Ausgabe 8/2013, April

Abhandlungen

  • Erik Gawel, Leipzig, Konsumtionsregeln bei der Neuordnung der W-Besoldung: Formen und Auswirkungen

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 die Besoldung in der Besoldungsgruppe W2 in Hessen als „evident unzureichend“ verworfen. Zwischenzeitlich wurden in Hessen und Bayern Neuregelungen der Professorenbesoldung zum 1. Januar 2013 wirksam; der Bund sowie die Mehrheit der ĂŒbrigen LĂ€nder haben entsprechende GesetzentwĂŒrfe vorgelegt. Dabei wird durchgĂ€ngig eine Anhebung der GrundgehaltssĂ€tze bei einer gleichzeitigen (Teil-)Konsumtion der bisher bezogenen Leistungszulagen vorgesehen. Art und Umfang dieser Verrechnungsregelungen sind jedoch höchst unterschiedlich ausgestaltet. Der Beitrag gibt einen Überblick ĂŒber die einzelnen Konsumtionsregeln und ihre Auswirkungen. Dabei treten vor allem Friktionen mit dem Leistungsprinzip und gleichheitsrechtlichen Anforderungen an die Besoldung zutage, die neue verfassungsrechtliche Zweifel wecken.

  • Thomas Mann, Göttingen, Verfassungsrechtliche Determinanten bei der Nachrüstung von Kernkraftwerken

    Vor gut einem halben Jahr hat der sog. EuropĂ€ische Stresstest kerntechnischer Anlagen, der vom EuropĂ€ischen Rat im MĂ€rz 2011 nach dem Unfall von Fukushima initiiert worden war, festgestellt, dass die deutschen Kernenergieanlagen im europĂ€ischen Vergleich zwar einen hohen Robustheitsgrad aufwiesen, gleichwohl aber in gewisser Hinsicht (u.a. Erdbebenwarnsysteme, Schutz gegen den Absturz ziviler Passagiermaschinen) einer NachrĂŒstung bedĂŒrftig seien. Der Beitrag geht der Frage nach, ob zum Zwecke einer solchen NachrĂŒstung etwa noch entsprechende bauliche Nachbesserungen nachtrĂ€glich verlangt werden können, oder ob angesichts des vom Bundestag unlĂ€ngst beschlossenen „Atomausstiegs auf Sicht“ VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeitserwĂ€gungen einer solchen Verpflichtung entgegenstehen.

  • Klaas Engelken, Winterbach, „In Wahlen und Abstimmungen“ – Zur Bedeutung und Herkunft dieser Worte in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG

    Aus dem Wort “Abstimmungen” im zentralen Art. 20 GG leiten manche (zuletzt Hans Meyer, JZ 2012, 538), auch im politischen Raum, einen Verfassungsauftrag fĂŒr die EinfĂŒhrung von Volksbegehren und -entscheid (Volksgesetzgebung) im Bund her. Andere sehen dies darin zumindest angelegt. Der Beitrag geht dem in methodischer Verfassungsauslegung nĂ€her nach, insbesondere zur Frage des Regelungsgehalts und systematischer BezĂŒge sowie zur Entstehung im Parlamentarischen Rat. Die Ergebnisse sind ernĂŒchternd.

  • Arno Bokeloh, Bonn, Die soziale Sicherheit der Beamten im EuropĂ€ischen Kontext

    Die Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme durch das EuropĂ€ische Gemeinschaftsrecht umfasst auch die Sondersysteme fĂŒr Beamte. Damit gelten die allgemeinen Koordinierungsregeln – wie etwa das Gleichbehandlungsgebot und der volle Leistungsexport – auch fĂŒr diese Systeme. Das Gemeinschaftsrecht trĂ€gt jedoch durch spezifische Regelungen dem Sondercharakter dieser Systeme in großem Umfang Rechnung.

Buchbesprechungen

  • Gert Armin NeuhĂ€user, Die Zulassung der Berufung im Verwaltungsprozess unter den Einwirkungen des Verfassungsund des Unionsrechts (Jürgen Held)
  • Friedrich Schoch/Jens-Peter Schneider/Wolfgang Bier (Hrsg.), Verwaltungsgerichtsordnung; Loseblatt-Kommentar, 23. Erg.-Lfg. Jan. 2012 (Herbert Bethge)
  • Verena BĂ€renbrinker, Nachhaltige Stadtentwicklung durch Urban Governance (Thorsten Siegel)

Umfangreiche Rechtsprechung in LeitsÀtzen


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