Ausgabe 7/2024, April
Abhandlungen
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Felix WĂĽrkert, Frankfurt (Oder), Ă–ffentliches Recht und Leistungsgesellschaft
Das öffentliche Recht und die Leistungsgesellschaft sind eng miteinander verflochten, ohne dass der Leistungsbegriff konsistent definiert oder durchgängig rechtlich normiert wäre. Der Beitrag zeigt diese Leerstelle auf und kontrastiert sie mit Diskursen aus anderen Disziplinen. Diesen kritischen Ansatz unterstützen Erkenntnisse und Perspektiven aus den Disability Studies. Damit führt der Beitrag auch zu einer Irritation von Leistung als natürlichem und vorgefundenen, vornehmlich positiv konnotiertem Kriterium.
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Michael Frey/Rahel Alia Müller, Kehl, Grenzüberschreitende Gesetzesfolgenabschätzung auf Landesebene – Ausgestaltungsmöglichkeiten für ein Cross-Border Impact Assessment am Beispiel Baden-Württembergs
Die Prüfung grenzüberschreitender Auswirkungen von Gesetzesvorhaben stellt ein zentrales Element zur Vermeidung negativer grenzüberschreitender Effekte nationaler Gesetzgebung und damit einen wichtigen Schritt hin zu einer „Cross-Border-friendly Legislation“ dar. In ihrem Koalitionsvertrag „Jetzt für Morgen“ haben Bündnis 90/Die Grünen und die CDU in Baden-Württemberg erstmals die Einführung eines entsprechenden Verfahrens vereinbart, aber bislang noch nicht umgesetzt. Der Beitrag untersucht an diesem Beispiel, wie eine grenzüberschreitende Gesetzesfolgenabschätzung auf Landesebene realisiert werden könnte.
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Robert KreyĂźing, Potsdam, Verwaltungsentscheidungen durch KI - Begrenzung durch den Funktionsvorbehalt nach Art. 33 Abs. 4 GG?
Mit fortschreitender Digitalisierung der Verwaltung und einer niederschwelligen Verfügbarkeit von KI-Systemen stellt sich zunehmend die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen für Verwaltungsentscheidungen durch KI. Die Abhandlung untersucht eine mögliche Begrenzung des Einsatzes Künstlicher Intelligenz durch den Funktionsvorbehalt gemäß Art. 33 Abs. 4 GG.
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Christian Richter, Hamburg, Immun oder nicht immun? - Über die Frage einer völkerrechtlichen Immunität Putins vor dem Internationalen Strafgerichtshof
Nach zwei Jahren Krieg ist davon auszugehen, dass von den russischen Streitkräften völkerstrafrechtliche Verbrechen begangen wurden. Mit dem Erlass eines Haftbefehls gegen Vladimir Putin hat sich der Internationale Strafgerichtshof in der Diskussion um die Frage der völkerstrafrechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten der Verantwortlichen des Ukrainekrieges eindeutig positioniert. Zuständig ist der Internationale Strafgerichtshof für drei der vier sogenannten völkerstrafrechtlichen Kernverbrechen. Unklar ist allerdings, ob Putin durch den Grundsatz der Immunität vor Strafverfolgung geschützt ist.
