Ausgabe 9/2009, Mai

Abhandlungen

  • Sven Hölscheidt, Berlin, Probleme bei der Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten

    Das Thema benennt eine Schnittstelle zwischen europäischem und nationalem Recht, die für die Wissenschaft zwar schwierig, für die Praxis aber wichtig ist. Der Beitrag gibt Antworten auf die Fragen, welches Unionsrecht im Einzelnen von wem durchzusetzen ist und wer die Durchsetzung kontrolliert. Es zeigt sich, dass Legislative, Exekutive und Judikative der Mitgliedstaaten sowie die Union eine große Menge komplexen und einheitlich geltenden Unionsrechts durchsetzen müssen.

  • Michael Rolfsen, Bielefeld, Eine Stimme für die Zukunft? – Ãœber erneute Bestrebungen nach einem altersunabhängigen Wahlrecht

    Die Idee, kinder- und familienpolitische Belange im Deutschen Bundestag durch die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an zu stärken, ist nicht neu, aber aktuell. Ein entsprechender, derzeit dem Parlament vorliegender Antrag erfordert hingegen nicht nur deshalb eine verfassungsrechtliche Beurteilung. Der in diesem Antrag präsentierte Vorschlag der selbst bestimmten Wahlreife stellt einen Aspekt dar, der bisher in der Diskussion – und somit auch im rechtswissenschaftlichen Schrifttum – noch nicht aufgetaucht war.

  • Christian Theobald, Berlin/Speyer, Auslaufende Konzessionsverträge Strom und Gas: Was ist seitens der Kommunen zu tun?

    Über die Frage, wer der örtliche Strom- bzw. Gasverteilnetzbetreiber ist, entscheiden Städte und Gemeinden regelmäßig über einen Konzessionsvertrag, der längstens für 20 Jahre geschlossen werden darf. In den nächsten Jahren laufen nahezu alle solche Konzessionsverträge bundesweit aus, so dass Städte und Gemeinden in formaler Hinsicht ein sog. Konzessionierungsverfahren durchzuführen haben, in materieller Hinsicht dabei entscheiden müssen, wer künftig die Aufgabe des Netzbetreibers übernehmen soll. In diesem Zusammenhang ist derzeit ein Trend zur „(Re)-Kommunalisierung“ zu beobachten.

  • Olaf Otting/Udo H. Olgemöller, Frankfurt (Main), Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen für Direktvergaben im Verkehrssektor nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

    Die am 3. Dezember 2007 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 enthält neben Bestimmungen zur Finanzierung der Öffentlichen Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße spezielle Regelungen über die Auftragsvergabe in diesem Bereich. Ihr Art. 5 Abs. 6 sieht die Möglichkeit einer Direktvergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr vor. Gleiches gilt nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung für die Vergabe an sog. „interne Betreiber“. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive stellt sich die Frage, ob Freiheitsgrundrechte der Marktteilnehmer oder der Gleichheitssatz ergänzende Verfahrensregeln erfordern. Im Ergebnis haben Aufgabenträger bei der Entscheidung über eine solche Direktvergabe nur begrenzte Anforderungen aus dem Willkürverbot nach Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten.

Buchbesprechung

  • Hans Meyer, Die Föderalismusreform 2006 – Konzeption, Kommentar, Kritik (Ulrich Karpen)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


Vollständiges Inhaltsverzeichnis

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