Ausgabe 5/2024, März
Abhandlungen
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Jelena von Achenbach, Erfurt, Verfassungsfragen der abgelehnten Cum-Ex-Untersuchung des Deutschen Bundestages
Der Bundestag hat im Juli 2023 mit den Stimmen der Ampel-Koalition die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt, der das Handeln der Bundesregierung und der Landesregierung Hamburg im Kontext des Cum-Ex-Steuerbetrugs der Warburg Bank untersuchen sollte. Gegen die Ablehnung klagen die Abgeordneten der Unionsfraktion, die die Einsetzung beantragt hatten, nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Beitrag geht den durch die versagte Untersuchung aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen nach. Danach enthielt der Einsetzungsantrag neben überwiegend unzulässigen Gegenständen verfassungsrechtlich zulässige Untersuchungsanliegen: Dazu gehört, die Amtsführung des Bundeskanzlers Olaf Scholz in seinem früheren Amt als Erster Bürgermeister von Hamburg in Bezug auf den Cum-Ex-Komplex zu untersuchen, denn dies betrifft Grundlagen des regierungskonstitutiven politischen Vertrauensverhältnisses.
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Jytte Lauenstein/Maximilian Gerhold, LĂĽbeck/Stuttgart, Verfassungskonforme Stiftungsfinanzierung
Das „Zweite Stiftungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts war eine Niederlage für den Bundestag. Diese hat er nun erstmal abzufangen versucht, indem er die Finanzierung politischer Stiftungen auf eine sachgesetzliche Grundlage gestellt und zudem die Möglichkeit geschaffen hat, bestimmte Stiftungen, deren Tätigkeit nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Einklang steht, von diesen bedeutenden Geldtöpfen auszuschließen. Das Gesetz ist als Produkt des politischen Kompromisses nicht optimal gelungen – hat aber gute Chancen, einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standzuhalten. Der Zeitdruck gegen Ende des Haushaltsjahres bedingt, dass manche Fragen zum Themenkomplex „Stiftungsfinanzierung“ ihrer weiteren Entwicklung harren.
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Thorsten Ingo Schmidt, Potsdam, Verfassungsrechtliche Maßstäbe für den kommunalen Finanzausgleich
Der kommunale Finanzausgleich ist für die finanzielle Ausstattung der Kommunen von herausragender Bedeutung. Daher beschäftigt er immer wieder auch die Landesverfassungsgerichte. Der Beitrag bietet einen Überblick über die Maßstäbe des kommunalen Finanzausgleichs im (Landes-)Verfassungsrecht und konkretisiert die danach verbleibenden Spielräume des Gesetzgebers.
Kleinerer Beitrag
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Florian Sander, Hamburg, Zum Umgang mit „Platzhalter“-Entwürfen: Verfassungsrechtliche Mindestbedingungen für Gesetzentwürfe – Zugleich ein Beitrag zum GEG-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2023, 2 BvE 4/23
Mit dem GEG-Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht dem Deutschen Bundestag die Durchführung der zweiten und dritten Lesung einer Gesetzesvorlage vor der Sommerpause untersagt. Die Entscheidung illustriert grundsätzliche Gesichtspunkte der parlamentarischen Praxis, die das Verhältnis von Regierung und Opposition prägen. Die Intervention des Gerichts ist zu begrüßen; Anzahl und Umfang der „Zumutungen“ gegenüber dem parlamentarischen Willensbildungsprozess dokumentieren eine korrekturbedürftige Entfernung vom Leitbild parlamentarischer Willensbildung. Der Beschluss gibt zugleich Gelegenheit zu prinzipiellen Bemerkungen zur Stellung des Abgeordneten in der parlamentarischen Demokratie.
Buchbesprechung
- Horst Dreier, Hans Kelsen zur EinfĂĽhrung (Matthias Mahlmann)
Umfangreiche Rechtsprechung in Leitsätzen
- Ausgewählte Entscheidungen im Volltext finden Sie hier:
- 111. EuGH, Urteil vom 9.11.2023 – C-376/22 – Google Ireland u. a. – Bekämpfung rechtswidriger Inhalte im Internet    Â
- 112. EuGH, Urteil vom 16.11.2023 – C-333/22 – Ligue des droits humains ASBL – PrĂĽfung der Datenverarbeitung durch die Aufsichtsbehörde; wirksamer Rechtsschutz    Â
- 113. EuGH, Urteil vom 28.11.2023 – C-148/22 – Commune d’Ans – Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz    Â
- 114. EuGH, Urteil vom 30.11.2023 – C-228/21 u. a. – Dipartimento per le libertĂ civili e l’immigrazione – UnitĂ Dublino – Dublin-Wiederaufnahmeverfahren; Verletzung von Pflichten im Verfahren; Gefahr der indirekten ZurĂĽckweisung; gerichtliche ĂśberprĂĽfung der Ăśberstellungsentscheidung    Â
- 115. EuGH, Urteil vom 5.12.2023 – C-128/22 – BV Nordic Info – Einschränkungen der Reisefreiheit zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie    Â
- 116. EuGH, Urteil vom 21.12.2023 – C-488/21 – Chief Appeals Officer u. a. – Aufenthaltsrecht von Verwandten in gerader aufsteigender Linie eines EU-Arbeitnehmers; unangemessene Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen    Â
- 117. BVerfG, Beschluss vom 31.10.2023 – 2 BvE 4/21 – Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz    Â
- 118. BVerfG, Urteil vom 19.12.2023 – 2 BvC 4/23 – Bundestagswahl 2021 in Berlin; WahlprĂĽfung    Â
- 122. VGH BW, NK-Urteil vom 13.10.2023 – 14 S 237/22 – Regionalplan; Vorranggebiet fĂĽr den Abbau oberflächennaher Rohstoffe    Â
- 124. VGH BW, Urteil vom 13.11.2023 – 14 S 1161/23 – Muss-Grenzbebauung; Erhöhung eines Bestandsgebäudes    Â
- 127. BVerwG, Urteil vom 24.8.2023 – 7 A 1.22 – Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Einwendungen gegen die Verlegung einer EisenbahnĂĽberfĂĽhrung    Â
- 130. VGH BW, Beschluss vom 14.11.2023 – 11 S 1623/23 – Aussetzung der Abschiebung; unmittelbar bevorstehende EheschlieĂźung    Â
- 132. BVerwG, Urteil vom 30.6.2023 – 5 C 10.21 – Gewährung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag    Â
- 133. BVerwG, Urteil vom 12.7.2023 – 8 C 5.22 – Vermögenszuordnung schlieĂźt nachfolgende anderweitige öffentliche Restitution des Vermögenswertes nicht aus    Â
- 134. OVG NRW, Beschluss vom 27.9.2023 – 22 B 984/23.AK – Hinzuziehung als Beteiligter zu einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren    Â
- 135. BVerwG, Urteil vom 13.7.2023 – 2 C 7.22 – AusfĂĽhrungen zur BegrĂĽndetheit in einer als unzulässig verworfenen Berufung    Â
- 137. VGH BW, Beschluss vom 2.11.2023 – 11 S 1036/23 – Untätigkeitsklage; Aussetzung des Verfahrens
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