Ausgabe 7/2020, April

Abhandlungen

  • Ulrich Smeddinck, Karlsruhe/Halle, Psycho-Regulierung – Schrecknis, Ressource, Praxis, Aufgabe

    Übergreifend betrachten, was sonst nur getrennt behandelt wird: Neue Erkenntnisse der Neuro-Psychologie, über Emotionen-Management und Verhaltensökonomie befeuern Überlegungen zur Verhaltensbeeinflussung in unterschiedlichen Feldern. Staatliche Regulierung, privatwirtschaftliche Betätigung und Gesundheitsschutz schöpfen aus den gleichen Erkenntnisquellen. Das Wissen kann gemeinwohlorientiert wie manipulativ eingesetzt werden. Mit dem ambivalenten Begriff der Psycho-Regulierung soll ein Forschungsfeld umrissen werden, das im internationalen Vergleich in Deutschland zu wenig Aufmerksamkeit findet. Begrifflich wird ein Rahmen aufgespannt, der interdisziplinäre Bezüge ermöglicht, Entwicklungen verdeutlicht, Vorbehalte wie Potenziale diskutierbar macht und Forschungsperspektiven aufzeigt.

  • Anne-Christin Gläß, Leipzig, Das Bundesverfassungsgericht als „HĂĽter der Verfassung“ in Krisenzeiten

    Das Grundgesetz unternimmt einiges dafür, den eigenen Bestand auch in Krisenzeiten zu sichern. Verfassungsrechtliche Mechanismen zum Schutz unserer Verfassung und die zentrale Rolle, die das Bundesverfassungsgericht dabei einnimmt, bilden den Gegenstand des folgenden Beitrags. Nach einer Auseinandersetzung mit dem Begriff der „Verfassungskrise“ werden dazu Stellung und Zuständigkeiten des Gerichts, v.a. die ihm zugewiesenen besonderen Verfahren der Verfassungssicherung vorgestellt, anschließend Mechanismen einer effektiven Sicherung und Durchsetzung des Verfassungsrechts. Darauf folgen ein Blick auf die institutionelle Absicherung des Gerichts als solchem sowie ein kurzes Fazit.

  • Benedikt Beckermann, Hannover, Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages zwischen Repräsentation und Arbeitsfähigkeit

    Die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages war in der Vergangenheit in rechtlicher Hinsicht selten von großem Interesse. In der politischen Debatte wurden zwar teils „leere Reihen“ im Plenum bemängelt, der weitgehende Kosens der Fraktionen in dieser Frage hat aber bislang dazu geführt, dass sich die Frage nach den rechtlichen Anforderungen an die Beschlussfähigkeit selten aktualisierte. In der letzten Zeit scheint sich dieser Konsens in Teilen aufgelöst zu haben. Das gibt Anlass, die Struktur der Regelungen über die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestages eingehend zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen.

Kleinerer Beitrag

  • Dirk WĂĽstenberg, Offenbach a.M., Gewerbliche Beschränkung des ruhenden Taxiverkehrs

    Einige Städte in Deutschland verbieten den Taxiunternehmern ausnahmslos, ihre Taxen außerhalb von Taxiständen bereitzustellen. Die Unternehmer trifft so eine Art Rückkehrpflicht zum Taxistand. Andere Städte beschränken die Orte des Bereitstellens entweder nur partiell oder aber überhaupt nicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Taxen nur auf den Taxiständen bereitgestellt werden dürfen, jedoch ein Verstoß gegen diese Verpflichtung keine Konsequenzen nach sich zieht – also Pflicht ja, Ordnungswidrigkeit nein. In diesem Beitrag werden neue Argumente gegen die Auffassung aufgezeigt, dass Taxen an bestimmte Orte gebunden sind.

Buchbesprechung

  • Maximilian Wimmer, Die Bedeutung und argumentative Rolle der Staatspraxis, insbesondere im Bereich der auswärtigen Gewalt (Michael Fuchs)

Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen

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