Ausgabe 6/2024, März

Abhandlungen

  • Thomas GroĂź, OsnabrĂĽck, Das biegsame Grundgesetz – Ungereimtheiten der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu den grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten

    Das Grundgesetz enthält keine einheitlichen Grundrechtsschranken. Obwohl grundsätzlich anerkannt ist, dass alle Beschränkungen einem Gesetzesvorbehalt unterliegen, hat das Bundesverfassungsgericht verschiedene Ausnahmen zugelassen, deren Begründung nicht überzeugen kann. Außerdem hat es in mehreren Entscheidungen den Unterschied zwischen einfachen und qualifizierten Vorbehalten eingeebnet. Diese Rechtsprechung wirft die Frage auf, wie einheitlich die Auslegung der Grundrechte sein muss.

  • Nicholas Lorenz, Wiesbaden, Die Anhörung als Prävention gegen Racial Profiling – Zugleich ein Beitrag zur polizeilichen Kontrollquittung

    In der Debatte über die Prävention von Racial Profiling ist die Anhörung als Verfahrensrecht bislang kaum präsent. Stattdessen steht als Präventionsmaßnahme derzeit allein die Einführung einer Bescheinigung über die polizeiliche Maßnahme und ihren Grund zur Diskussion. Eine solche Kontrollquittung ist in Bremen bereits in das Polizeigesetz aufgenommen und für den Bund im Gesetzentwurf zur Reform des Bundespolizeigesetzes vorgesehen. Die Vernachlässigung des Anhörungsrechts überrascht, da die funktionsgerechte Handhabung der Anhörung dazu beiträgt, Konflikte zu verhindern, bevor sie entstehen. Bei einer Rückbesinnung auf die Funktionen der Anhörung und ihre konsequente Durchführung dürfte die polizeiliche Kontrollquittung daher entbehrlich sein.

  • Wilfried Erbguth, Rostock, Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021: Erdbeben sans raison?

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023, in dem es den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 wegen Verstoßes gegen die Maßgaben der Schuldenbremse für nichtig erklärt, hat in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für erhebliche Unruhe und Unsicherheit gesorgt. Das gilt auch für die Bundesländer wegen ähnlicher haushälterischer Gestaltungen. Die Analyse der Entscheidung führt zu überwiegend kritischen Einschätzungen, vornehmlich hinsichtlich der Verortung der nach Art. 109 Abs. 3 Satz 2, Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vorausgesetzten Notsituation, ferner der vom Gericht herangezogenen Topoi haushaltsrechtlicher Jährlichkeit und Jährigkeit auf den Nachtragshaushalt und schließlich mit Blick auf die durchgängig ausgefallene Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Aufwertung des Klimaschutzes.

Bericht

  • Markus Schulten, BrĂĽhl, Diversität als Aufgabe fĂĽr den öffentlichen Dienst – Tagungsbericht zum zweiten Dies Academicus an der Hochschule des Bundes fĂĽr öffentliche Verwaltung in BrĂĽhl

    Diversität ist für manche ein Reizwort, eine überzogene „woke“ Idee, bestenfalls eine unklare Chiffre. Andere erkennen darin eine politische Agenda oder sogar einen verfassungsrückgebundenen kontinuierlichen Auftrag zur Verminderung von Ungleichheiten und Diskriminierung. Der zweite Dies Academicus an der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung am 15. November 2023 versuchte, sich diesem Phänomen anzunähern und seine Auswirkungen für den öffentlichen Dienst der Zukunft auszuloten.

Buchbesprechung

  • Eberhard Bohne, Verwaltungswissenschaft. Band 1 | Eberhard Bohne/Christian Bauer, Verwaltungswissenschaft. Band 2 (Sönke E. Schulz)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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