.

Buchbesprechung

  • Helge Sodan/Jan Ziekow (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung: VwGO, GroĂźkommentar; 5. Auflage (Josef Franz Lindner)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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