Ausgabe 7/2015, April
Abhandlungen
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Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Das Abstandsgebot zwischen Fraktionen und parlamentarischen Gruppen
Derzeit diskutiert der Brandenburgische Landtag, einem Zusammenschluss fraktionsloser Abgeordneter einen besonderen Gruppenstatus zu verleihen. Aber auch in anderen Parlamenten stellt sich die Frage, ob Abgeordnete sich unterhalb der Fraktionsschwelle in anderer Form zusammenschließen und gemeinsam Rechte geltend machen können. Hierbei ist ein verfassungsrechtliches Abstandsgebot zwischen Fraktionen und parlamentarischen Gruppen zu beachten, das die Einräumung gleicher Rechte und Pflichten an die Gruppen verbietet.
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Sven Hölscheidt, Berlin, Der Gruppenstatus als Zwitterstatus
Fraktionen bestimmen das parlamentarische Geschehen in Deutschland. Fraktionslose Abgeordnete gibt es nur selten. Ihre Möglichkeiten, parlamentarische Arbeit zu leisten, sind sehr begrenzt. Parlamentsrecht und -praxis kennen zusätzlich die zwischen Fraktion und Fraktionslosigkeit angesiedelte Form des Zusammenschlusses von Abgeordneten als Gruppe. Auch sie ist eine seltene Erscheinung. Das Parlamentsrecht hat sie deshalb nicht ausführlich geregelt. Es gibt aber immer wieder Anlässe, sich mit dem Gruppenstatus auseinanderzusetzen.
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Tim Maciejewski, Hamburg/Jens T. Theilen, Kiel, Die aktuelle bundesverfassungsgerichtliche Spruchpraxis zu rückwirkenden Gesetzen – Klarstellungen und Wandel
Sei es als Reaktion auf Rechtsprechungsänderungen, aufgrund europarechtlicher Vorgaben, oder zur Nachbesserung nach übereilter Gesetzgebung – immer öfter werden Gesetzesänderungen mit Rückwirkung ausgestattet. Es überrascht daher nicht, dass insoweit in den letzten Jahren mehrere Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts gefällt wurden. Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungslinien und offene Fragen. Die jüngste Entscheidung zu „klarstellenden“ Gesetzen wird in die bisherige Rechtsprechung eingeordnet; bei der Abgrenzung zwischen echter und unechter Rückwirkung und den daraus folgenden Konsequenzen werden offene Fragen und Friktionen zwischen den Senaten herausgearbeitet. Schließlich geht der Beitrag auf den Streit um die Grundlage der Rückwirkungsdogmatik ein.
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Boas Kümper, Münster, Das Verhältnis der Bundesfachplanung nach §§ 4 ff. NABEG zur kommunalen Bauleitplanung
Im Rahmen der in §§ 4 ff. NABEG geregelten Bundesfachplanung für Höchstspannungsleitungen kann es zu Konflikten mit der kommunalen Bauleitplanung, namentlich der Flächennutzungsplanung, kommen. Der Beitrag untersucht, inwieweit die Bundesfachplanung im Hinblick auf bestehende und künftige Flächennutzungspläne der Anpassungspflicht des § 7 Satz 1 BauGB unterliegt und welche Wirkungen sie für zeitlich nachfolgende Flächennutzungspläne entfaltet.
Buchbesprechungen
- Horst Dreier, Idee und Gestalt des freiheitlichen Verfassungsstaates (Hans Peter Bull)
- Rike U. Krämer, Die Koordinierung zwischen Umweltschutz und Freihandel im Mehrebenenrechtsverbund am Beispiel des Vergaberechts (Wolfgang Weiß)
- Helmut Sauter (Begr.), Landesbauordnung fĂĽr Baden-WĂĽrttemberg, Kommentar; 3. Auflage, Gesamtwerk bis 44. Erg.-Lfg., Stand: April 2014 (Wolfgang Ziegler)
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 17.12.2013 – 1 BvL 5/08 – Verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung bei Klarstellung geltenden Rechts durch den Gesetzgeber (vgl. Abhandlung Maciejewski/Theilen)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 162. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 – 9 C 8.13 – „Erdrosselnde Wirkung“ einer Kampfhundesteuer
- 175. BVerwG, Urteil vom 22.10.2014 – 6 C 30.13 – Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss
- 178. BVerwG, Urteil vom 1.10.2014 – 6 C 35.13 – Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren
- 188. BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 – 7 C 1.13 – Begriff des Abfallerzeugers
- 189. BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 – 7 C 9.13 – Emissionshandel; bedingter Zuteilungsantrag