Ausgabe 7/2023, April

Abhandlungen

  • Hermann Hill, Speyer, Impulse zur Verwaltungsentwicklung

    Die Verwaltung unterliegt als dauerhaft präsente staatliche Funktion dem Gebot des Handelns. Sie darf über pragmatische Lösungen in Krisen und Katastrophen hinaus nicht ihren Auftrag aus dem Blick verlieren, Zukunft zu gestalten und dazu ihre Strukturen und Kompetenzen zu entwickeln. Zu diesem Ziel analysiert der Beitrag ihre Situation, gibt Impulse zum Handeln und zeigt Potenziale und Perspektiven zur weiteren Entwicklung.

  • Bastian Schneider, Ladenburg/Karlsruhe, Die disziplinare Ahndung des Einbruchs in die Kameradenehe

    Während Ehebruch in Deutschland seit 1969 nicht mehr strafbar und seit 1977 auch im bürgerlichen Eherecht grundsätzlich nicht mehr sanktionsbewehrt ist, wird der ehewidrige Verkehr mit dem Ehepartner eines anderen Soldaten im Bereich der Bundeswehr noch immer als Dienstvergehen geahndet. Gestützt wird dies im Wesentlichen auf die soldatische Pflicht zur Kameradschaft und zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten sowie auf die gefestigte, allerdings im Kern seit 2002 nicht mehr erneuerte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Der vorliegende Beitrag untersucht Praxis und dogmatische Grundlagen der außerhalb der Bundeswehr wenig bekannten disziplinaren Ahndung des Einbruchs in die Kameradenehe und zeigt auf, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht in Gänze zu überzeugen vermag.

  • Peter Knorr, Freiburg, EU-FreizĂĽgigkeit fĂĽr Staatsdiener ohne Verlust der VersorgungsbezĂĽge – Zugleich Anmerkungen zum „Pöpperl“-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 4.5.2022 – 2 C 3.21

    In diesem Beitrag geht es um die Altersversorgung von Beamten, die nicht ihr gesamtes Berufsleben in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) verbringen, sondern nach mehreren Dienstjahren bei einem deutschen Dienstherrn ins EU-Ausland wechseln. Kann es richtig sein, dass sie deshalb geringere Altersbezüge bekommen als ihre „sesshaften“ Kolleginnen? Obwohl die Arbeitnehmerfreizügigkeit bereits seit Abschluss der Römischen Verträge im Jahr 1957 ein Grundpfeiler des europäischen Binnenmarkts und Rechtssystems ist, wurden die damit zusammenhängenden Fragen unverständlicherweise bislang nie befriedigend beantwortet. Erst jetzt scheint aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts eine Klärung in Sicht.

Kleinere Beiträge

  • Marian Döhler, Hannover, Ein Lob dem Dienstweg - Warum es ihn gibt und warum es sich (meistens) lohnt, ihn einzuhalten

    Der Beitrag verfolgt das Ziel, das nur spärlich analysierte Institut des Dienstweges näher zu beleuchten. Zunächst werden seine Funktionen erläutert und die historischen Ursprünge rekonstruiert, um sodann einige wesentliche Gründe für den tendenziell schlechten Ruf sowie die häufige Missachtung des Dienstweges in der Praxis herauszuarbeiten. Im Ergebnis wird gezeigt, dass der Dienstweg wesentlich zur Funktionstüchtigkeit der modernen Verwaltung beiträgt und nicht zugunsten allfälliger Modernitätsbehauptungen geopfert werden sollte.

  • Larissa Natalie Schuler, Konstanz, Basu vs. Germany - Strategische ProzessfĂĽhrung vor dem EGMR

    Zivilgesellschaftliche Organisationen nutzen den Rechtsweg, um gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Dieses als strategische Prozessführung bezeichnete Phänomen erfährt in jüngerer Zeit immer mehr Aufmerksamkeit. Der Beitrag geht der Frage nach, was einen Fall als strategische Prozessführung qualifiziert und welche Besonderheiten hieraus folgen. Anlass zur Untersuchung gibt der Fall Basu gegen Deutschland, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 18. Oktober 2022 geurteilt hat.

Buchbesprechungen

  • BenoĂ®t Plessix, Le droit public (Anne Jacquemet-GauchĂ©)
  • Andreas Gourmelon (Hrsg.), Digitalisierung und deren Folgen fĂĽr das Personalmanagement (Lorenz Franck)
  • Volker M. Haug/Gisela Meister-Scheufelen (Hrsg.), Praxisbuch Gute Rechtsetzung (Birgit Eberbach-Born)

Rechtsprechung

  • BVerwG, Urteil vom 4.5.2022 – 2 C 3.21 – Anspruch auf Ergänzung der gesetzlichen Altersrente bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (vgl. Abhandlung Knorr)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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