Ausgabe 8/2009, April

Abhandlungen

  • Alexander RoĂźnagel, Kassel/SaarbrĂĽcken/Gerrit Hornung, Kassel, Ein Ausweis fĂĽr das Internet – Der neue Personalausweis erhält einen „elektronischen Identitätsnachweis“

    Der Personalausweis ist ein Dokument, das die meisten Deutschen stets bei sich tragen, aber nur selten verwenden. Dies könnte sich in Zukunft ändern: Nach dem neuen Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) soll der Ausweis mit der Möglichkeit ebendieses Identitätsnachweises eine neue Funktionalität erhalten, die bei vielfältigen Transaktionen im Internet einsetzbar ist. Sie entspricht funktional der Vorlage des Personalausweises in bisherigen Rechts- und Geschäftsbeziehungen, wirft aber in ihrer konkreten technischen Umsetzung vertrags- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

  • Josef Franz Lindner, MĂĽnchen, Was ist und weshalb brauchen wir eine „Theorie des Bildungsrechts“?

    In diesem Beitrag wird der Versuch unternommen, die Notwendigkeit einer Theorie des Bildungsrechts zu begründen und mögliche Inhalte einer solchen Theorie zu skizzieren. Bildung ist essenzielle Voraussetzung für die individuelle und kulturelle Entfaltung des Menschen (I.). Deshalb ist Bildung auch ein Thema des Rechts (II.). „Bildungsrecht“ kann durchaus als eigenes Rechtsgebiet verstanden werden (III.). Dessen dogmatische Strukturierung ist Gegenstand und Aufgabe einer „Theorie des Bildungsrechts“ (IV.). Die Erarbeitung einer solchen Theorie erscheint – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bildungspolitischen Diskussionen – notwendig, jedenfalls sinnvoll (V.). „Zuständig“ dafür dürfte in erster Linie die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht sein (VI.), die diese Aufgabe bislang allerdings eher zögerlich annimmt (VII.). Eine Theorie des Bildungsrechts müsste inhaltlich breit konzipiert, auf die Analyse übergreifender Grundsätze und Strukturen fokussiert (VIII.) und sich ihres interdisziplinären Charakters bewusst sein (IX.).

  • Stephan Szalai, Leipzig, Beamte in Teilzeit und Versetzung von „Vollzeitbeamten“ – Ein Problem nicht nur in Brandenburg

    Aufgrund von Finanzierungsproblemen im öffentlichen Dienst wurden in der Vergangenheit Teilzeitverbeamtungen vorgenommen, die für Furore sorgten und gerichtlich überprüft wurden. Darauf folgende lediglich befristete Teilzeitbeschäftigungen von (Vollzeit-)Beamten wurden in Brandenburg mit Versetzungsandrohungen verknüpft. Dieses Vorgehen hält der Autor für unzulässig. Er untersucht die maßgeblichen Abwägungskriterien für Versetzungen und vertritt die Auffassung, dass ein vom Dienstherrn bewusst geschaffenes dienstliches Bedürfnis dem Beamten nicht (uneingeschränkt) entgegengehalten werden darf. Hierbei sind seiner Meinung nach auch die konkrete Beschäftigung des Beamten, die räumliche Entfernung sowie weitere Faktoren relevant. Das brandenburgische Programm „Teilzeit schützt vor Versetzung“ hält er für grob rechtswidrig.

  • Andreas Lenk, Siegen, Kunst- und Musikhochschulen im Reformprozess – Kunstadäquate Gesetzgebung am Beispiel des neuen Kunsthochschulgesetzes NRW

    Bei der Umsetzung der Hochschulreformen hat das neue nordrhein-westfälische Kunsthochschulgesetz die vornehmlich auf das wissenschaftliche Profil der Universitäten und Fachhochschulen zugeschnittenen Reformmodelle teilweise erheblich modifiziert. Die Besonderheiten der Kunst- und Musikhochschulen, insbesondere die Eigengesetzlichkeit der künstlerischen Lehre, machten zahlreiche kunstadäquate Sonderregelungen im Bereich der Studienorganisation (Bologna-Prozess) und der Hochschulstrukturen erforderlich. Insbesondere auf diesen Gebieten erhalten die Hochschulen weitreichende Autonomie. Der Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Regelungsgegenständen des Gesetzes und legt dar, welche Erwägungen den Gesetzgeber veranlasst haben, Sondervorschriften für künstlerische Hochschulen zu schaffen.

Buchbesprechungen

  • Hans Michael Heinig, Der Sozialstaat im Dienst der Freiheit (Thorsten Kingreen)
  • Winfried Kluth/Martin MĂĽller/Andreas Peilert (Hrsg.), Wirtschaft – Verwaltung – Recht, Festschrift fĂĽr Rolf Stober (Josef Franz Lindner)
  • Bernhard Ehrenzeller/Philippe Mastronardi/Rainer J. Schweizer/Klaus A. Vallender (Hrsg.), Die schweizerische Bundesverfassung – Kommentar (Klaus Stern)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen


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