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 181. EuGH, Urteil vom 16.1.2024 – C-621/21 – Intervyuirasht organ na DAB pri MS – Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen als Verfolgungsgrund    Â
- 182. EuGH, Urteil vom 16.1.2024 – C-33/22 – Ă–sterreichische Datenschutzbehörde – Geltung der Datenschutz- Grundverordnung fĂĽr parlamentarischen Untersuchungsausschuss    Â
- 183. EuGH, Urteil vom 18.1.2024 – C-227/22 – Regionalna direktsia „Avtomobilna administratsia“ Pleven – Körperliche und geistige Tauglichkeit zum FĂĽhren von Fahrzeugen; Erfordernis einer zusätzlichen Bescheinigung    Â
- 184. BVerfG, Beschluss vom 21.11.2023 – 1 BvL 6/21 – Contergan II; Anrechnung von Zahlungen Dritter auf Conterganrenten    Â
- 185. BVerfG, Beschluss vom 29.11.2023 – 2 BvF 1/18 – Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Verteilung der Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen    Â
- 186. BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30.10.2023 – 1 BvR 687/22 – Versagung von Prozesskostenhilfe fĂĽr einen Antrag auf nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher StandardmaĂźnahmen    Â
- 187. BVerwG, Urteil vom 14.9.2023 – 2 A 1.22 – RĂĽckforderung von AuslandsdienstbezĂĽgen    Â
- 188. BVerwG, Beschluss vom 19.9.2023 – 2 VR 2.23 – NichtberĂĽcksichtigung im Auswahlverfahren wegen fehlender Regelbeurteilung    Â
- 191. OVG NRW, Urteil vom 28.9.2023 – 8 A 2519/18 – Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen Menschenansammlungen auf einem innerstädtischen Platz    Â
- 192. HessVGH, Beschluss vom 9.11.2023 – 2 B 1578/23 – Versammlungsverbot; Erinnerung an die Reichspogromnacht; vorgeschobenes Versammlungsmotto    Â
- 193. BVerwG, Beschluss vom 17.11.2023 – 8 B 28.23 – Mindestabstand bei Spielhallen    Â
- 194. OVG NRW, Beschluss vom 16.8.2023 – 4 B 959/22 – Duldung des Fortbetriebs zweier Spielhallen    Â
- 196. BVerwG, Urteil vom 14.9.2023 – 3 C 11.22 – Verkehrsverbot fĂĽr Wein    Â
- 197. BVerwG, Urteil vom 9.11.2023 – 10 C 4.22 – Keine Anwendung des IFG auf GlĂĽckwunschschreiben des Bundespräsidenten    Â
- 198. BVerwG, Urteil vom 9.11.2023 – 10 A 3.23 – Vorbeugende Unterlassungsklage im Hinblick auf die kĂĽnftige Anhörung Dritter, deren Verhalten den Gegenstand eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs bildet    Â
- 199. OVG NRW, Urteil vom 26.10.2023 – 10 A 804/23 – Anfechtung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids und einer Baugenehmigung fĂĽr die Errichtung eines Mehrfamilienhauses    Â
- 200. OVG Rheinl.-Pf., NK-Urteil vom 15.11.2023 – 8 C 11093/22.OVG – Bebauungsplanänderung fĂĽr ein einzelnes GrundstĂĽck    Â
- 204. OVG NRW, Beschluss vom 3.11.2023 – 8 B 1049/23.AK – Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen; Ă„nderung des Anlagentyps    Â
- 207. VGH BW, Urteil vom 25.10.2023 – 5 S 1271/22 – Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; UmweltverträglichkeitsprĂĽfung; einheitliches Planfeststellungsverfahren    Â
- 208. VGH BW, Urteil vom 8.11.2023 – 13 S 1059/22 – Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Seitenstreifens auf Autobahnen; „Blaulicht-Journalist“    Â
- 210. HambOVG, Beschluss vom 23.11.2023 – 6 Bs 111/23 – Abschiebung; Vollzugsfolgenbeseitigung    Â
- 214. BVerwG, Urteil vom 12.10.2023 – 2 A 5.22 – Verwaltungsrechtsweg fĂĽr Rechtsstreit ĂĽber förderliche Dienstpostenvergabe in der Statusgruppe der Soldaten beim BND    Â
- 215. BVerwG, Beschluss vom 15.11.2023 – 2 B 9.23 – Erstattung von Studienkosten bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Bundeswehr    Â
- 216. OVG NRW, Beschluss vom 16.10.2023 – 4 B 704/23 – Rücknahme der Feststellung eines kirchlichen Feiertags; Erledigung zwischen den Instanzen
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