Ausgabe 10/2019, Mai

Abhandlungen

  • Axel Flessner, Berlin/Frankfurt am Main, Sprachpolitik fĂĽr die Internationalisierung der Hochschulen in Europa – Der rechtliche Rahmen

    In Deutschland wird bisher wenig beachtet, an welchen Rechtsrahmen die Hochschulen sich zu halten haben, wenn sie für ihre Internationalisierung die Lehre in einer Fremdsprache anbieten, namentlich auf Englisch. In anderen europäischen Ländern stößt solche akademische Sprachpolitik auf rechtlichen Widerstand. Er wird hier dargestellt, sodann der Rechtsrahmen, der in Deutschland und nach europäischem Unionsrecht besteht. Das Ergebnis: Deutsch darf aus der Lehre in den deutschen Hochschulen nicht verdrängt werden. Der ausschließliche Gebrauch des Englischen für die Internationalisierung ist nach Gesetz und Verfassung nicht haltbar.

  • Torsten Schmitt, Königswinter, Die Umbettung von sterblichen Ăśberresten in der Praxis – Ein Ăśberblick zur aktuellen Rechtslage mit kritischen Anmerkungen

    Angesichts einer immer mobiler werdenden Gesellschaft wohnen Hinterbliebene heute häufig weit entfernt von den Bestattungsplätzen ihrer Angehörigen. Dennoch wünschen sich viele Menschen, die sterblichen Überreste ihrer Familienmitglieder in ihrer Nähe zu behalten. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass bei den zuständigen Behörden eine Vielzahl von Anträgen zu Umbettungen eingehen. In den letzten Jahren haben sich auch die veröffentlichten gerichtlichen Entscheidungen zu dem Thema gehäuft. Mit diesem Beitrag soll ein – kritischer – Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Literatur gegeben und dabei dem Rechtsanwender der Umgang mit Umbettungsfällen erleichtert werden.

  • Simon Pschorr, Konstanz, § 10a PolG BW – Kodifikation ohne Auswirkung

    Der Beitrag befasst sich mit der baden-württembergischen Neukodifikation des Alkohol(konsum)verbots im öffentlichen Raum gem. § 10a PolG BW. Es wird herausgearbeitet, welcher Anlass den Gesetzgeber dazu bewog, eine neue Satzungsermächtigung einzufügen. Vor diesem Hintergrund werden die eklatanten Schwächen der Norm aufgezeigt. Besonders auffällig sind dabei die Differenzen zwischen Normwortlaut und Erläuterungen in den Gesetzgebungsmaterialien. Zugleich werden die Grenzen der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen beleuchtet. Als Resümee bleibt festzuhalten: Der Gesetzgeber hat sein durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim vorgezeichnetes Ziel verfehlt.

Kleinere Beiträge

  • Felix Rhein, Berlin, Der Anwendungsbereich presserechtlicher AuskunftsansprĂĽche auf Bundesebene – Zugleich Anmerkungen zu BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2018, 7 C 6.17

    „Parlamentarische Angelegenheiten sind von dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch der Presse nicht erfasst.“ Damit beschränkte das Bundesverwaltungsgericht jüngst verfassungsunmittelbare Auskunftsansprüche der Presse gegen Bundesorgane auf Verwaltungshandeln. Der Beitrag bestätigt die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Ergebnis, jedoch mit abweichender Begründung. Die Bestimmung der der presserechtlichen Ausforschung unterworfenen Bereiche ist nicht so leicht, wie die Entscheidungsgründe vermuten lassen.

  • Hannes Berger/Lukas C. Gundling, Erfurt, Impulse der Landesverfassungsgerichte zur politischen Neutralität

    Stellungnahmen und Äußerungen von staatlichen Stellen treten in den vergangenen Jahren wiederholt in Konflikt mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die parteipolitische Neutralität des Staates. Mehrere Landesverfassungsgerichte haben hierzu durch ihre jüngere Rechtsprechung neue dogmatische Antworten entwickelt.

Buchbesprechung

  • Ingo von MĂĽnch, Meinungsfreiheit gegen Political Correctness (Ulrich Karpen)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 25.10.2018 – 7 C 6/17 – Grenzen des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs (vgl. Beitrag Rhein)
  • VerfGH Bln, Urteil vom 20.2.2019 – VerfGH 80/18 – Chancengleichheit der politischen Parteien; Twitter-Nachricht des Regierenden BĂĽrgermeisters von Berlin (vgl. Beitrag Berger/Gundling)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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